Vorwurf der Arglistigen Täuschung nach Autokauf

11. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Getgamer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf der Arglistigen Täuschung nach Autokauf

Guten Tag,

Ich habe meinen Gebrauchtwagen vor etwa zwei Wochen privat zum Verkauf gestellt auf mobile.de.
Daraufhin meldete sich der Käufer recht zügig. Wir machten einen Termin aus, damit er den Wagen näher anschauen kann und ebenfalls eine Probefahrt machen kann.
Der Wagen ist 14 Jahre und Ich und mein Vater sind die einzigen zwei Halter des Wagens gewesen. Der Wagen ist unfallfrei und im Innenraum und auch von außen trotzdem noch in einem sehr gutem Zustand gewesen, da der Wagen sehr wenig gefahren wurde und eher ein "Sonntags-Fahrzeug" war.

Der Kunde tauchte auf, überprüfte den Wagen mit einer Taschenlampe von außen, von unten und auch den Motorraum. Alle Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet. Die Probefahrt verlief ebenfalls laut dem Käufer top und sie entschieden sich bereits vor Ort den Wagen zu kaufen. Nach zwei Tagen in denen der Wagen in Ihrem Besitz war, meldeten sie diesen auch um auf Ihren Namen. Nach etwa einer Woche kam der erste Anruf des Käufers, mit der Information ,dass das Auto bocken würde und er dieses zur Werkstatt bringen lasse. Uns war dies relativ egal, da es schließlich nicht mehr unser Auto war. Nach einem Tag meldeten sie sich wieder und haben erste Vermutungen ausgesprochen, was es sein könnte. Es war die Nockenwelle oder so ähnlich als Verdacht. Nach einigen weiteren Tagen ein erneutet Anruf, die rote Öllampe leuchtete bei Ihnen auf und sie würden gerne das Auto zurück geben, da sie nicht mehr zufrieden waren. Da es ein privat Verkauf war und es somit keine Gewährleistung gab, war uns dies ebenfalls relativ egal. Sie drohten zum Anwalt zu gehen, und wir sagten, dass es uns Recht wäre.
Wenige Tage später kam ein Anruf unserer Jahrelangen bekannten Werkstatt, bei der das Auto auch immer war, und die erzählten uns, dass der Käufer angerufen hätte und sich beschwert hätte, wie es den sein kann ,dass das Auto Tüv bekommen hat ,obwohl die Handbremse nicht richtig funktioniert.
Bei uns hat sie immer funktioniert, obwohl unsere Auffahrt sogar eine leichte Schräge hat.

Heute kam nun ein Brief von Ihrer Anwaltskanzlei.
Eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Argumente hier sind:

-Obwohl Sie unserer Mandantin ausdrücklich zusagten, dass das Fahrzeug kein Öl verliert und dass das Öl system in Ordnung sei, leuchtete bereits nach wenigen Kilometern die Lampe rot auf. Laut Informationen der BMW Werkstatt darf das Fahrzeug in diesem Zustand keinesfalls bewegt werden. Soweit vorhanden, würden Schäden an der Steuerkette und Motor drohen

Bei der Inspektion vor dem Kauf fragte der Käufer uns, nachdem er Öl unterm Fahrzeug sag, ob das Auto Öl verlieren würden.
Mein Vater sagte; "Nicht das ich wüsste". Dies ist auch so, ältere Autos verlieren womöglich nach 14 Jahren Stand Öl was sich irgendwo absetzt.

-Die Zentralverriegelung ist entgegen Ihrer ausdrücklichen Zusage defekt.

Dieses Argument hat mir die Sprache verschlagen. Nachdem das Geld bereits übergeben wurde, testete der Käufer mit dem Schlüssel das elektrische Öffnen des Autos. Dies funktionierte nicht und mein Vater wies ihn darauf hin, dass das Auto lange nicht mehr bewegt wurde und der Akku des Schlüssels leer sei und dies durch die Zündung selbst aufladen würde.
Sie setzten sich ins Auto, ließen den Motor laufen und testeten dies nach etwa 5 Minuten noch einmal. Alles klappte.

-Die Handbremse des Fahrzeugs ist defekt und greift nicht ordnungsmäßig

- Trotz der Zusicherung, dass die Service Intervalle des Fahrzeugs stets ordnungsmäßig beachtet wurden, wurde zuletzt lediglich ein Ölwechsel gemacht.

Das Auto wurde mit einem Kilometer Stand von 122 .000 km verkauft. und vier Inspektionen sind vorhanden, da das Intervall 25.000 km ist, wurde logischer Weise noch keine Inspektion durch geführt.

- Der Benzinverbrauch von tatsächlich 11 Liter/ 100 km trotz spritsparender Fahrweise liegt überheblich über den von Ihnen zugesicherten 8-9 Litern

Mein Vater konnte den Wagen problemlos auf 8 Litern fahren, bei mir waren es durch meine schnellere Fahrweise meist 9-9,5
Aber selbst bei Mobile kann man dort keine Einstellung ändern nachdem man das Modell gewählt hat, da dies natürlich auf Herstellerangaben sind.


Letzter Absatz:
Darüber hinaus entfaltet der vereinbarte Gewährleistungs Ausschluss auch deshalb keine Wirkung, da sie unsere Mandantin arglistig getäuscht haben. Obwohl sie gewusst haben, dass das Fahrzeug unter den Mängeln leidet, haben Sie zugesichert, dass das Fahrzeug diesbezüglich in Ordnung sei. Diese Mängel konnten Ihnen indes nicht verborgen bleiben. Denn insbesondere zur Thematik "Öl" bestätigte eine BMW Werkstatt unserer Mandantin, dass die Öllampe nicht ohne Vorwarnung direkt rot aufleuchtet. Regelmäßig leuchtet diese zuvor gelb. Dies konnte bei der Probefahrt nicht bemerkt werden, da die Öllampe - wie sie wussten- erst bei Erreichen einer gewissen Öl Temperatur aktiv wird. Obwohl Sie zur Aufklärung dieser Mängel verpflichtet gewesen wären, haben sie diese bewusst verschwiegen, um unsere Mandantin zum Kaufvertrag zu Bewegen.

Die Forderung ist nun der Kaufpreis gegen Aushändigung des Fahrzeugs.

Was sagt ihr?
Wie soll ich reagieren?

Mit freundlichen Grüßen

Problem nach Autokauf?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Getgamer):
Was sagt ihr?
Das Gleiche was ich immer sage: Kommunikation mit Käufer (und seinem Briefschreiber) einstellen - Sein Auto sein Problem

Zitat (von Getgamer):
Wie soll ich reagieren?
Gar nicht

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Sinvoll wäre es fast, wenn du den genauen Wortlaut wiedergibst.



Zitat (von Getgamer):
Heute kam nun ein Brief von Ihrer Anwaltskanzlei.
Eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Argumente hier sind:


Zitat (von Getgamer):
Soweit vorhanden, würden Schäden an der Steuerkette und Motor drohen




Sollte also ein Motor oder eine Steuerkette vorhanden sein, ....... :grins: :grins: :grins: :grins:

Ich würde den Anwalt nicht mal im Ansatz für voll nehmen.
Anwälte sind im Prinzip auch nur Dienstleister und machen ab und an Sachen, die nicht sonderlich geistreich erscheinen.



gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Getgamer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.

Sinvoll wäre es fast, wenn du den genauen Wortlaut wiedergibst.



Zitat (von Getgamer):
Heute kam nun ein Brief von Ihrer Anwaltskanzlei.
Eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Argumente hier sind:


Zitat (von Getgamer):
Soweit vorhanden, würden Schäden an der Steuerkette und Motor drohen




Sollte also ein Motor oder eine Steuerkette vorhanden sein, ....... :grins: :grins: :grins: :grins:

Ich würde den Anwalt nicht mal im Ansatz für voll nehmen.
Anwälte sind im Prinzip auch nur Dienstleister und machen ab und an Sachen, die nicht sonderlich geistreich erscheinen.



gruß charly



Die Argumente sind genauer Wortlaut und der letzte Absatz ebenfalls. Habe lediglich die erste Seite weggelassen :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Getgamer):
Wie soll ich reagieren?


Kommt ganz darauf an, was Du als Verkäufer so alles gesagt hast.

Zitat (von Getgamer):
-Obwohl Sie unserer Mandantin ausdrücklich zusagten, dass das Fahrzeug kein Öl verliert und dass das Öl system in Ordnung sei, leuchtete bereits nach wenigen Kilometern die Lampe rot auf.
Hast Du was dazu gesagt?

Zitat (von Getgamer):
Laut Informationen der BMW Werkstatt darf das Fahrzeug in diesem Zustand keinesfalls bewegt werden. Soweit vorhanden, würden Schäden an der Steuerkette und Motor drohen


Unsinn. Oel nachfüllen und gut is es.

Zitat (von Getgamer):
-Die Handbremse des Fahrzeugs ist defekt und greift nicht ordnungsmäßig


Kann sein, aber Verschleiß.
Zitat (von Getgamer):
Bei uns hat sie immer funktioniert, obwohl unsere Auffahrt sogar eine leichte Schräge hat.

Kein Argument. Auch eine nur einseitig ziehende Bremse reicht normalerweise aus. Reicht allenfalls um Arglist auszuhebeln.

Zitat (von Getgamer):
- Trotz der Zusicherung, dass die Service Intervalle des Fahrzeugs stets ordnungsmäßig beachtet wurden, wurde zuletzt lediglich ein Ölwechsel gemacht.
Deine eigene Argumentation greift.

Zitat (von Getgamer):
-Die Zentralverriegelung ist entgegen Ihrer ausdrücklichen Zusage defekt.
Zurückweisen, wenn es nur an der schachen Batterie liegt, da die Batterie ebenfalls ein Verschleißteil ist.
Aber: bei manchen Modellen muss der komplette Schlüssel getauscht werden. Kosten rund 150 €.

Die ZV kann man auch mit dem Schlüssel testen.

Zitat (von Getgamer):
- Der Benzinverbrauch von tatsächlich 11 Liter/ 100 km trotz spritsparender Fahrweise liegt überheblich über den von Ihnen zugesicherten 8-9 Litern


Falls nachweisbar sehe ich hier ein Problem. Mehr als 20 % gelten gemeinhin als erhebliche Abweichung.

Für mich, bis auf den Spritverbrauch, haltloses Balihoo.

Ich würde dem Anwalt zu allen Punkten einmal sachlich antworten und den Sachverhalt richtig stellen, danach die Kommunikation einstellen. Du musst aber selbst entscheiden, ob Du dir das zutraust.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Getgamer):
Darüber hinaus entfaltet der vereinbarte Gewährleistungs Ausschluss auch deshalb keine Wirkung, da sie unsere Mandantin arglistig getäuscht haben.


Dafür wäre der Käufer beweisbelastet.

Zitat (von Getgamer):
Obwohl sie gewusst haben, dass das Fahrzeug unter den Mängeln leidet,


Dafür wäre der Käufer beweisbelastet.

Zitat (von Getgamer):
haben Sie zugesichert, dass das Fahrzeug diesbezüglich in Ordnung sei.


Dafür wäre der Käufer beweisbelastet.

Zitat (von Getgamer):
Diese Mängel konnten Ihnen indes nicht verborgen bleiben.


Vermutung des Käufers oder seines Rechtsverdrehers - Beweise?

Zitat (von Getgamer):
Denn insbesondere zur Thematik "Öl" bestätigte eine BMW Werkstatt


Wäre bei einem Rechtsstreit nicht von Bedeutung, was der "Humppelmeier von BMW" sagt.

Zitat (von Getgamer):
Obwohl Sie zur Aufklärung dieser Mängel verpflichtet gewesen wären, haben sie diese bewusst verschwiegen, um unsere Mandantin zum Kaufvertrag zu Bewegen.


Dafür wäre der Käufer beweisbelastet.


gruß charly



Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich würde dem Anwalt zu allen Punkten einmal sachlich antworten und den Sachverhalt richtig stellen, danach die Kommunikation einstellen.
Nononono - niemals Das geht idR böse aus..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Nononono - niemals Das geht idR böse aus..


Radfahrer: im Vortext, den Du sicher auch gelesen hast, steht ein "ich".

Und böse geht das i.d.R. wohl kaum aus, da wir uns mindestens auf Augenhöhe begegnen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Ich würde die Kommunikation mit beiden erstmal einstellen und abwarten was kommt.

Als Laie einem Anwalt zu antworten, kann immer mal in die Hose gehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Getgamer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Lohnt es sich selber einen Anwalt einzuschalten? Sind Rechtsschutz versichert, und würde uns somit nichts kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Nononono - niemals Das geht idR böse aus..

Es kommt darauf an, grundsätzlich ist das Richtig.
Wenn man jedoch eben wie zum Teil hier sachlich nur widerspricht kann man auch zum Spaß eine Brieffreundschaft anfangen, denn nicht jeder wo zum RA springt hat eine RS. Damit kündigt man schon gleich an, alles wird zurück gewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich würde hier auf keinen Fall mit Argumenten antworten.

Ich würde dem Anwalt einmalig einen Brief mit dem folgendem Inhalt schreiben und dann die Kommunikation einstellen:
"Ich weise den Vorwurf der arglistigen Täuschung zurück und verweise auf den Rechtsweg."

Erst wenn tatsächlich Klage eingereicht wird, würde ich einen eigenen Anwalt einschalten.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16988 Beiträge, 5893x hilfreich)

Wurde der Wagen als "Scheckheft gepflegt" verkauft?
Diese Aussage lässt mich das vermuten:

Zitat (von Getgamer):
Das Auto wurde mit einem Kilometer Stand von 122 .000 km verkauft. und vier Inspektionen sind vorhanden, da das Intervall 25.000 km ist, wurde logischer Weise noch keine Inspektion durch geführt.
Diese Aussage ist nämlich schlicht und einfach falsch! Es gibt bei allen Herstellern sowohl KM als auch zeitliche Vorgaben. Meist ist die zeitliche Vorgabe 1 Jahr, bei ein paar auch 2 Jahre. MINDESTENS 6 Inspektionen wären somit durchzuführen gewesen, evtl. sogar 13! Deine Aussage mit den 25.000km ist schlichtweg falsch. Um welchen Wagen handelt es sich denn?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Breslamararc
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe das Gefühl, dass dies eine linke Masche ist. Auto kaufen und dann auf alles verklagen.

0x Hilfreiche Antwort

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