Verschwiegener Unfallschaden - Wertminderung?

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
kimbahein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Verschwiegener Unfallschaden - Wertminderung?

Habe vor 2Monaten nen BMW EZ 2003 aus 2.Hand von Privat gekauft. Angeblich unfallfrei. Zuhause in der Werkstatt haben die mit dem Lackstärkenmesser festgestellt, das die komplette Seite nach lackiert ist. Verkäufer wusste angeblich nix davon.
Also rief ich den Vorbesitzer an. Adresse stand ja im Brief. War Gott sei Dank noch ein Alter Brief. Dieser teilte mir mit, das der Wagen in dem einen Jahr wo er den Wagen besessen hat einen Seitenschaden erlitten hat. Angeblich ist da beim Ausparken jemand rein gefahren. Richtig verzwickt wird die Sache aber erst jetzt. Der wagen war geleast. Als eben dieser Erstbesitzer aufgrund eines Gefängnis Aufenthalts die Leasingrate nicht mehr zahlte, holte sich die Leasinggesellschaft den Wagen zurück, verkaufte Ihn an einen BMW Händler, welcher den Wagen dann an meinen Verkäufer/Vorbesitzer verkaufte. Ob dieser Händler den Schaden verschwiegen hat, weiß ich nicht, da er den Kaufvertrag wegen Datenschutz nicht raus gibt. Ich bin nun mit dem Gedanken, das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt zum Anwalt, weil ich zumindest eine Wertminderung des Wagens haben möchte. Mir egal von wem. Was denkt Ihr. Wie stehen meine Chancen. Ich dachte eigentlich, das ich meine Forderungen von meinen Verkäufer einfordern kann, gleichgültig ob er vom Schaden wusste oder nicht. .und dieser im falle eines Betruges von seinem Verkäufer. Oder ist die Lage wirklich nicht so eindeutig, wie mein Anwalt mich Glauben lässt. Er meint, das es evtl. kein Betrugsversuch von meinem Verkäufer war, wenn Ihm der Schaden in 5 Jahren wirklich nicht aufgefallen sein sollte. Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Hallo Kimbahain,

hier stellen sich doch unweigerlich eine Menge von Fragen:

Die 1) wäre, wie bezifferst Du denn Deinen Schaden bei einer EZ von 2003, außerdem nicht jeder Unfall/Kratzer ist offenbarungspflichtig.

2) Schuld ist der Verkäufer nur, s. auch Dein Anwalt, wenn er von dem Schaden wusste. (Wer gibt den Kaufvertrag nicht raus, Dein Verkäufer? Indiz für Kenntnis?)

Zu beachten wäre hier auch das Prozessrisiko hinsichtlich der Kosten.

ich denke, Du müsstest schon mehr "Munition" gegen den Verkäufer sammeln.

SG Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kimbahein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Berry
Danke für Deine Antwort.
Zu Deiner 1. Frage. Wie gesagt. Es handelte sich bei dem Schaden nicht um eine Lappalie. Zumindest der Händler müsste den Schaden erkannt haben. Für mich kommen nur zwei Möglichkeiten in Frage. Entweder nimmt der Verkäufer den Wagen zurück, oder er erstattet mir sagen wir 1000,- vom Kaufpreis.

Zu Deiner 2. Frage. Also der Verkäufer gibt seinen Kaufvertrag, welchen er damals beim Kauf vom Händler abgeschlossen hat nicht raus. Der Händler wiederum gibt Ihn aus Datenschutz Rechtlichen Gründen nicht raus. Für mich ist das ganz klar ein Indiz dafür, das da Jemand was verschweigen möchte. Ich Frage mich auch, ob man die Herausgabe der Kaufverträge nicht Irgendwie bezwingen kann.
Gruß
Kimba

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Zuhause in der Werkstatt haben die mit dem Lackstärkenmesser festgestellt, das die komplette Seite nach lackiert ist. Verkäufer wusste angeblich nix davon.


Ein fachmännisch reparierter Seitenschaden muss nicht zwangsläufig ein Unfallschaden sein, d.h. wenn z.B. jemand mit einem Wagen bei langsamer Geschwindigkeit daran vorbeischrammte, ein Einkaufswagen die Seite zerkratzte oder sich ein paar Vandalen z.B. mit einer abgebrochenen Antenne daran ausgetobt hatten.

Sind Roststellen (z.B. innerhalb der Tür) sichtbar?
Dann könnte man vielleicht von einem relevanten Unfallschaden sprechen.

Definiere für Dich einmal den Begriff "Unfallschaden".



-- Speedy

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kimbahein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Speedy
Du hast schon Recht. ein nachlackierter Lackschaden stellt keinen Unfallschaden dar. Wenn allerdings, so wie mir vom Erstbesitzer beschrieben, ein PKW die Seite rammt, handelt es sich meiner Meinung nach sehr wohl um einen Unfallschaden. Leider konnte mir der Erstbesitzer nichts über die Höhe des Schadens sagen. Hätte mich echt mal interessiert. Der Wagen wurde in jedem Fall gespachtelt. so viel konnte man mit dem Lackstärkenmesser feststellen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Leider konnte mir der Erstbesitzer nichts über die Höhe des Schadens sagen. Hätte mich echt mal interessiert. Der Wagen wurde in jedem Fall gespachtelt. so viel konnte man mit dem Lackstärkenmesser feststellen.


Es muss doch eine Werkstatt geben wo das gemacht wurde?

Ich würde mir dort eine Kopie der Rechnung geben lassen, damit kann man eher sehen wie groß der Schaden wirklich war und ob es sich ggfs. um einen wertmindernden anzeigepflichtigen Unfallschaden handelt.

Ansonsten hilft ein Gutachten weiter.

Auf den Kosten für das Gutachten dürftest Du aber sitzen bleiben .....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kimbahein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Werkstatt zu finden wird nicht leicht. Der einzige der mir da Auskunft geben könnte ist der Erstbesitzer. Leider sitzt der mal wieder (oder immer noch) im Knast.
Gruß
Kimba

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