Hallo
Ich habe vor etwa einer Woche einen PKW von einer Privatperson gekauft.
Das ganze wurde mit einem ADAC-Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges besiegelt.
Im Kaufvertrag unter römisch I. beim Unterpunkt 1.3 ist folgendes vermerkt:
Der Verkäufer garantiert, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden/keine sonstigen Beschädigungen oder Unfallschäden erlitten hat.
Beide Punkte sind angekreuzt.
Nun war ich diese Woche bei einem Lackierer, der mich darauf hinwies, dass der rechte hintere Kotflügel neu lackiert wurde(winzige Einschlüsse im Lack) und das Auto wohl einen Unfall gehabt haben muss, da das Blech leicht gewellt war, was mir beim Kauf nicht aufgefallen ist.
Aufgrund der Beschaffenheit der Lackierung stellte der Lackierer außerdem fest, dass diese Arbeiten erst vor kurzem durchgeführt wurden.
Das Fahrzeug hatte 2 Vorbesitzer.
Im Fahrzeugbrief ist vermerkt, dass der Verkäufer den Wagen am 30.11.2007 auf sich zugelassen hat. Somit ist das Fahrzeug nun schon 9 Monate in seinem Gebrauch.
Deshalb gehe ich davon aus, dass der Unfall in dieser Zeit passiert ist, und der Verkäufer mich nicht darauf hingewiesen hat, ja sogar im Kaufvertrag versichert, dass das Fahrzeug Unfallfrei sei.
Nun würde ich gerne wissen, in wie weit ich den Verkäufer belangen kann, und wie am besten weiter vorzugehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bab00n
Verschwiegener Unfallschaden bei Autokauf
3. September 2008
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Frage vom 3. September 2008 | 01:14
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegener Unfallschaden bei Autokauf
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