Vertragsstrafe beim Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen

2. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
carboneum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafe beim Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen

Hallo. Ich habe vor 2 Tagen einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Kaufpreis würde über eine Finanzierung bei der Bank gezahlt werden. Ich habe erst den Kaufvertrag unterschrieben und dann den Finanzierungsvertrag.

Auf Nachfrage ob er mir den Finanzierungsvertrag kopieren würde meinte der Verkäufer das er das nicht darf, da das Dokumente der Bank sind, ich würde sowieso alles per Post zugeschickt bekommen. Er hat nach meinen Personalausweis gefragt und meinte er müsse Ihn behalten da er nur mit dem original Ausweis das Auto anmelden kann, desweiteren bräuchte er 50,00 € in Bar für die Zulassung des Fahrzeugs auf meinen Namen. Es war gegen 18 Uhr und kurz vor Geschäftsschluss, ich bin dann raus aus dem Autohaus und hatte schon ein schlechtes Gefühl. Ich habe dann zuhause im Internet mehr über das Autohaus erfahren wollen und gelesen das die Vereinbarungen die mit Kunden getroffen werden nicht immer eingehalten werden, diese Informationen erhielt ich aus den Kommentaren von Google My Business.

Ich bin dann am nächsten Morgen zum Autohaus gefahren und wollte meinen Ausweis wieder haben, der Mitarbeiter mit dem ich den Kaufvertrag abgeschlossen habe war nicht da, es war ein älterer Kollege von ihm tätig. Auf die Frage warum ich meinen Ausweis wieder haben will, sagte ich das ich gerne den Kaufvertrag widerrufen möchte da ich es mir anders überlegt habe.

Der Mitarbeiter meinte das das zwar geht aber das würde mit einer Vertragsstrafe von 15% des Kaufpreises einhergehen, weil schon Teile für das Auto bestellt worden sind und dadurch Kosten entstanden sind. Ich habe ihn dann auf die Tatsache aufmerksam gemacht das wir den Kaufvertrag vor erst 14 Stunden abgeschlossen haben und das man die Bestellung widerrufen kann, er meinte nur die Teile seien schon da.

Ich wollte nur noch meinen Ausweis wieder haben, er meinte der Kollege der meinen Ausweis hat ist 50km entfernt weil er den Ausweis zu einer Firma bringen muss die die Anmeldung der Fahrzeuge für das Autohaus macht. Er meinte er kann den Kollegen nicht anrufen da er seine Handynummer nicht hat. Ich habe nur gesagt ich fahre selbst dahin und hole meinen Ausweis ab, er soll ihn bitte anrufen und ich komme in 15 Minuten wieder. Ich war mir zu dem Zeitpunkt im Klaren das der ältere Mitarbeiter lügt und sah mich in dem Vorhaben bestätigt den Kaufvertrag zu widerrufen.

Ich ging raus aus dem Autohaus und habe in meinem Auto gewartet. Vor dem Autohaus sah ich den jüngeren Mitarbeiter mit dem ich den Kaufvertrag abgeschlossen habe reinfahren. Als ich wieder ins Autohaus ging meinte der ältere Mitarbeiter er kann den Kollegen nicht erreichen und ich soll am Montag wieder kommen. Der jüngere Mitarbeiter ist dann rein gekommen, zum erstaunen des älteren Kollegen. Der ältere Kollege meinte nur ganz erstaunt: "Du bist ja da, ich habe zweimal versucht dich anzurufen, bist aber nicht rangegangen". Der jüngere Mitarbeiter schaute auf sein Handy und meinte er hat keine Anrufe erhalten, es war eine ganz peinliche Situation.

Der ältere Mitarbeiter hat den jüngeren dann zu sich gerufen und sie haben sich Unterhalten. Dann bin ich mit dem jüngeren Mitarbeiter zu seinem Schreibtisch gegangen und er wollte meine Ausfertigung des Kaufvertrages. Ich gab ihm meine Ausfertigung des Kaufvertrages weil ich dachte das er ihn nichtig machen will. Jedoch hat er, mithilfe seines Kaufvertrages, meinen Durchschlag geändert und hinzugefügt: "30 % Vertragsstrafe, Finanzierung wurde vom Kunden widerrufen". Er gab mir meinen Ausweis wieder und auf die Nachfrage nach meinen 50 Euro, wurde mir gesagt das ich die leider nicht zurückbekommen kann. Ich fragte nach wieso 30% Vertragsstrafe, er meinte das müsste er machen weil ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin. Das Auto war zu dem Zeitpunkt noch im Autohaus, zwar war es nicht mehr an der Stelle wo ich es besichtigt habe, es war unten in der Werkstatt, jedoch wurde an dem Auto noch nichts gemacht, soweit ich weiß.

Eigentlich war ich nur froh den Ausweis wieder zu haben und raus aus dem Autohaus zu sein. Ich stelle mir die Frage, kann der Autohändler wirklich 30% des Kaufpreises als Vertragsstrafe verlangen? Ich habe an dem Abend als ich den Kaufvertrag unterschrieben habe ein Foto gemacht, ich kann also ein Foto zeigen welches beweist das der Autohändler den Vertrag nachträglich geändert hat ohne meine Einverständnis.

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von carboneum):
Ich habe ihn dann auf die Tatsache aufmerksam gemacht das wir den Kaufvertrag vor erst 14 Stunden abgeschlossen haben

Irrelevant.



Zitat (von carboneum):
und das man die Bestellung widerrufen kann,

Und wie kommt man darauf? Welche Rechtsgrundlage soll es denn dafür geben? Räumt der Verkäufer ein Wiederrufs- / Rücktrittsrechtrecht ein? Mit welchen Bedingungen?



Zitat (von carboneum):
kann der Autohändler wirklich 30% des Kaufpreises als Vertragsstrafe verlangen?

Komische Frage – man macht es doch schon, den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen.

Die relevantere Frage ist doch eher, wie erfolgreich er damit bei der Durchsetzung wäre.

Eine nachträgliche einseitige Vertragsänderung wird er vor Gericht nicht durchbekommen, die 30% sind also nicht wirklich durchsetzbar.
Allerdings könnten die 15% durchsetzbar sein. Da kommt es auf den Wortlaut der Klausel an, ob die se rechtssicher formuliert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von carboneum):
Hallo. Ich habe vor 2 Tagen einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Kaufpreis würde über eine Finanzierung bei der Bank gezahlt werden. Ich habe erst den Kaufvertrag unterschrieben und dann den Finanzierungsvertrag.


Der Verbraucherdarlehensvertrag ist widerruflich; mit dem Widerruf des Finazierungsvertrags ist dann auch der verbundene Kaufvertrag hinfällig.

Zitat:
desweiteren bräuchte er 50,00 € in Bar für die Zulassung des Fahrzeugs auf meinen Namen.


Keine Zulassung ---> Kein Anspruch auf die 50€ (mehr) ---> Verpflichtung zur Rückgabe.

Zitat:
ich sagte das ich gerne den Kaufvertrag widerrufen möchte da ich es mir anders überlegt habe.

Der Mitarbeiter meinte das das zwar geht aber das würde mit einer Vertragsstrafe von 15% des Kaufpreises einhergehen


Grundsätzlich sind Kaufverträge unwiderruflich. Nach § 308 Nr. 6 BGB sind AGB mit Vertragsstrafe-Klauseln bei Nichtabnahme, Rücktritt, Widerruf unzulässig:

"Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ... eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird"

Der Verkäufer könnte bei vertragsverletzender Nichtabnahme also "nur" einen ihm dadurch (nachweislich) entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Zulässig wäre eine AGB-Vereinbarung, wonach im Falle einer Schadensersatzpflicht Schadensersatz nicht in Höhe eines konkret nachgewiesenen Schadens, sondern in Höhe einer "Pauschale" zu leisten wäre. ABER: solche Pauschal-Klauseln sind nur wirksam, wenn die Pauschale die Höhe "eines gewöhnlichen Schadens" nicht übersteigt, und wenn dem Schadensersatzpflichtigen ausdrücklich gestattet wird, im Einzelfall einen geringeren Schaden nachweisen zu dürfen, um seine Schadensersatzpflicht zu verringern.

Wenn hier aber wegen des Widerrufs des Darlehensvertrags der verbundene Autokaufvertrag hinfällig wird, kann unter keinen Umständen eine Zahlung ( weder "Vertragsstrafe", noch "Nichtabnahme-Entschädigung" ) verlangt werden. Höchstens der Ersatz einer Wertminderung aufgrund eines "über die reine Prüfung hinausgehenden Umgangs" könnte eingefordert werden ( dazu zählen etwa die Wertminderung aufgrund Zulassung/Probefahren auf öffentlichen Strassen ). Wertersatzfrei sind dagegen die Verschlechterungen aus Probefahrten auf Privatgelände OHNE Pkw-Zulassung.

Zitat:
kann der Autohändler wirklich 30% des Kaufpreises als Vertragsstrafe verlangen?


Nein, nichteinmal 1 Cent.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Soweit ich weiss, ist die Anmeldung von Fahrzeugen auch mit einer Vollmacht möglich. Komisches Autohaus...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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