Habe vor ca. 11 Monaten ein Auto bei einem Händler gekauft. Bereits vor dem Kauf waren am Auto einige Teile verändert: Seitenschweller, Frontlippe, anderer Auspuff etc. waren angebaut! Im Kaufvertrag wurde ausgehandelt, dass der TÜV erneuert wird und dem geschah auch so, der TÜV wurde um zwei Jahre verlängert. Der Händler hat damit meiner Meinung nach zumindist konkludent zum Ausdruck gebracht, dass dieses Auto, so wie es dort stand, den Anforderungen des TÜVs genügt. Jetzt stellte sich heraus, dass das Auto mit den vorgenommenen Modifikationen eigentlich keinen TÜV hätte bekommen können, da eine technische Abnahme und Eintragung der Teile stattgefunden haben müsste. Ich fahre also zur Zeit mit einem Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Eine erneute TÜV-Abnahme würde mich eine Menge Geld kosten. Hätte ich gewusst, dass das Auto so nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden kann, dann hätte ich dieses niemals gekauft!
Daher habe ich zwei Fragen:
Kann man den Händler strafrechtlich belangen?
Besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
-----------------
""
Vom Händler neuer TÜV-eigentlich nicht möglich!!
17. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 17. April 2011 | 10:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Händler neuer TÜV-eigentlich nicht möglich!!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. April 2011 | 16:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
quote:
Jetzt stellte sich heraus,
Wie denn genau?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.100
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten