Wagen mit verdecktem Schaden gekauft

15. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Christoph82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wagen mit verdecktem Schaden gekauft

Hallo zusammen,

ich habe mir am 11.11.09 ein Cabrio Bj.90 von einer Privatperson gekauft.
Jetzt hat sich vor ca. 2 Wochen herausgestellt, dass der Wagen schonmal einen schwereren Frontschaden hatte:
Der gesammte Schloßträger wurde ausgetauscht(Typenschild neueingenietet), evtl auch der Motor (laut Tacho 308.000Km und laut Verkäufer hat der Motor nur 208.000Km drauf, da angeblich der Tacho getauscht wurde..)
Links vorne wurde auch ein Träger neu eingesetzt (Schweißnähte und Lackierung nicht original)
Ein Spengler hat ihn sich schon angesehen und vermessen und meinte, dass die linke Seite um 7mm nach Aussen versetzt ist.
Spaltmaße stimmen auch nicht.
Beide Seitenschweller wurden auch schon einmal geschweißt und eienige Roststellen, die aufwendiger sind müssten bearbeitet werden (A-Säule beidseitig komplett durchgerostet und einfach drübergespachtelt...)

Leider ist mir gerade eben aufgefallen, dass ich übersehen habe, dass der Verkäufer im Vertrag keinen Hacken bei "Das Kfz ist unfallfrei" gemacht hat. Er hat mir aber versichert, dass der Wagen unfallfrei ist und ich hatte auch einen Zeugen mit.

So, nun wollt ich nachfragen, ob eine Chance besteht, dass ich den Wagen zurückgeben kann und den Kaufpreis zurückverlangen?
Oder ob ich zumindest einen Anteil des Kaufpreises zurückverlangen kann?
Da auf mich eine große Summe an Unkosten zukommen wird (einige Reparaturarbeiten)

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Hier besteht das Problem Zeuge gegen schriftlicher Vertrag.

Ich würde von einer Erfolgschance bei einer gerichtlichen Klärung von 50:50 ausgehen.


Wer ist der Zeuge ? Familienmitglied, Verlobte(r), Arbeitskollege ?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Christoph82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schonmal für die schnelle Antwort.

hhm hört sich schonmal nich so tool an...

Der Zeuge ist ein Bekannter von mir.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christoph82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Sonst noch jemand eine Idee?

Bn der Sache noch nicht weiter nachgegangen.

Werde den Verkäufer die tage mal anrufen und mit ihm reden.

Gibt's da evtl irgendwelche Paragraphen, die ich ihm "androhen" kann, falls er komplett abblockt?

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

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