Vertragsbruch Schadensersatz, Online Auto Verkauf

22. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
TwentyFour24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsbruch Schadensersatz, Online Auto Verkauf

Guten Tag, ich wollte mein Auto über eine online Website verkaufen und kaum habe ich es inseriert habe ich auch schon ein Angebot für mein Auto bekommen das verlockend war. Ich habe eine Email bekommen mit dem Kaufpreis und dem Zusatz "Sondervereinbarung: Dieser Vertrag ist Bindend für beide Parteien und ohne Unterschrift gültig, Rücktritt ausgeschlossen, , der Verkäufer erklärt das dieses Fahrzeug sein Eigentum ist und kein Recht dritter drauf hat. Nach der Übergabe gibt es Keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebraucht Fahrzeug.
Es handelt sich um ein Fahrzeug mit vorhandenen deutschen Kfz-Brief- und Schein.
Änderungswünsche hinsichtlich des Abholtermins sollten beiderseits ausschließlich per E-Mail und unter Verwendung der bisherigen Absenderdaten mitgeteilt bzw.vereinbart werden
Wenn eine von beiden Parteien vom Kaufvertrag zurücktritt hat die Gegenpartei Anspruch auf Schadenersatz."

Im Inserat habe ich die mir bekannten Schäden angegeben.
Jetzt kommt der blöde Teil.. Ein "Fahrer" kam zu mir und hat das Auto angeguckt und meinte die Klimaautomatik funktioniert nicht und man müsse die Kupplung erneuern (ich habe meinen führerschein keinen Monat und kenne kupplungen nicht wenn diese fast kaputt sind) und mir waren diese Schäden auch nicht bekannt.. also rief er seinen Chef an und dieser hat mir gesagt entweder wir verhandeln neu über den Preis (trotz unseres "Vertrages über 1500€" oder ich muss 700-1300€ zählen als Schadensersatz! Mir kam es komisch vor und ich entschloss mich dazu die Polizei zu rufen.. der Chef bat mich schnell den Fahrer ans Telefon zu holen . Ich rief also die Polizei an und der Fahrer wurde ganz nervös und zog mit am arm und wollte es unbedingt verhindern.. Ich habe mich richtig unwohl und bedroht gefühlt .. er verfolgte mich auch ständig als ich auf Abstand ging .. als er merkte das ich die Polizei am Telefon hatte ist er schnell weggefahren .. habe das händlerkennzeichen dem Beamten noch durchgeben können.. Da ich weder einer weiteren Verhandlung noch der Bezahlung abgelehnt habe und sich der Fahrer vom Ort beheben hat .. habe ich doch nicht den Vertrag gebrochen sondern die Gegenseite oder sehe ich das falsch ? Die Kontaktaufnahme zur Gegenseite bleibt bisher ohne Erfolg.. Morgen bin ich aber beim Anwalt sollte da was kommen von deren seite. MfG

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119968 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von TwentyFour24):
ls er merkte das ich die Polizei am Telefon hatte ist er schnell weggefahren

Ja, diese Herrschaften reagieren recht allergisch auf Kontakte mit der staatlichen Ordnungsmacht.



Zitat (von TwentyFour24):
habe ich doch nicht den Vertrag gebrochen sondern die Gegenseite oder sehe ich das falsch ?

Nö, das siehst du korrekt.



Zitat (von TwentyFour24):
Die Kontaktaufnahme zur Gegenseite bleibt bisher ohne Erfolg..

Hat man denn überhaupt eine Postanschrift / ladungsfähige Anschrift?



Zitat (von TwentyFour24):
Morgen bin ich aber beim Anwalt

Warum, was verspricht man sich davon.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7198 Beiträge, 1513x hilfreich)

Du hast genau richtig gehandelt. Mach dir keinen weiteren Kopf um die Sache

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Keinen weiteren Kontakt mit denen! Sie reiten sich ggf nur rein. Suchen Sie sich einen anderen Käufer.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TwentyFour24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Keinen weiteren Kontakt mit denen! Sie reiten sich ggf nur rein. Suchen Sie sich einen anderen Käufer.


Ja ist auch besser so

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119968 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Keinen weiteren Kontakt mit denen! Sie reiten sich ggf nur rein.

Stimmt. Zumindest nicht ohne "Betreuung"



Zitat (von fb367463-2):
Suchen Sie sich einen anderen Käufer.

Fraglich ob der solange warten möchte, bis das KfZ wieder verfügbar ist. Aber suchen kann man schon mal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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