Hallo,
ich hoffe darauf hier vielleicht einige Ratschläge zu erhalten.
Ich habe mir letztes Jahr ein Auto beim Händler gekauft, beim Gespräch war nie die Rede davon, dass er einen Unfall hatte bei einem Vorbesitzer.
Der Händler hat folgendes in seinen Vertrag geschrieben: „Vorschäden und Nachlackierung nicht ausgeschlossen" was zählt alles darunter? Oder wie kann, ich den Abschnitt deuten??
Vorschäden und Nachlackierung nicht ausgeschlossen (Kaufvertrag)
23. März 2025
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Frage vom 23. März 2025 | 15:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorschäden und Nachlackierung nicht ausgeschlossen (Kaufvertrag)
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#1
Antwort vom 23. März 2025 | 15:53
Von
Status: Unbeschreiblich (128545 Beiträge, 41000x hilfreich)
Zitatwas zählt alles darunter :
Vorschaden = Schaden der vor den Abschluss des Kaufvertrage aufgetreten ist bzw. reguliert wurde. Dies kann alles umfassen, von kleinen Unfällen bis hin zu größeren Schäden.
Nachlackierung = erneutes Auftragen von Lack auf eine Oberfläche, unter Berücksichtigung der aktuellen nuace das vorhandenen Altlacks.
#2
Antwort vom 23. März 2025 | 21:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil in meinem Kauf Vertrag steht das so drin und jetzt frage ich mich, der Wagen hatte früher einen Unfallschaden, dies wurde mir nicht mitgeteilt…
Kann ich da vom Kaufvertrag zurücktreten ?
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#3
Antwort vom 23. März 2025 | 21:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil in meinem Kauf Vertrag steht das so drin und jetzt frage ich mich, der Wagen hatte früher einen Unfallschaden, dies wurde mir nicht mitgeteilt…
Kann ich da vom Kaufvertrag zurücktreten ?
-- Editiert von User am 23. März 2025 21:38
#4
Antwort vom 23. März 2025 | 21:44
Von
Status: Student (2330 Beiträge, 511x hilfreich)
Zitat:Kann ich da vom Kaufvertrag zurücktreten ?
Nein, Sie haben doch einen Vertrag abgeschlossen, bei dem ein Unfallschaden nicht ausgeschlossen werden kann.
Das bedeutet eben, dass es sein kann, dass das Auto einen Unfallschaden gehabt haben kann.
Ich würde sogar behaupten, dass das ein sicheres Zeichen dafür ist, dass es einen Unfallschaden gibt, ansonsten könnte man einen Unfallschaden ja ausschließen und sich eine solche Formulierung sparen.
#5
Antwort vom 24. März 2025 | 01:09
Von
Status: Unbeschreiblich (128545 Beiträge, 41000x hilfreich)
ZitatKann ich da vom Kaufvertrag zurücktreten ? :
Ich sehe keinen validen Grund.
Die vereinbarte Beschaffenheit war eben nicht "unfallfrei".
Auf arglistige Täuschung sehe ich auch keinen Hinweis, wenn das so im Vertrag stünde. Es sei denn der Satz wäre irgendwie klein geredet / bagatellisiert worden und man könnte das nachweisen.
#6
Antwort vom 24. März 2025 | 09:23
Von
Status: Schüler (356 Beiträge, 43x hilfreich)
Zitatder Wagen hatte früher einen Unfallschaden, dies wurde mir nicht mitgeteilt… :
Das wissen Sie woher und wie groß war der Unfallschaden genau?
ZitatKann ich da vom Kaufvertrag zurücktreten ? :
Das könnte durchaus möglich sein.
#7
Antwort vom 4. April 2025 | 08:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Als ich Nachforschungen zum Wagen erstellt habe, wurde mir bei der einer vertragswerkstatt mitgeteilt das er in der Vergangenheit einen erheblichen Heckschaden hatte.
#8
Antwort vom 4. April 2025 | 12:12
Von
Status: Unbeschreiblich (128545 Beiträge, 41000x hilfreich)
Zitatwurde mir bei der einer vertragswerkstatt mitgeteilt das er in der Vergangenheit einen erheblichen Heckschaden hatte. :
Gibt es für diese unsubstantiierte Behauptung auch Belege mit Fakten?
#9
Antwort vom 4. April 2025 | 13:40
Von
Status: Weiser (17787 Beiträge, 6018x hilfreich)
Der VK wäre hier in der Pflicht gewesen unaufgefordert auf Vorschäden hinzuweisen. Ist nachweisbar, dass er das nicht gemacht hat, dann könnte man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.ZitatKann ich da vom Kaufvertrag zurücktreten ? :
Kann der Beweis erbracht werden, dass der VK nicht auf den erheblichen Heckschaden hingewiesen hat?
#10
Antwort vom 4. April 2025 | 14:05
Von
Status: Lehrling (1685 Beiträge, 325x hilfreich)
Dazu müsste man erstmal nachweisen, dass der VK von diesem Schaden Kenntnis hatte.ZitatKann der Beweis erbracht werden, dass der VK nicht auf den erheblichen Heckschaden hingewiesen hat? :
#11
Antwort vom 4. April 2025 | 14:51
Von
Status: Unbeschreiblich (128545 Beiträge, 41000x hilfreich)
ZitatDer VK wäre hier in der Pflicht gewesen unaufgefordert auf Vorschäden hinzuweisen. :
Nein.
Darüber könnte man höchsten bei Kenntnis seitens des Verkäufer über den selben diskutieren, ob die vertragliche Vereinbarung "Vorschäden und Nachlackierung nicht ausgeschlossen" unzureichend wäre.
ZitatIst nachweisbar, dass er das nicht gemacht hat, dann könnte man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. :
Ja, könnte man, ist halt nur nutzlos wenn man dann die arglistige Täuschung hat nicht beweisen kann.
#12
Antwort vom 4. April 2025 | 14:51
Von
Status: Unbeschreiblich (128545 Beiträge, 41000x hilfreich)
ZitatDer VK wäre hier in der Pflicht gewesen unaufgefordert auf Vorschäden hinzuweisen. :
Nein.
Darüber könnte man höchsten bei Kenntnis seitens des Verkäufer über den selben diskutieren, ob die vertragliche Vereinbarung "Vorschäden und Nachlackierung nicht ausgeschlossen" unzureichend wäre.
ZitatIst nachweisbar, dass er das nicht gemacht hat, dann könnte man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. :
Ja, könnte man, ist halt nur nutzlos wenn man dann die arglistige Täuschung hat nicht beweisen kann.
#13
Antwort vom 4. April 2025 | 16:30
Von
Status: Weiser (17787 Beiträge, 6018x hilfreich)
Darüber gibt es nichts zu diskutieren, es ist gängige Rechtsprechung, dass der gewerbliche VK den privaten VK unaufgefordert über Vorschäden zu unterrichten hat. Ausnahme ist nur, wenn dem gewerblichen VK die Vorschäden nicht bekannt waren. Du glaubst aber doch nicht ernsthaft, dass ein gewerblicher Händler nicht nach Vorschäden fragt wenn er einen Wagen ankauft?ZitatDarüber könnte man höchsten bei Kenntnis seitens des Verkäufer über den selben diskutieren, :
Der gewerbliche Verkäufer hat zwar keine Pflicht den Wagen auf Vorschäden zu untersuchen, allerdings muss er dann den privaten Verkäufer darüber aufklären, dass er genau dies nicht getan hat.
Meiner Meinung nach reicht der bisher geschilderte Passus nicht aus um den Verkäufer aus der Haftung zu entlassen. Ich sehe den Käufer hier eigentlich in einer guten Ausgangsposition.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/haendler-verschweigt-unfallschaden-beim-autokauf-was-tun-199002.html
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