Hallo !!!
Wir haben vor 3 wochen ein Auto gekauft über ein autohaus von privat. Das Auto hat kurz zuvor TÜV bekommen.
Jetzt steht es in der Werkstatt mit Bremsen herunter, Auspuff kaputt und viele Sachen am Motor. Die kosten belaufen sich jetzt schon nach aussage der werkstatt auf über 1000 euro .
Im Vertrag steht 1 jahr Gebrauchtwagengarantie aber darunter steht Kundenauftrag keine Garantie.
Also was habt ihr für Ratschläge was ist zu tun?
Von Privat gekauft über Autohaus
Vestehe ich nicht: privat gekauft über Autohaus.
Die Gebrauchtwagengarantie würde hier whrscheinlich sowieso nicht greifen, da Verschleißteile nicht enthalten sind. Die genannten Probleme wie Bremsen, Auspuff sind aber Verschleißteile.
Da das Fahrzeug wohl gekauft wie besichtigt übereignet wurde, können Sie hier gar nichts machen.
@RossMario
Hier würde ich erstmal klären,ob tatsächlich
ein Verkauf im Kundenauftrag stattgefunden hat.
Wie lautet der Kaufvertrag ?
Wer ist als Verkäufer eingetragen?
Nehmen Sie doch Kontakt mit dem Vorbesitzer auf und lassen sie sich das von ihm bestätigen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also die Aussage von "Privat über ein Autohaus" gekauft, würde bedeuten, das der Verkäufer eine Privatperson ist und das Autohaus, als Vermittler der beiden, die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen hat.
Sollte das so richtig sein und im Kaufvertrag schriftlich festgehalten ist, wird es für die genannten Mängel sicher keine Gewährleistung geben. (Arglistig verschwiegene Mängel ausgeschlossen)
Die u.U. zusätzlich abgeschlossene Garantie, (über das Autohaus) wird hier nicht eintreten. Näheres über den Umfang dieser GARANTIE steht aber in dem Garantieheft.
Sollte der Verkäufer (Autohaus) den Privatverkauf jedoch nur vorgetäuscht haben, haben Sie Ansprüche aus der Sachmängelhaftung.
Fragen Sie einfach nach.
Gruß Spezi
quote:
Im Vertrag steht 1 jahr Gebrauchtwagengarantie aber darunter steht Kundenauftrag keine Garantie .
Wenn da tatsächlich nur keine Garantie im Kaufvertrag festgehalten wurde, haben Sie meines Erachtens sehr gute Karten - da Garantie und Gewährleistung sich auf vollkommen verschiedenen Rechtsgrundlagen voneinander unterscheiden.
Eine Garantie ist ein freiwilliges (vertragliches) zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit oder Haltbarkeit eines Produkts einzustehen. Eine Garantie muss daher eigentlich garnicht nicht ausgeschlossen werden, Sie erweitert nur Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte aber ersetzt diese nicht.
Als Gewährleistungsrechte bezeichnet man die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache, wenn also hier das Autohaus die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, haben Sie einen m. E. Anspruch auf Nacherfüllung.
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"Gruss, Toppi
...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."
Eigentlich wäre meine 1.Frage: WANN hat das Auto TÜV bekommen und ist es MÖGLICH dass die o.g. Teile innerhalb von 3 Wochen verschliessen sein können, bzw ob sie wärend des TÜvs hätten bemängelt werden müssen. Denn es gibt -und das leider des öfteren- Werkstätten/Autohäuser, die einen *eigenen* Tüvprüfer haben und dieser nicht ganz dem Tüv entspricht
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
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