Hallo,
habe mir Freitag ein Auto gekauft. Und zwar hat es mir ein Herr Schmidt (Name geändert) verkauft, sein Name steht im Kaufvertrag. Angeblich im Auftrag von Herrn Müller, dem das Auto gehörte - sein Name steht im Kfz-Brief.
Ich habe Herrn Müller also nicht gesprochen, sondern nur mit Schmidt. Dieser versicherte mir, das Fahrzeug sei Unfallfrei und wir schrieben in den Kaufvertrag:
"Fahrzeug soweit bekann kein Unfallschaden und keine sonstigen Beschädigungen".
Nun habe ich heute mit dem Autohaus telefoniert, wo der Wagen immer zur Inspektion war: In Wirklichkeit haben die schon für 3000 € zwei Unfälle (Seitenschaden, Heckschaden) repariert - natürlich im Auftrag von Müller, der den Wagen ja fuhr.
Schmidt ist sozusagen nur Zwischenhändler.
Da Schmidt mein Vertragspartner ist - muss ich mich an ihn wenden, wenn ich eine Kaufpreisminderung will? Oder haftet keiner dafür, und dieser Trick mit dem Zwischenhändler ermöglicht das legale Verschweigen eines Schadens??
Und kann man überhaupt eine Kaufpreisminderung verlangen?
Vielen Dank für schnelle Antworten!
Simon
Verschwiegener Unfallschaden - Kaufpreisminderung??
21. Juli 2003
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juli 2003 | 20:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegener Unfallschaden - Kaufpreisminderung??
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juli 2003 | 09:51
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
Clever
"Soweit bekannt..." stimmt dann natürlich für diesen Herrn Schmidt. Ich meine warum macht "man" denn sonst so eine Aktion den Wagen durch eine andere Person verkaufen zu lassen.
Aber ich denke im Zweifelsfalle kennen die sich beide sehr gut und in einem Rechtsstreit wäre es ziemlich unglaubwürdig mit so einer Geschichte durchkommen zu wollen. Erklär denen das mal dezent
Und jetzt?
Schon
276.275
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten