Vom Autohändler betrogen...was tun?

20. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gast*
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Vom Autohändler betrogen...was tun?

Hallo,

ich bin so verzweifelt, das ich nach die Hilfe im Internet suche...
Ende Oktober haben wir uns im Internet ein Auto ausgesucht.Da wir zur Zeit am Bauen sind und jeder Cent verplant ist,haben wir uns ein gebrauchter Kombi(Audi6, Baujahr 2004)) ausgesucht.Sind Probefahrt gefahren und mit 500€ Anzahlung das Fahrzeug für uns reserviert.Das Geschäft gehörte einem ausländischen Autohändler, der ziemlich serios ausgesehen hat.Am nächsten Tag zahlen wir die Restsumme und bekommen Kaufvertrag ohne ihn einmal zu lesen, was ein großer Fehler von uns war...Mein Mann hat ihn einfach unterschrieben.Es waren zwei Blätter.Wir waren so zufrieden, das wir den passenden Fahrzeug gefunden haben, das wir gar nicht auf die Formalitäten geachtet haben.es war so dumm von uns...Am nächsten Morgen fahren wir aus der Garage und nach 100 Meter fängt der Motor an zu stottern, dann geht es überhaupt nichts.Wir haben den Händler angerufen und ihm das Problem erklärt, aber der meinte, das er dafür nichts kann, da wir den Wagen ohne Garantie gekauft haben und gar keine Ansprüche haben.Wir haben mit ihm lange diskutiert, aber es hat nichts gebracht.Wir haben das Fahrzeug zu ihm gebracht und zur Reparatur da gelassen.Der sagt aber, das d es auf unsere Kosten gemacht wird.Das dauert schon seit 3 Monaten.Der hat das Fahrzeug erst nach 3 Monaten repariert( mit vielen Ausreden, das der Mechaniker krank war, dann war der selber im Ausland usw.)und uns eine Rechnung von 1500€ gestellt.Wir sind zu einem Rechtsanwalt gegangen und jetzt ist raus gekommen, das mein Mann eine Zusatzvereinbarung unterschrieben hat, wo steht, das er ein gewerbetreibender ist(das war dieses 2 Blatt, was der unterschrieben hat und was wir nicht bekommen haben) und damit ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.IWir waren so verzweifelt...Wir sind private Käufer, eine ganz normale Familie mit zwei Kinder, die von morgens bis abends arbeiten geht und keine Hilfe von Stadt bezieht, damit wir unseren Kinder was ermöglichen können.Von Gewerbe war gar keine Rede, wo wir mit dem Händler gesprochen haben.Ist es wirklich so, das wir jetzt keine Chance gegen ihn haben???Erst nachhinein haben wir gesehen, das der Händler auch die Summe im Kaufvertrag um 500€ gemindert hat.Datum im Kaufvertrag war auch falsch.Den hat er mit 3 Wochen vor dem Kauf datiert.Sind wir jetzt überhaupt nicht geschützt von deutschem Recht???Es kann doch ganz schnell überprüft werden, das wir keine gewerbetreibende sind.Wir sind jetzt so verzweifelt, das wir gar kein Ausweg finden und dann noch diese Enttäuschung, das jeder so ein Geschäft aufmachen kann und einfach mit den Fakten so manipulieren um die Leute zu betrügen...Wir haben uns immer an Gesetzt gehalten und waren zu naiv.Natürlich, ist es unsere Schuld, das wir die Papiere unterschrieben haben ohne die zu lesen. aber, kann dann jeder Betrüger auch damit davon kommen?...Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand für mich ein Rat hat oder ein Präzedenzfall...
Vielen Dank im voarus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Gast* am 20.02.2014 08:10

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand für mich ein Rat hat <hr size=1 noshade>

Ihr seid keine Gewerbetreibenden, eure Rechte ergeben sich aus der Gewährleistung. Diese kann der Händler euch als Verbraucher gegenüber nicht ausschließen. Lies den Wikipedia-Artikel "Gewährleistung" , den [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html]§437 BGB [/URL], sowie alle darin verlinkten Paragraphen um dir einen Überblick zu verschaffen. Warum klärt euch euer Anwalt nicht auf? Schließlich bezahlt ihr den Mann dafür.

quote:<hr size=1 noshade>von Gast* am 20.02.2014 08:10

Wir sind zu einem Rechtsanwalt gegangen
(...)
kann dann jeder Betrüger auch damit davon kommen? <hr size=1 noshade>

Der Anwalt sollte schon dafür Sorge tragen, dass er eben nicht "damit durchkommt" schließlich bezahlt ihr ihn dafür.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gast*
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

radfahrer999, vielen Dank für die schnelle Antwort

quote:
Ihr seid keine Gewerbetreibenden, eure Rechte ergeben sich aus der Gewährleistung. Diese kann der Händler euch als Verbraucher gegenüber nicht ausschließen.


Auch nicht , wenn wir diese "Zusatzvereinbarung für Gewerbetreibende" unterschrieben haben?

quote:
Der Anwalt sollte schon dafür Sorge tragen, dass er eben nicht "damit durchkommt" schließlich bezahlt ihr ihn dafür.


Das macht er auch.Der sagt nur,das es nicht gut ist, das wir es unterschrieben haben und das unsere Rechtschutzversicherung sich querstellen kann, wenn sie davon erfährt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand für mich ein Rat hat oder ein Präzedenzfall... <hr size=1 noshade>



Dass da ein sehr hohes Risiko besteht, weil die "Zusatzvereinbarung" unterschrieben wurde ist wohl klar.

Wenn du dir mal dieses Urt. anschaust:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_28_U_147_11urteil20120329.html

hier etwas verständlicher erklärt:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/375592/

Das entspricht auch dem, was der BGH dazu gesagt hat.

Manche Händler nehmen das jetzt zum Anlass, den verbraucher per Zusatzvereinbarung zum Unternehmer zu deklarieren um so die Gewährleistung auszuschliesssen.

Wenn die Initiative dazu vom Händler ausgeht, ist das aber unwirksam, der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, der Käufer ist Verbraucher und kann alle Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen.

Wenn man sich das Urt. des OLG Hamm genauer ansieht, lag dem folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger (= Käufer) führte nicht nur rote Überführungskennzeichen bei sich, welche üblicherweise von Händlern benutzt werden , er unterschrieb auch auf dem Kaufvertragsformular – gesondert - den handschriftlichen Zusatz "Käufer ist Gewerbetreibender, somit keine Gewähr auf Sachmängel…".
23

Eine nachvollziehbare Erklärung dafür hat der Kläger nicht gefunden . Dass der für den Beklagten (= Verkäufer) handelnde Zeuge J hierzu erklärt haben soll, das müsse so sein, und er, der Kläger, dies so hingenommen habe, leuchtet nicht ein. Dass der Kläger seinen Verhandlungspartner vor Unterzeichnung des Vertrags ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er kein Gewerbetreibender sei, lässt sich seiner eigenen persönlichen Anhörung nicht entnehmen. Im Übrigen haben sowohl der Beklagte als auch der Zeuge J bekundet, der Kläger habe vor Vertragsschluss erklärt, er sei Händler . Unter Würdigung aller Umstände des Vertragsschlusses konnten, durften und mussten sie annehmen, dass der Kläger nicht als Verbraucher handelte.
24

Danach kann sich der Kläger nicht auf die Vermutungsregelung des § 476 BGB berufen.



Das Gericht ist also nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zum Ergebnis gekommen, daß der Käufer seine Unternehmereigenschaft vorgetäuscht, zumindest den Händler ganz bewusst in dem Irr-Glauben gelassen hat.

Die Lösung des Problems reduziert sich deshalb auf die Frage: Könntet ihr in eurem Fall nachweisen, daß euch der Händler die Unternehmerklausel "untergejubelt" hat?

Das könnte nur mit einem eigenen Zeugen gelingen, die Händler sorgen meistens dafür, daß sie selbst einen Zeugen aufbieten können, der bei Unterschrift dabei war.

Ihr solltet die Aussichten mit eurem Anwalt durchsprechen, es ist riskant, unmöglich ist es aber nicht den Nachweis zu führen.

-----------------
""

-- Editiert asap am 20.02.2014 09:15

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gast*
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

asap , vielen Dank für Ihre Antwort

quote:
Käufer seine Unternehmereigenschaft vorgetäuscht, zumindest den Händler ganz bewusst in dem Irr-Glauben gelassen hat.


Was hat ein Privatperson für Interesse sich als Unternehmer zu bezeichnen? Der verliert doch damit den Anspruch auf Gewährleistung?Was hat das für ein Sinn?

quote:
Das könnte nur mit einem eigenen Zeugen gelingen, die Händler sorgen meistens dafür, daß sie selbst einen Zeugen aufbieten können, der bei Unterschrift dabei war.


Bei dem Unterschreiben war ich mit meinem Mann dabei und von seiner Seite war sein Sohn da.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Was hat ein Privatperson für Interesse sich als Unternehmer zu bezeichnen? Der verliert doch damit den Anspruch auf Gewährleistung?Was hat das für ein Sinn?



Ganz einfach: Der Händler gibt das Auto billiger, er haftet ja schliesslich nicht für spätere Mängel.

Diese Passage im o.g. Urt. hat mich aber schon gewundert:

quote:
... der für den Beklagten (= Verkäufer) handelnde Zeuge J hierzu erklärt haben soll, das müsse so sein, und er, der Kläger, dies so hingenommen habe, leuchtet nicht ein.


Das zeigt, wie weltfremd manche Gerichte sind. Es ist doch klar, daß der Gewährleistungsausschluss für den Händler bares Geld bedeutet.

Falls ihr den "normalen" Schwacke Preis bezahlt habt, also ohne Abschlag für den Gewährleistungsverzicht, wäre das m.E. ein weiteres Indiz, daß ihr über den Tisch gezogen worden seid.

quote:
Bei dem Unterschreiben war ich mit meinem Mann dabei und von seiner Seite war sein Sohn da.



Das ist dann eine riskante Situation, die Unternehmerklausel ist unterschrieben, das ist Fakt.
Aussage gegen Aussage, d.h. am Ende richterliches Ermessen was wahr ist und was nicht.

quote:
Ende Oktober haben wir uns im Internet ein Auto ausgesucht.


Daraus, d.h. wenn da Mail-Korrespondenz stattgefunden hat, könnte man Honig saugen. Wenn da Verbraucher angesprochen wurden und ihr den Verbraucherpreis gezahlt habt, ist es nicht plausibel, weshalb ihr euch als Unternehmer ausgeben und aller Rechte selber berauben solltet.

quote:
Erst nachhinein haben wir gesehen, das der Händler auch die Summe im Kaufvertrag um 500€ gemindert hat.


Die Anzahlung?



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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gast*
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Der Händler gibt das Auto billiger

Das Fahrzeug war mit Verhandlungsbasispreis inseriert worden.Der Händler hat uns ein Preisnachlass von 290€ gemacht, was eigentlich nicht sehr viel ist, was auf einen Gewährleistungsverzicht hindeuten kann.

quote:
wenn da Mail-Korrespondenz stattgefunden hat


Nur telefonisch, keine e-Mails

quote:
Wenn da Verbraucher angesprochen wurden und ihr den Verbraucherpreis gezahlt habt, ist es nicht plausibel, weshalb ihr euch als Unternehmer ausgeben und aller Rechte selber berauben solltet.


Ja, das meine ich auch.Es wäre auch unlogisch, das wir freiwillig auf unsere Rechte verzichten wollen.wegen 290€ Preisnachlass?

quote:
Die Anzahlung?

Ja.Aber, die muss doch im Kaufvertrag berücksichtigt werden.Von der Anzahlung zahlt mann doch auch Steuer.



1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Das macht er auch.Der sagt nur,das es nicht gut ist, das wir es unterschrieben haben und das unsere Rechtschutzversicherung sich querstellen kann, wenn sie davon erfährt.



Das wird man dann sehen, er soll doch einfach die Deckungszusage einholen.

Aber Vorsicht, manche Anwälte verlangen schon dafür Gebühren. Dann sollte man es besser selbst machen.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Was hat ein Privatperson für Interesse sich als Unternehmer zu bezeichnen?


Weil er dann keine MwSt. zahlt und damit nur 84% des Preises.

quote:
Es wäre auch unlogisch, das wir freiwillig auf unsere Rechte verzichten wollen.wegen 290€ Preisnachlass?


Nein, das ist durchaus logisch (wenn auch nicht klug), nur halt unwirksam, wenn damit lediglich der VK die Gewährleistung an Privat-Käufer umgehen will.

Andersherum wäre es unlogisch, anzunehmen, ihr hätte eine ausdrücklich unterschriebene Zusatzvereinbarung irgendwie "unfreiwillig" unterschrieben. Mit was hat man euch denn gedroht, Daumenschrauben oder gleich Erschießung?

Es macht also, wie oben schon gesagt, einen entscheidenden Unterschied, ob einem diese Klausel untergeschoben (= irgendwo in §242 der AGB versteckt) oder explizit unterschrieben wurde.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gast*
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Aber Vorsicht, manche Anwälte verlangen schon dafür Gebühren


asap ,danke für den Tip.Unser Anwalt ist schon in Ordnung.

quote:
Andersherum wäre es unlogisch, anzunehmen, ihr hätte eine ausdrücklich unterschriebene Zusatzvereinbarung irgendwie "unfreiwillig" unterschrieben. Mit was hat man euch denn gedroht, Daumenschrauben oder gleich Erschießung?


TheCat ,danke für Ihre Antwort.
Selbsverständlich, hat uns keiner gedroht.Das zweite Blatt lag einfach unter dem Kaufvertrag und wurde mit dem ersten Blatt automatisch unterschrieben.Auf eine besondere Vereinbarung wurden wir nicht hingewiesen.Von "Gewerbe" war gar keine Rede.Wie gesagt, es war nicht klug von uns und wir können jetzt leider nichts daran ändern...Ist eine Lehre für uns.Ich unterschreibe nie wieder etwas ohne zu lesen."Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen"(c)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es macht also, wie oben schon gesagt, einen entscheidenden Unterschied, ob einem diese Klausel untergeschoben (= irgendwo in §242 der AGB versteckt) oder explizit unterschrieben wurde.




Darauf kommt es nicht an. Die Frage ist, ob dem Händler klar war, daß er mit einem Verbraucher den Vertrag schliesst.

Das ist ein sehr grosser Unterschied, besonders was die Beweisfragen angeht.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Darauf kommt es nicht an.


In der Praxis schon, denn dem VK irgendwelche "Kenntnisse" über die Verbrauchereigenschaft ja/nein des K nachzuweisen, dürfte im Einzelfall schwierig werden.

Der VK wird behaupten "der K hat das gesagt" und sein Zeuge "natürlich" auch, der K behauptet das Gegenteil und sein Zeuge "natürlich" auch.

Wenn er dann darauf verweisen kann, der K habe explizit unterschrieben, gewerblich zu sein, was will man dagegen mit Zeugen argumentieren?

Deswegen meinte ich, es kommt darauf an, ob man begründen kann, daß einem die Klausel "untergeschoben" wurde.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In der Praxis schon, denn dem VK irgendwelche "Kenntnisse" über die Verbrauchereigenschaft ja/nein des K nachzuweisen, dürfte im Einzelfall schwierig werden.

Der VK wird behaupten "der K hat das gesagt" und sein Zeuge "natürlich" auch, der K behauptet das Gegenteil und sein Zeuge "natürlich" auch.

Wenn er dann darauf verweisen kann, der K habe explizit unterschrieben, gewerblich zu sein, was will man dagegen mit Zeugen argumentieren?

Deswegen meinte ich, es kommt darauf an, ob man begründen kann, daß einem die Klausel "untergeschoben" wurde.
<hr size=1 noshade>



Nein, die Klausel hat sicher keine konstitutive Wirkung, der Käufer wird nicht zum Unternehmer, nur weil er das unterschrieben hat.

Im OLG-Fall oben hat der Verkäufer und sein Zeuge - unwidersprochen - behauptet, der Käufer hätte sich als Unternehmer ausgegeben.

Bei einem non liquet, es kann nicht geklärt werden, ob dem Verkäufer bekannt war, daß der Käufer als Verbraucher handelt, gilt die allgemeine Regel, VIII ZR 7/09 : "Rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person ist grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen, etwa verbleibende Zweifel, welcher Sphäre das konkrete Handeln zuzuordnen ist, sind zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden."

§ 475 BGB , Umgehungsverbot, könnte sonst allzu leicht ausgehebelt werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es zwielichtige Händler eben auf dem Weg versuchen den privaten Käufer einfach zum Unternehmer zu erklären.

So lange der Käufer nicht selbst, aktiv täuscht und der Verkäufer das beweist, wird ein Gericht die Umgehung nicht absegnen.

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""

-- Editiert asap am 21.02.2014 12:53

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