Guten Tag,
Ich habe meinen Gebrauchtwagen vor etwa zwei Wochen privat zum Verkauf gestellt auf mobile.de.
Daraufhin meldete sich der Käufer recht zügig. Wir machten einen Termin aus, damit er den Wagen näher anschauen kann und ebenfalls eine Probefahrt machen kann.
Der Wagen ist 14 Jahre und Ich und mein Vater sind die einzigen zwei Halter des Wagens gewesen. Der Wagen ist unfallfrei und im Innenraum und auch von außen trotzdem noch in einem sehr gutem Zustand gewesen, da der Wagen sehr wenig gefahren wurde und eher ein "Sonntags-Fahrzeug" war.
Der Kunde tauchte auf, überprüfte den Wagen mit einer Taschenlampe von außen, von unten und auch den Motorraum. Alle Fragen wurden wahrheitsgemäß beantwortet. Die Probefahrt verlief ebenfalls laut dem Käufer top und sie entschieden sich bereits vor Ort den Wagen zu kaufen. Nach zwei Tagen in denen der Wagen in Ihrem Besitz war, meldeten sie diesen auch um auf Ihren Namen. Nach etwa einer Woche kam der erste Anruf des Käufers, mit der Information ,dass das Auto bocken würde und er dieses zur Werkstatt bringen lasse. Uns war dies relativ egal, da es schließlich nicht mehr unser Auto war. Nach einem Tag meldeten sie sich wieder und haben erste Vermutungen ausgesprochen, was es sein könnte. Es war die Nockenwelle oder so ähnlich als Verdacht. Nach einigen weiteren Tagen ein erneutet Anruf, die rote Öllampe leuchtete bei Ihnen auf und sie würden gerne das Auto zurück geben, da sie nicht mehr zufrieden waren. Da es ein privat Verkauf war und es somit keine Gewährleistung gab, war uns dies ebenfalls relativ egal. Sie drohten zum Anwalt zu gehen, und wir sagten, dass es uns Recht wäre.
Wenige Tage später kam ein Anruf unserer Jahrelangen bekannten Werkstatt, bei der das Auto auch immer war, und die erzählten uns, dass der Käufer angerufen hätte und sich beschwert hätte, wie es den sein kann ,dass das Auto Tüv bekommen hat ,obwohl die Handbremse nicht richtig funktioniert.
Bei uns hat sie immer funktioniert, obwohl unsere Auffahrt sogar eine leichte Schräge hat.
Heute kam nun ein Brief von Ihrer Anwaltskanzlei.
Eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Argumente hier sind:
-Obwohl Sie unserer Mandantin ausdrücklich zusagten, dass das Fahrzeug kein Öl verliert und dass das Öl system in Ordnung sei, leuchtete bereits nach wenigen Kilometern die Lampe rot auf. Laut Informationen der BMW Werkstatt darf das Fahrzeug in diesem Zustand keinesfalls bewegt werden. Soweit vorhanden, würden Schäden an der Steuerkette und Motor drohen
Bei der Inspektion vor dem Kauf fragte der Käufer uns, nachdem er Öl unterm Fahrzeug sag, ob das Auto Öl verlieren würden.
Mein Vater sagte; "Nicht das ich wüsste". Dies ist auch so, ältere Autos verlieren womöglich nach 14 Jahren Stand Öl was sich irgendwo absetzt.
-Die Zentralverriegelung ist entgegen Ihrer ausdrücklichen Zusage defekt.
Dieses Argument hat mir die Sprache verschlagen. Nachdem das Geld bereits übergeben wurde, testete der Käufer mit dem Schlüssel das elektrische Öffnen des Autos. Dies funktionierte nicht und mein Vater wies ihn darauf hin, dass das Auto lange nicht mehr bewegt wurde und der Akku des Schlüssels leer sei und dies durch die Zündung selbst aufladen würde.
Sie setzten sich ins Auto, ließen den Motor laufen und testeten dies nach etwa 5 Minuten noch einmal. Alles klappte.
-Die Handbremse des Fahrzeugs ist defekt und greift nicht ordnungsmäßig
- Trotz der Zusicherung, dass die Service Intervalle des Fahrzeugs stets ordnungsmäßig beachtet wurden, wurde zuletzt lediglich ein Ölwechsel gemacht.
Das Auto wurde mit einem Kilometer Stand von 122 .000 km verkauft. und vier Inspektionen sind vorhanden, da das Intervall 25.000 km ist, wurde logischer Weise noch keine Inspektion durch geführt.
- Der Benzinverbrauch von tatsächlich 11 Liter/ 100 km trotz spritsparender Fahrweise liegt überheblich über den von Ihnen zugesicherten 8-9 Litern
Mein Vater konnte den Wagen problemlos auf 8 Litern fahren, bei mir waren es durch meine schnellere Fahrweise meist 9-9,5
Aber selbst bei Mobile kann man dort keine Einstellung ändern nachdem man das Modell gewählt hat, da dies natürlich auf Herstellerangaben sind.
Letzter Absatz:
Darüber hinaus entfaltet der vereinbarte Gewährleistungs Ausschluss auch deshalb keine Wirkung, da sie unsere Mandantin arglistig getäuscht haben. Obwohl sie gewusst haben, dass das Fahrzeug unter den Mängeln leidet, haben Sie zugesichert, dass das Fahrzeug diesbezüglich in Ordnung sei. Diese Mängel konnten Ihnen indes nicht verborgen bleiben. Denn insbesondere zur Thematik "Öl" bestätigte eine BMW Werkstatt unserer Mandantin, dass die Öllampe nicht ohne Vorwarnung direkt rot aufleuchtet. Regelmäßig leuchtet diese zuvor gelb. Dies konnte bei der Probefahrt nicht bemerkt werden, da die Öllampe - wie sie wussten- erst bei Erreichen einer gewissen Öl Temperatur aktiv wird. Obwohl Sie zur Aufklärung dieser Mängel verpflichtet gewesen wären, haben sie diese bewusst verschwiegen, um unsere Mandantin zum Kaufvertrag zu Bewegen.
Die Forderung ist nun der Kaufpreis gegen Aushändigung des Fahrzeugs.
Was sagt ihr?
Wie soll ich reagieren?
Mit freundlichen Grüßen