Vespa Roller Rep

20. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)
Vespa Roller Rep

Servus alle miteinander.

ich habe hier folgenden Fall:

vor knapp 2monaten habe ich meine vespa einem fachhaendler zur rep gegeben.
nach ein paar tagen sagte er mir, dass das steuerungsmodul kaputt sein und ausgetauscht werden muss, da wohl immer alle laempchen durchbrennen und dies muss er bestellen.
nach 4 wochen ist er immer noch nicht an das ersatzteil gekommen und habe es mir kurzfristig selbst besorgt und hingebracht.
nach dem einbau stellte er wohl noch fest, dass noch eine schaltung kaputt sei.
wir stimmten dieser rep zu und warteten auf den anruf fuer fertigstellung.

letzten do rief er an und meinte, der roller sei 100% ok und kann abgeholt werden.

ein tag spaeter war ich da und konnte den roller nicht rausgeben, da dieser auf einmal einen motorschaden hat.

er zeigte uns eine zuendkerze, die normal nicht dafuer vorgesehen ist und deshalb der motorschaden zustande gekommen ist.
(aber warum lief der roller mit dieser zuendkerze dann? komisch)

verwundert verliess ich das geschaeft und wollte ihn gestern unrep. abholen.

der auftrag von uns war das steuerungsmodul auszutauschen.
fuer 1-2 stunden arbeit verlangt er nun 202€
und bekomme ein kaputteren roller zurueck als er vorher war.

der roller ist 20 jahre alt und nur 3777 km laufen.
top in ordnung und gepflegt und lief auch bei der probefahrt des haendlers.

das angebot auf 202€ zu verzichten und den roller mit motorschaden mitzunehmen, willigte er nicht ein.

den roller gibt er ohne rechnungsbegleichung nicht raus.


1.) wer kommt fuer diesen motorschaden auf?
2.) wer hat diese zuendkerze reingedreht ?
3.) darf der den roller ueberhaupt in seiner werkstatt festhalten?
(was hat es da mit dem pfandrecht auf sich?)

4.) ich habe jetzt einen gutachter rausgeschickt um ein beweissicherungsverfahren einzuleiten und dem haendler eine frist zur beseitigung des schadens auf 29.7 festgestellt.

bitte bitte um hilfe

kurz: der motor ist in seiner werkstatt nach gelungener probefahrt entstanden... mit einer angeblich falschen zuendkerze ist nun der motor kaputt... wer kommt fuer sowas auf?
ist der haendler nicht versichert ?
wenn der azubi etwas falsch gemacht hat kann es doch nicht sein, dass ich dafuer aufkomme...?!?!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

zu 3. Ja

der Rest ist mir zu verworren. ;)

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Wenn die Werkstatt eine falsche Zündkerze verwendet hat und damit den Motorschaden verursacht hat, ist diese Ersatzpflichtig.
War denn ein Auftrag erteilt, auch den Zündkerzenwechsel zu machen?
Schwierig zu beweisen, wenn die Werkstatt behauptet, keine neue Zündkerze verwendet zu haben.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

Es wurde kein auftrag erteilt eine zuendkerze zu tauschen.

wer liegt nun in der beweispflicht ?

ich denke mir, mit einer falschen zuendkerze waere dieser motor ueberhaupt nicht gelaufen.
daher sage ich, der haendler hat wohl einen fehler gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

auch mit einer falschen Zündkerze läuft ein Zweitaktmotor. Nur kann diese falsche Zündkerze tatsächlich nach einer gewissen problemlosen Laufzeit den Motor zerstören ( z.B. Loch im Kolben durch falschen Wärmewert ). Also, ich halte es für durchaus möglich, das eine Zündkerze diesen Motorschaden verursacht hat, zumal der Roller eine äußerst geringe Laufleistung hat. Vielleicht hat bereits einer der Vorbesitzer die falsche Kerze aus Unwissenheit reingeschraubt.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok

erstmal danke fuer die info.

aber wer kommt nun fuer diesen schaden auf?

wer liegt in der beweispflicht ?

ich sage, wie der haendler auch, dass wir es nicht gewesen sind.

was nun ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok

erstmal danke fuer die info.

aber wer kommt nun fuer diesen schaden auf?

wer liegt in der beweispflicht ?

ich sage, wie der haendler auch, dass wir es nicht gewesen sind.

was nun ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

wenn sie beide es nicht waren, muß ja ein Dritter ( z.B. Vorbesitzer ) gewesen sein. Angenommen, das Steuergerät wäre nicht kaputt gegangen, dann wäre dieser Motorschaden wahrscheinlich auch bei ihnen entstanden. Ich denke, wenn sie nicht beweisen können, das der Händler die Kerze reingedreht hat, werden sie selbst den Schaden bezahlen müßen.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok

erstmal danke fuer die info.

aber wer kommt nun fuer diesen schaden auf?

wer liegt in der beweispflicht ?

ich sage, wie der haendler auch, dass wir es nicht gewesen sind.

was nun ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Stellen sie ihr Posting noch ein viertesmal rein, vielleicht bekommen sie dann eine Antwort die ihnen besser gefällt.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
merz1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei Zweitakt-Motorschaden anhand einer Zündkerze ist eindeutig auszumachen, ob es sich a) um einen längerfristigen Schadensablauf handelt - Zündkerze zu heiss=irgendwann durchgebranntes Loch im Kolben oder b) um einen mechanischen Schaden handelt - Zündkerze zu lang, Teile im Zylinder oder Gewinde kaputtgeschraubt=Schaden sofort.
Ansonsten ist die Schilderung des Reparaturanlasses, des Reparaturgegenstands und des angeblichen Motorschadens zu ungenügend, um weitere Schlussfolgerungen zu ziehen.
Bei einer Laufleistung von angeblich nur knapp 4.000 km ist eigentlich davon auszugehen, dass noch die Original-Zündkerze im Zylinderkopf steckt :-)

-----------------
"Bin Rechtslaie"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen dank fuer die antwort.
ich werde mal abwarten was der gutachter sagt.

mir stellt sich jedoch immer noch die frage:


z.b. ein kunde bringt mir seinen computer zur reparatur. weil die grafikarte kaputt gegangen ist.

ich tausche sie aus und aus irgendwelchen gruenden geht beim testlauf das netzteil kaputt.

wer traegt dann diese zusatzlich anfallenden kosten ?

ich selber?
die versicherung?
oder der kunde?

wer muss wem was beweisen um die entstehenden kosten nicht zu zahlen ???

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
merz1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

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-----------------
"Ich bin Laie in Rechtsfragen!"

0x Hilfreiche Antwort

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