Wagen sei nicht unfallfrei! Vorbesitzer schwieg davon!!!

19. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Arteaga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wagen sei nicht unfallfrei! Vorbesitzer schwieg davon!!!

Hallo zusammen,ich habe vor ca. 1 monat meinen corsa für 3000€ an einen damals mir sehr merkwürdigen Käufer verkauft!
Wir hatten im Kaufvertrag erwähnt,dass der Wagen unfallfrei sei und nur leichte kratzer hatte! Er wurde von mir auch unfallfrei gefahren,hatte nie einen schaden oder sonstiges in dem Jahr wo ich den Wagen besaß! Nach 5 Tagen ruft der Käufer uns an und erzählte uns, der wagen wäre ein Unfallwagen wovon wir nichts wussten! Daraufhin forderte er eine Wertminderung von 400€ ! Was ich natürlich nicht einsah! In dem alten Kaufvertrag,als ich den wagen erworben hatte, erfuhr ich nichts darüber,dass der wagen ein unfallwagen sei und wenn es ein Unfallwagen gewesen wäre, hätte der Käufer uns das doch sagen müssen und schriftlich im Kaufvertrag erwähnen müssen,oder???

Nun erhielt ich einen Brief vom Rechtsanwalt vom Käufer ,dass ich es zahlen solle! Nun weiss ich nicht ob ich im Recht bin oder er !
Oder hat der Vorbesitzer die Schuld,weil er ja schließlich hätte erwähnen müssen,das hier dann seinerseits geflunkert wurde ! Weil er ja in meinem Besitz tatsächlich unfallfrei gefahren worden ist !
Ich hoffe ihr könnt mir da schnellstens weiterhelfen !!!
Vielen dank !
Bitte brauche schnelle Hilfe !!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

....zu klären wäre ja ersteinmal, ob das Fahrzeug tatsächlich einen "meldepflichtigen" Unfall gehabt hatte und zwar in Form eines
unabhängigen Gutachters.

Angenommen, so etwas kann vorgelegt werden, so würde ich mich (wie hier geschehen) an den Verkäufer halten.

Es wird ja im Kaufvertrag danach gefragt, ob das Fzg unfallfrei ist, nicht ob Du das Fzg unfallfrei gefahren hast.

Du könntest Dich letztlich wiederum an Deinen ehemaligen Verkäufer wenden.
Letztlich könnte der natürlich behaupten bei D i r sei der Unfall gewesen. Frage des Beweises.

Jetzt kommt es natürlich noch darauf an, zu welchem Zeitpunkt hast Du das Fzg gekauft.
Vor dem neuen Schuldrecht (1.1.02) ?
War arglistige Täuschung im Spiel?
Strafrechtlich wäre da die Verjährungszeit
15 Jahre (unter Vorbehalt) und zivilrechtlich
30 Jahre.

In Anbetracht der Forderung von 400.- Teuro, würde ich mal nachhaken, wie es mit einem Gutachten aussieht und einen Vergleich anstreben. Oder aber einen RA einschalten.

mfg

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#2
 Von 
Arteaga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Belle,
also Gutachten seinerseits liegt vor!
Also der Wagen sollte einen erheblichen Unfallschaden gehabt haben, Kotflügel rechts,Türe rechts,sowie Frontblech wurden ausgetauscht oder wurden repariert!

So ich habe den Wagen am 18.1.2003 gekauft und verkaufte ihn am 13.9.2003 , da ich mit dem Zivildienst begann und von der firma ein auto bekam!
Ich habe dem Vorbestizer jetzt in fast dem genauem Stil wie ich den Brief vom Rechtsanwalt erhalten habe auch einen Brief geschrieben !

Und alles wie arglistige Täuschung erwähnt sowie eine Rechnungskopie des Gutachtens beigelegt!
Ich habe ihn aufgefordert mir den Betrag bis zum 15.10. 2003 auf mein konto zu überweisen,anderfalls werde ich einen RA einschalten,wobei erheblich mehr Kosten entstehen würden!
Bitte nochmals um Hilfe !!!

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#3
 Von 
Arteaga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

15.11.2003 sorry

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#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>Kotflügel rechts,Türe rechts,sowie Frontblech >wurden ausgetauscht oder wurden repariert!

...meineserachtens handelt es sich doch hier um Blechschaden, die auf Nachfrage anzugeben sind oder aber man gibt sie fairerweise an.
Dieses bezieht sich natürlich auf sachgerechte Reparatur, nicht etwa wenn 5cm Spachtel aufgetragen wurden. Wenn allerdings z.B.
beim Kotflügel der "Innenspritzschutz" o.ä.
neu eingeschweißt wurde, so sehe ich die Sache anders, weil hier neuralgische Punkte späterer Durchrostung entstehen.

Ich hoffe, daß Du in der "Dreierkonferenz" zu einer zufriedenstellenden Lösung kommst.

mfg

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