Hallo zusammen,
ein Bekannter von einem Bekannten, nennen wir ihn mal Benjamin hat Schwierigkeiten wie er sich entcheiden soll.
Benjamin hat gerade beim Händler ein Gebrauchtfahrzeug gekauft, mit Daddys geborgtem Cash
Benjamin in Berlin ist der Fahrzeughalter,
sein Vater in München ist -auch aus steuerlichen Gründen- eigentlich der Eigentümer des Fahrzeugs.
Benjamin hat jetzt den Fahrzeugbrief und würde sich am liebsten der Einfachheit wegen als Halter UND Eigentümer bei der Kfz-Zulassungsstelle in Berlin eintragen lassen.
Nun die Frage:
a) Falls Benjamin doch seinen Vater aus München auf dem Fahrzeugbrief auf der
Berliner Kfz-Zulassungsstelle als Eigentümer eintragen lässt, reicht es wenn er bloss einfache unterschriebene Vollmacht und Ausweiskopie seines Vaters vorlegt, OHNE Kaufvertrag?
KANN DAS AUTO trotzdem MIT BERLINER KENNZEICHEN FAHREN?
Können dabei irgenwelche typischen bürokratischen Komplikationen dabei entstehen??
b) Welche KOSTEN und HÜRDEN entstehen, falls Benjamin sich JETZT als
Halter UND Eigentümer in Berlin einträgt, aber in einem halben Jahr seinen
Vater in München mittels Fahrzeugbrief-Umschreibung als den "neuen" Eigentümer eintragen will?
WELCHES KENNZEICHEN HAT DAS AUTO DANN,
WOHIN GEHEN DIE GANZEN STRAFZETTEL, STEUERBESCHEIDE UND SONSTIGES????
Danke im Voraus für freundliche und hilfsbereite Brains
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Vorteile Fahrzeughalter vs. Fahrzeugeigentümer
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo Ewok,
das Fahrzeug ist bei Privatpersonen am Hauptwohnsitz - hier wäre das wenn auf den Vater dann München - zuzulassen.
Alle Post geht dann natürlich auch an die Anschrift - auch ggf. die mit den Punkten aus Flensburg.
Kennzeichen M -!
Ich erkenne keine Vorteile, wenn der Vater das Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet, aber jede Menge möglicher Nachteile für diesen.
Wenn es allein um Besitzansprüche geht, kann er Nach Zulassung, den "F-Brief" an den Vater schicken. Dieser ist zwar neuerdings kein Eigentumsnachweis mehr, stützt gleichwohl aber diese Vermutung.
Falls es um die Versicherung geht (Rabattvorteile), diese muss nicht auf den eingetragenen Halter abgeschlossen werden. VN kann dazu auch der Vater sein.
SG
Berry
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quote:
sein Vater in München ist -auch aus steuerlichen Gründen- eigentlich der Eigentümer des Fahrzeugs.
Am einfachsten fährt man ohne zu Betrügen
Und wenn schon dann als obs echt wäre. Vatis Auto wird von Vati zugelassen und versichert. Wer den Wagen dann fährt ist ne andere Sache und es ist nicht verboten den Wagen dem Sohn zu leihen.
Nur so klappt auch der "Steuer" Trick.
Übrigens ist es voll lohned wegen ein paar Euro Ersparnis ne Straftat zu begehen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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quote:
...den "F-Brief" an den Vater schicken. Dieser ist zwar neuerdings kein Eigentumsnachweis mehr, stützt gleichwohl aber diese Vermutung...
Hallo Berry,
danke für den Tipp, der Fahrzeugbrief scheint wohl, im Vergleich zu früher, ganz "entkoppelt" worden zu sein, von direkten EigentumsAnsprüchen od. -Beweisen...
Laut Fahrzeughändler würde - unabhängig vom wirklichen "privatwirtschaftlichen" Eigentümer - der FahrzeugBRIEF ganz an den FahrzeugHALTER gekoppelt werden!
Soll heissen, selbst wenn Benjamin den Vater als den Eigentümer ausweisen wollte, würde die Kfz-Zulassungsstelle trotzdem
FahrzeugSCHEIN + FahrzeugBRIEF auf den Halter Benjamin ausstellen.
Nun, um die Geschichte kurz zu halten, der Benjamin hat sich zwischenzeitlich folgendermassen entschieden:
er hat den Pkw in Berlin auf sich angemeldet, besitzt nun FZschein+brief und hat sich auch entschieden die Versicherung zu übernehmen, schliesslich geht diese mit der Zeit nur runter,wenn man diese auch persönlich auf sich selbst abschliesst.
Danke für die Hilfe und bis zum nächsten Mal
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quote:
schliesslich geht diese mit der Zeit nur runter,wenn man diese auch persönlich auf sich selbst abschliesst.
Man kann sich nach ein paaren die Prozente / Jahre der Versicherung des Vaters gutschreiben lassen. Sonst wäre der Trick ja sinnlos.
Vati die ersten Jahre, der bestätigt dann das nur der Sohn gefahren ist und man nimmt die Jahre mit. Mal ne Versicherung danach fragen...
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:
...Übrigens ist es voll lohned wegen ein paar Euro Ersparnis ne Straftat zu begehen...
Hallo Munstermann2010,
danke für die Gebrauchsanleitung zum Rumtricksen, so wie Abdul(Moritz Bleibtreu) in dem Movie 'Knockin on Heaven's Door' sagt "...he die betrügen uns, wir betrügen die..." oder wie die gescheiterte Millionenerbin die sich übers Wasser hält indem diese Flaschenpfand sammelt.
Wie mein Wirtschaftslehrer immer sagt, wir sind eine Gesellschaft von
"Grenzmoralisten" die sich auf biegsame Spielregeln spezialiesieren und erfolglos versuchen, Schritt zu halten mit den obersten Zehn Tausend, die wiederum die Kunst des BananaRepublic-Rumtricksens exzellent beherrschen
Danke für die Hilfe und bis zum nächsten Mal
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Nur ist das völlig legal :-)
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:
der Fahrzeugbrief scheint wohl, im Vergleich zu früher, ganz "entkoppelt" worden zu sein, von direkten EigentumsAnsprüchen od. -Beweisen...
Wieso im Vergleich zu früher? Das war schon immer so! Im Fahrzeugbrief steht nur der Halter. Ob das auch der Eigentümer ist, interessiert die Zulassungsstelle nicht. Dass das früher schon mal anders gewesen sein soll, ist mir nicht bekannt. In den letzten 40 Jahren hat sich das jedenfalls nicht geändert.
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Das stimmt, der Volksglaube, mit dem Besitz des Fahrzeugbriefs habe man das Eigentum am Fahrzeug, war schon immer falsch.
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