Verständnis Verschleißteil vs. Gewährleistung

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schokolinse1810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verständnis Verschleißteil vs. Gewährleistung

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe. Ich habe im Juni diesen Jahres ein Auto vom Händler mit einer Gebrauchtwagensprüfung vom Tüv gekauft.

Einen Monat später war der Wagen in der Werkstatt, da er einen Getriebeschaden hatte und die Antriebswelle erneuert werden musste. Dies wurde von dem Händler übernommen.

Im August war der Wagen erneut in der Werkstatt, da ein Riss im Schlauch des Turboladers war. Nun im Oktober, ist der Wagen ein drittes Mal in der Werkstatt. Diesmal wurde der Motor und der Turbolader ausgebaut, da einige Ventile verbrannt sind. Auch Bedarf es einer neuen Zylinderkopf Dichtung.

Bei den letzten beiden Rechnungen möchte der Verkäufer nichts übernehmen, denn er stützt sich darauf, dass es angeblich Verschleißteile sind. Ich verstehe den Verschleiß bei Reifen, Bremsen, diverses. Aber ich kann nicht nachvollziehen, wieso ich alle Rechnungen übernehmen soll, wenn der Wagen nicht mal vier Monate in meinem Besitz ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich den Wagen einwandfrei gekauft habe. Die Mängel sind nicht jetzt erst in den letzten vier Monaten entstanden.

Außerdem hört man vorne rechts im Bereich des Reifens ein knacken und knirschen, wenn man nach rechts ein lenkt. Dies ist noch in der Prüfung bei der Werkstatt.

Was kann ich tun? Und ist der Händler wirklich im Recht?

Vielen Dank für eure Hilfe

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wie alt ist der Wagen?
Wie viele Kilometer gelaufen?
Kaufpreis?

Signatur:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Schokolinse1810):
Ich verstehe den Verschleiß bei Reifen, Bremsen, diverses.

Ein Auto besteht zu 100% aus Verschleißteilen. Einzig der Zeitpunkt wann der Verschleiß eingetreten ist, unterscheidet sich.



Zitat (von Schokolinse1810):
wenn der Wagen nicht mal vier Monate in meinem Besitz ist.

Irrelevant. Es kommt auf das Alter des Bauteils an.



Zitat (von Schokolinse1810):
denn er stützt sich darauf, dass es angeblich Verschleißteile sind.

Irrelevant. Im Rahmen der Beweislastumkehr müsste er beweisen(und nicht nur behaupten), das es sich um bestimmunggemäßen Verschleiß handelt - denn nur der unterfällt nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Alles andere ist sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

genaugenommen ist das Ganze Auto ein Verschleisseil!

Motor, Getriiebe etc, halten nicht Ewigkeiten.

Schön, dass du zwar screibst, du hast dann und dann gfekauft, aber wso können die Leute nie die wichtigsten Angaben machen (beim Kaf sind diese dir doch bestimmt wichtig gewesen) wie Laufleisstung, Alter etc...

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#4
 Von 
Schokolinse1810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

12 Jahre, 150000 gelaufen, Diesel, Audi A3, 6000€. Leider habe ich nicht so viel Ahnung von Autos. Auch keinen im Umkreis der mir helfen kann. Aber der Wagen fuhr sich gut und ich habe einen Gebrauchtwagen Check vom TÜV bekommen.

Aber man kann ja nicht salopp sagen, dass einfach alles ein Verschleißteil ist. Irgendwo hat der Verkäufer doch auch eine Gewährleistung.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Also dein Fahrzeug hat schon das meisste seiner Zei hinter sich, muss man jetzt einfach mal sagen!

Bei der genannten Laufleisstung ist es eigentlich schon wunderlich gewesen, dass der Händler die erste Rechnung ohne weiteres übernommen hat.

Hast du eine Rechtsschutz?

Wenn der händler nicht zahlen will, must du am Ende Klagen, bei der Laufleisstung mit sehr ungeissen Chancen.

Dann schreibst du auch noch eines, der Wagen war in einer Werkstatt, was für eine Werkstatt war das? Vom Händler, oder bist du enfach so zu einer Werkstatt gefahren und hast die Sachn richten lassen (vorher das OK einer Kostenbernahme vom Händler eingeholt, sollte das nicht seine Werkstatt gewesen sein)?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schokolinse1810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe tatsächlich gedacht, dass diese Laufleistung für einen Diesel, Audi jetzt nicht so dramatisch ist :( .

Ja eine Rechtschutzversicherung habe ich. Es ist halt auch die Frage, ob es wirklich Sinn macht zu klagen. Ich kann mir halt einfach nicht vorstellen dass das alles Verschleißteile sind, die dem Alter geschuldet sind. Also er muss es ja schon so verkauft haben. Und im Rahmen der Gewährleistung habe ich echt gedacht, dass er dafür noch aufkommen muss.

Nein das ist die Werkstatt vom Händler. Es ist eine freie Werkstatt, die aber direkt zusammenarbeiten. Die Werkstatt hat den Händler auch über jede Reparatur informiert und gefragt aber zahlen soll oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mir halt einfach nicht vorstellen dass das alles Verschleißteile sind, die dem Alter geschuldet sind.
Wen man deine Ausage jetzt ganz genau nehmen würde, dann würde das eigentlicdeute, das Motoren mit 0KM ; 150TKm und 300TKm immer noch gleich sein müssten. Denk mal drüber nach ;)

Zitat:
Also er muss es ja schon so verkauft haben.
Richtig, alrdins ist halt normaler Verschleiss kein Mangel. Und die Laufleisstung war dir ja bekannt.

Zitat:
Und im Rahmen der Gewährleistung habe ich echt gedacht, dass er dafür noch aufkommen muss.
Für normalen Verschleiss nicht. Deiner Auffassung nach könntest du sonst ja auch 200Tkm in der Gewährleisstungszeit fahren und der Händler müsste alles übernehmen.

Halte einfach al Rücksprache mit deiner RSV, was die dazu sagen würden.

Zitat:
da ein Riss im Schlauch des Turboladers
In schäuchen z.B. sind Kunststoffweichmacher enthalten, die sind nach 12 Jahren aber sicherlich veflüchtigt.

Zitat:
wurde der Motor und der Turbolader ausgebaut, da einige Ventile verbrannt sind
Was meinst du mit Ventile verbrannt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schokolinse1810
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Ich kann mir halt einfach nicht vorstellen dass das alles Verschleißteile sind, die dem Alter geschuldet sind.
Wen man deine Ausage jetzt ganz genau nehmen würde, dann würde das eigentlicdeute, das Motoren mit 0KM ; 150TKm und 300TKm immer noch gleich sein müssten. Denk mal drüber nach ;)


Zitat:
Also er muss es ja schon so verkauft haben.
Richtig, alrdins ist halt normaler Verschleiss kein Mangel. Und die Laufleisstung war dir ja bekannt.

Zitat:
Und im Rahmen der Gewährleistung habe ich echt gedacht, dass er dafür noch aufkommen muss.
Für normalen Verschleiss nicht. Deiner Auffassung nach könntest du sonst ja auch 200Tkm in der Gewährleisstungszeit fahren und der Händler müsste alles übernehmen.

Ne nicht ganz, das glaube ich jetzt nicht . Aber wenigstens in dem ersten halben Jahr nach dem Kauf (beziehungsweise bis zwei Jahre nach dem Kauf).

Halte einfach al Rücksprache mit deiner RSV, was die dazu sagen würden.

Zitat:
da ein Riss im Schlauch des Turboladers
In schäuchen z.B. sind Kunststoffweichmacher enthalten, die sind nach 12 Jahren aber sicherlich veflüchtigt.

Zitat:
wurde der Motor und der Turbolader ausgebaut, da einige Ventile verbrannt sind
Was meinst du mit Ventile verbrannt?


Wie die Ventile heißen kann ich später schreiben, wenn ich mehr von der Werkstatt erfahren habe. Vielen Dank schon mal für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

1) Du hast völlig absurde Vorstellungen von der Sachmängelhaftung (Gewährleistung ist ein alter nicht mehr gültiger Terminus). Es handelt sich dabei um leine ein oder zweijährige Langzeitgarantie. Die Sachmängelhaftung stellt auf den Zeitpunkt der Übergabe an Dich ab.

Es ist allerdings auch bekannt, dass es auch latent vorhandene Mängel gibt, die erst später also im Laufe der Zeit auffallen.
Erster Prüfpunkt muss also sein, ob es sich um einen Mangel handeln kann, der sich mit zunehmendr Zeit verschlechtert.
Nehmen wir als Beispiel eine Birne; heute bei Übergabe brennt sie noch, morgen auch noch, aber übermorgen geht sie kaputt. Kein Fall für die Sachmängelhaftung sondern normaler Verschleiß. Der Händler haftet nicht.

2. Beispiel: Dieselpartikelfilter. Er ist bei Übergabe schon fast dicht, aber das Motorsteuergerät zeigt noch keine Fehlfunktion. Nach zwei Wochen Fahrt kommt die erste Reaktion vom Steuergerät. Hier lässt sich aus Erfahrungswerten ableiten, dass schon ein Mangel bei Übergabe vorhanden war, da sich ein DPF normalerweise nicht in kurzer Zeit vollständig zusetzt.

Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. Der Händler muss glaubhaft machen, dass der Mangel eben nicht schon bei Übergabe vorhanden war.

Bei der Birne wird ihm das einfach gelingen, beim DPF vermutlich nicht.

Ein Getriebeschaden wird durch den Tausch einer Antriebswelle nicht behoben. Aber bei einer defekten Antriebswelle fällt es schwer, den Beweis der Mangelfreiheit zu führen. Deshalb hat der Händler den Schaden wohl auch behoben.

Bei jetzt gerissenen Schlau sieht es umgekehrt aus. Es wäre sicherlich schom beim Tüv-Check oder später Dir aufgefallen, wenn diese schon gerissen war. Hier ist davon auszugehen, dass der Defekt erst später eingetreten ist. Der Händler ist raus.

Zu den verbrannten Ventilen wage ich keine Einschätzung. Wurde kurz zuvor die Steuersoftware neu aufgespielt, ggf. die Schummelsoftware ersetzt? Oder gibt es eine Leistungssteigerung (Tuningchip)?

Vielleicht mal im Audi Forum nachschauen ob in der Richtung was bekannt ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Schokolinse1810):
Aber man kann ja nicht salopp sagen, dass einfach alles ein Verschleißteil ist.

Doch, kann man, denn es ist auch so. ALLES wird irgendwann einmal verschlissen sein.

Zitat (von Schokolinse1810):
Irgendwo hat der Verkäufer doch auch eine Gewährleistung.
Natürlich. Du machst aber einen Denkfehler, denn Verschleißteile sind ja nicht von der Sachmängelhaftung ausgenommen.
Normaler Verschleiß ist aber kein Sachmangel. Übermäßiger Verschleiß aber schon.

Zitat (von Schokolinse1810):
Dies wurde von dem Händler übernommen.
Das war bereits kulant. Er hätte dir nämlich auch einen Abzug alt für neu in Rechnung stellen können falls er ein Neuteil verbaut haben sollte.


Zitat (von Schokolinse1810):
Im August war der Wagen erneut in der Werkstatt, da ein Riss im Schlauch des Turboladers war.
Das würde ich nach 12 Jahren als normalen Verschleiß ansehen. Schläuche werden nun einmal, mit der Zeit, porös. Hier sehe ich also keine Pflicht für den Händler dies im Rahmen der Sachmängelhaftung kostenfrei tauschen zu müssen.


Zitat (von Schokolinse1810):
Diesmal wurde der Motor und der Turbolader ausgebaut, da einige Ventile verbrannt sind. Auch Bedarf es einer neuen Zylinderkopf Dichtung.
Hier tue ich mir mit einer Meinung schwer. Ich denke aber eher, dass verbrannte Ventile nach 120.000km keinen normalen Verschleiß darstellen. Die Frage ist eher, warum sind diese verbrannt? Eine Zylinderkopfdichtung kann nach 120.000km durchaus normal verschlissen sein. Wenn diese dann dazu geführt hätte, dass die Ventile verbrennen (falsches Mischungsverhältnis des Gases), dann wäre das ein Folgemangel aufgrund eines normalen Verschleißes. Das kann man so gar nicht beurteilen ohne einen Gutachter. Hier könnte es sich also durchaus lohnen mit dem Händler zu streiten.

Signatur:

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Es gibt vom ADAC eine Auflistung einiger Urteile, in welchen Einzelfällen auf Mangel und in welchen auf Verschleiß erkannt wurde. Einfach nach "ADAC Mängel Verschleiß Liste" suchen. Vllt ist da ja etwas Brauchbares drin.

Es spricht übrigens nichts gegen die Verwendung des Begriffs "Gewährleistung". "Gültigkeit" in welchem Sinne auch immer hatte der ohnehin noch nie; insoweit kann er auch nichts verlieren. Ist einfach nur ein juristischer Ausdruck für das entsprechende Rechtsinstitut und als solches unter Juristen noch immer mehr als gebräuchlich. So kann man auch danach fragen "Wie sah die Gewährleistung im Alten Rom aus"; völlig egal, wie die das damals bezeichnet haben (ist ja nicht zuletzt ohnehin eine andere Sprache..), weiß man dann genau, wonach gefragt ist.

-- Editiert von Droitteur am 19.10.2018 18:26

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