Vertrag und Anzahlung

19. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)
Vertrag und Anzahlung

Hallo zusammen,
mein Sohn möchte sich ein Auto über Mobile.de kaufen und hat auch sich auch via Mailkontakt mit dem VK geeignet.
Jetzt wohnt der VK gute 500km entfernt und möchte eine Anzahlung von 10%.
Das finde ich auch soweit ok.
Des Weiteren möchte er vorab auch einen KV zusenden welcen mein Sohn zusammen mit der Anzahlung unterschrieben zurück senden soll.
Mängel sind bekannt und beschrieben.
Was aber wenn beim Abholen weitere Mängel festgestellt werden?
Kann er dann noch vom KV zurücktreten?
Auf eine Anzahlung ohne KV will sich der VK nicht einlassen.
Wie kann er sich im zugesandten KV in diese Richtung absichern, reicht da ein Vorbehalt?
Vom KV kann er sicherlich nicht zurücktreten wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Ist das sein Risiko oder kann er sich im Vorfeld irgendwie absichern?
Vielen Dank

-- Editier von Drempels am 19.11.2015 18:35

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
Des Weiteren möchte er vorab auch einen KV zusenden welcen mein Sohn zusammen mit der Anzahlung unterschrieben zurück senden soll. (...) Auf eine Anzahlung ohne KV will sich der VK nicht einlassen.

Hier kanst du den VK beruhigen. Die Anzahlung stellt den Beweis eines Vertragsabschlusses dar. Aus welchem Grund sollte denn 10% überwiesen werden, wenn kein Vertrag zustande gekommen ist.

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#2
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo Radfahrer, das verstehe ich ja auch nicht so ganz, die Anzahlung sichert ihn ja auch ab.
Das war im Grunde aber nicht die Kernfrage.
Danke dir dennoch

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
Was aber wenn beim Abholen weitere Mängel festgestellt werden?

Dann hat das Fahrzeug weitere Mängel

Zitat (von Drempels):
Kann er dann noch vom KV zurücktreten?

Die Hürden sind recht hoch. Letzendlich ist es eine Einzelfallentscheidung. Ansonsten gilt: Nein.

Zitat (von Drempels):
Vom KV kann er sicherlich nicht zurücktreten wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Das liegt nicht an dem Gewährleistungsausschluss

Zitat (von Drempels):
Ist das sein Risiko oder kann er sich im Vorfeld irgendwie absichern?

Entweder man geht das Risiko ein, oder nicht.

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat:
Mängel sind bekannt und beschrieben.
Was aber wenn beim Abholen weitere Mängel festgestellt werden?
Kann er dann noch vom KV zurücktreten?
Wie kann er sich im zugesandten KV in diese Richtung absichern, reicht da ein Vorbehalt?


M.E. ist kein Vorbehalt erforderlich.

Durch den Vertrag ist der Verkäufer verpflichtet das Fahrzeug wie beschrieben zu übergeben, der Käufer ist verpflichtet dafür den vereinbarten Betrag zu zahlen.
Wenn das Fahrzeug zusätzliche Mängel hat, die nicht im Kaufvertrag erwähnt sind, dann weicht es vom gekauften Fahrzeug ab dann muss eben neu über den Preis verhandelt werden oder Verkäufer beseitigt die Mängel ... oder die beiden einigen sich darauf, das Geschäft sein zu lassen.
Wenn der Käufer die weiteren Mängel erst nach der Übergabe feststellt oder wenn er das Fahrzeug trotz der weiteren Mängel vorbehaltlos annimmt, dann hat er allerdings durch den Gewährleistungsausschluss geloost.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe aber trotzdem nicht, wieso der Verkäufer auf dem Vertrag besteht. ich habe in meinem Leben schon viele Auto gekauft (und auch verkauft) und das ist mir noch nicht untergekommen. Der Verkäufer ist doch durch die Anzahlung sicher und die Kaufabsicht ist so ja auch bewiesen.

Dass gebrauchte Autos erst einmal angesehen und probe gefahren werden ist ja auch keine Neuheit!

Steinchen

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#6
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Lolle und Steinchen, vielen Dank.
Ist es also sinnvoll den Vertrag mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" zu unterschreiben?, auch wenn es sich mir klar ist warum er den Vertrag unbedingt möchte. Aber jeder Jeck ist anders und gestaltet wohl sein eigenes Regelwerk, soll er ja auch.




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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
Ist es also sinnvoll den Vertrag mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" zu unterschreiben?

Es gibt keinen Vorbehalt. Entweder du kaufst, oder halt nicht.
Kaufen mit einem Vorbehalt nicht kaufen zu wollen... Wo gibt es denn sowas?

Signatur:

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#8
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat
Es gibt keinen Vorbehalt. Entweder du kaufst, oder halt nicht.
Kaufen mit einem Vorbehalt nicht kaufen zu wollen... Wo gibt es denn sowas?


Wenn man es weis muss man nicht fragen.
Warum denn gleich so schnippig?
Ist doch auch eine freundlich gestellte Frage eines Unwissenden der versucht sich ein Hintertürchen einzubilden und nicht das deutsche Recht zu verdrehen.
Sich einfach mal in Lage eines jungen Mannes versetzen der nicht über den Tisch gezogen werden.

Dennoch Dank, wir werden sehen was der KV beeinhaltet und entsprechen handeln

-- Editiert von Drempels am 20.11.2015 11:49

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
eines Unwissenden der versucht sich ein Hintertürchen einzubilden

Mein Tipp: Hinfahren, anschauen, verhandeln, entscheiden.
Alles andere endet in Käse

Signatur:

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#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wenn das Fahrzeug zusätzliche Mängel hat, die nicht im Kaufvertrag erwähnt sind, dann weicht es vom gekauften Fahrzeug ab dann muss eben neu über den Preis verhandelt werden oder Verkäufer beseitigt die Mängel ... oder die beiden einigen sich darauf, das Geschäft sein zu lassen.


Das ist so pauschal falsch.
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und der VK diese Mängel nicht arglistig verschwiegen hat (etwa weil sie versteckt waren und er sie folglich nicht kannte), dann hat der K genau gar keinen Anspruch. Das ist das Risiko beim Privatkauf (das man gegen das gesparte Geld gegenüber Kauf beim Händler abwägen muß).

Ich würde niemals einen Wagen "blind" kaufen und auch nicht nach eigener Prüfung - die paar EUR für einen Dekra-Check sollte man haben, und wenn der VK den verweigert, kann man sich denken, warum...

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#11
 Von 
ssoul27
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 19x hilfreich)

Wieso überhaupft das ganze Risiko und den Stress eingehen? Frag nach einer Besichtigung und fahre einfach hin, ist jetzt auch nicht die Welt! Und wenn es dir dann gefällt, dann kaufst du es vor Ort.

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#12
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Und wenn es dir dann gefällt, dann kaufst du es vor Ort.


Und wenn es dann versteckte Mängel hat, ist man der Dumme, weil die Gewährleistung ausgeschlossen war.

Was ist an

Zitat:
die paar EUR für einen Dekra-Check sollte man haben


denn so schwer zu verstehen?

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