Vom Kaufvertrag zurücktreten, mehrmaliger Defekt

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Frank789
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Vom Kaufvertrag zurücktreten, mehrmaliger Defekt

Hallo

In März letzten Jahres habe ich einen (Alfa Romeo bj 96 170tkm) bei einem Händler gekauft, gleich am nächsten Tag war das Auto auch defekt, der 1. Gang steckte fest und man konnte nicht mehr schalten. Das Auto wurde vom Händler abgeschleppt und kostenlos repariert, er meinte es wäre nur eine Kleinigkeit gewesen. Im November 2009 ereignete sich der komplett selbe Defekt, das Auto wurde wieder abgeschleppt und gerichtet, wiedermal angeblich nur eine Kleinigkeit. Nur ca 5 Wochen später ereignete sich wieder der komplett selbe Defekt, wieder abgeschleppt und genauer angeschaut, es stellte sich heraus dass das Getriebe ziemlich verschliessen ist und die Ringe ziemlich großes Spiel haben, weshalb oftmals der Gang so stecken bleibt obwohl man korrekt kuppelt und schaltet. Er meinte es würde dieses mal teuerer werden da er das Getriebe auswechseln muss.

Kann ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten? Das Auto ist immernoch kaputt in seiner Werkstatt. Er meinte zu dem, dass er das Auto nicht zurücknehmen wird und beschuldigte mich, ich würde nicht korrekt schalten. (was natürlich nicht stimmt, habe meinen Führerschein seit über 7 Jahren und bisher nie mit sowas Probleme gehabt)

Muss ich einen Gutachter einschalten der nachweisen könnte, dass der Verschleiß auf die 170tkm zurückzuführen ist? Da der Defekt bereits am 2. Tag nach dem Kauf sich zum 1. mal ereignete, wo ich lediglich allerhöchstens 20km gefahren bin, sollte wohl für sich sprechen oder?

Ich bin mit dem Auto seit dem Kauf lediglich 3000km gefahren.



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3 Antworten
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#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Nach Ablauf der ersten sechs Monate seit dem Fahrzeugkauf müssen Sie den Nachweis führen, daß der Schaden mit großer Wahrscheinlichkeit schon vor dem Kauf bestanden hat.

Das bedeutet, daß Sie einen Gutachter mit der Ermittlung der Schadensursache beauftragen müßten. Falls sein Gutachten zu Ihren Ungunsten ausfällt, müßten Sie dessen Gutachten aus eigener Tasche bezahlen. Und die Reparatur des Getriebes obendrein auch...

Verschlissene Synchronringe können nämlich durchaus auf Fehlbedienung des Getriebes zurückzuführen sein, auch wenn man sich schon sehr viel Mühe geben muß, die Synchronringe innerhalb von 3000 gefahrenen Kilometer bis zum völligen Verschleiß zu ruinieren.

Gruß Senatorman

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-- Editiert am 24.01.2010 18:01

-- Editiert am 24.01.2010 18:03

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#2
 Von 
Frank789
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke für ihre Antwort.

Ich kann wirklich sagen dass es definitiv nicht an meinem Schaltverhalten gelegen hat, ich habe mich nie verschalten und bin fast ausschließlich Spritsparend gefahren. Dass was der Verkäufer versucht ist es sich seiner Verantwortung zu entziehen. Er hätte den Defekt gleich beim 1. mal beheben müssen und nicht nur "notdürftig reparieren". Denn dieser Defekt trat ja wie gesagt bereits nach den ersten 30 gefahrenen Kilometern auf, sprich gleich am 2. Tag. Vielleicht hat er darauf spekuliert dass es mindestens das nächste halbjahr hält.

Wie kann ich jetzt speziell nachweisen dass der Verschleiß bereits beim Kauf vorlag (das Auto hatte da 167tkm drauf). Soll ich diese Ausgebauten Synchronringe einem Gutachter vorlegen oder das komplette Getriebe?

Und wenn das Gutachten dann die Wahrheit ans Licht bringt, muss es dann der Verkäufer zahlen?

Das Problem ist nur dass das Auto immernoch in seiner Werkstatt zerlegt rumsteht und nicht fahrbereit ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

bei defekten Synchronringen läßt sich nicht immer mit letzter Sicherheit sagen, ob diese durch schleichenden Defekt innerhalb der bisherigen Fahrleistung oder durch Mißhandlung seit Fahrzeugübernahme erfolgt ist.

Sie können einen Gutachter damit beauftragen, das Fahrzeug bzw. das zerlegte Getriebe zu begutachten. Ist aber dessen Gutachten hinterher nicht völlig eindeutig zu Ihren Gunsten ausgefallen, ist völlig offen, ob ein Gericht den Händler notfalls zur Übernahme der Reparatur (nebst Zahlung der Gutachterkosten) verdonnert. Nicht selten laufen solche Dinge dann auf einen Vergleich hinaus.

Ich würde an Ihrer Stelle mit kluger Verhandlung zu erreichen versuchen, daß Sie gleich einen Vergleich mit dem Händler erreichen. Fifty-Fifty wären angesichts des ja nun wirklich nicht mehr ganz taufrischen Autos sicher ein Gentlemen's agreement, mit dem Sie Beide leben können sollten.

Wenn der Händler hart bleibt, können Sie sich immer noch überlegen, einen Anwalt zu konsultieren.

Aber da Sie sich für einen schon etwas betagten Alfa Romeo entschieden haben, werden Sie sehr wahrscheinlich auch künftig mit gewisser Regelmäßigkeit teure Werkstattbesuche einplanen müssen. Grundsolide Langzeit-Qualität ist leider nicht unbedingt im Lastenheft der italienischen Konstrukteure ganz oben gestanden...

Gruß Senatorman

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