Hallo zusammen,
ich habe mir am 11.11.09 ein Cabrio Bj.90 von einer Privatperson gekauft.
Jetzt hat sich vor ca. 2 Wochen herausgestellt, dass der Wagen schonmal einen schwereren Frontschaden hatte:
Der gesammte Schloßträger wurde ausgetauscht(Typenschild neueingenietet), evtl auch der Motor (laut Tacho 308.000Km und laut Verkäufer hat der Motor nur 208.000Km drauf, da angeblich der Tacho getauscht wurde..)
Links vorne wurde auch ein Träger neu eingesetzt (Schweißnähte und Lackierung nicht original)
Ein Spengler hat ihn sich schon angesehen und vermessen und meinte, dass die linke Seite um 7mm nach Aussen versetzt ist.
Spaltmaße stimmen auch nicht.
Beide Seitenschweller wurden auch schon einmal geschweißt und eienige Roststellen, die aufwendiger sind müssten bearbeitet werden (A-Säule beidseitig komplett durchgerostet und einfach drübergespachtelt...)
Leider ist mir gerade eben aufgefallen, dass ich übersehen habe, dass der Verkäufer im Vertrag keinen Hacken bei "Das Kfz ist unfallfrei" gemacht hat. Er hat mir aber versichert, dass der Wagen unfallfrei ist und ich hatte auch einen Zeugen mit.
So, nun wollt ich nachfragen, ob eine Chance besteht, dass ich den Wagen zurückgeben kann und den Kaufpreis zurückverlangen?
Oder ob ich zumindest einen Anteil des Kaufpreises zurückverlangen kann?
Da auf mich eine große Summe an Unkosten zukommen wird (einige Reparaturarbeiten)
MfG
-----------------
""
Wagen mit verdecktem Schaden gekauft
15. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2010 | 13:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wagen mit verdecktem Schaden gekauft
#1
Antwort vom 16. Januar 2010 | 17:57
Von
Status: Unbeschreiblich (128898 Beiträge, 41148x hilfreich)
Hier besteht das Problem Zeuge gegen schriftlicher Vertrag.
Ich würde von einer Erfolgschance bei einer gerichtlichen Klärung von 50:50 ausgehen.
Wer ist der Zeuge ? Familienmitglied, Verlobte(r), Arbeitskollege ?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#2
Antwort vom 17. Januar 2010 | 02:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke schonmal für die schnelle Antwort.
hhm hört sich schonmal nich so tool an...
Der Zeuge ist ein Bekannter von mir.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Februar 2010 | 00:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Sonst noch jemand eine Idee?
Bn der Sache noch nicht weiter nachgegangen.
Werde den Verkäufer die tage mal anrufen und mit ihm reden.
Gibt's da evtl irgendwelche Paragraphen, die ich ihm "androhen" kann, falls er komplett abblockt?
MfG
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.108
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten