Wagen verkauft, Schaden nach der Übergabe

30. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Wagen verkauft, Schaden nach der Übergabe

Hallo,

ich hatte meine Problematik schon in einem anderen Thread beschrieben (Auto bei ebay verkauft).
Ich möchte hier den eigentlichen Sachverhalt noch mal auf den Punkt bringen, da ich Rücksprache mit dem Käufer gehalten habe.

Der Käufer hat das Fahrzeug übernommen und ist damit 600 - 700 km nach Hause gefahren. Irgendwo auf dieser Fahrt soll nun einen Zündkerze ihren Dienst quitiert haben, so dass der Motor nur noch auf drei Zylindern lief. Er ist aber die Strecke durchgefahren und hat den Wagen am nächsten Tag in einer Fachwerkstadt checken lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die Kerzen nicht mehr ok sind. Nach dem Tausch der Kerzen wurde festgestellt, dass der Motor Öl verbraucht, was wahrscheinlich auf die lange Fahrt auf 3 Zyl. zurückzuführen ist.

Ich habe bis zur Übergabe nur festgestellt, dass der Motor teilweise leicht stottert, was ich auch beschrieben hatte. Der Käufer meint es wäre meine Verantwortung gewesen, die Kerzen zu überprüfen und ich hatte dementsprechend grob fahrlässig gehandelt.

Der Motor wurde vor 10 Monaten wg, eines Zahnriemenrisses instand gesetzt. Dies wusste der Käufer. Er meint nun, dass ich die Werkstatt für den entstandenen Schaden verantwortlich machen soll, da dort die Kerzen nicht überprüft bzw. getauscht wurden.

Er möchte den Wagen nun zurückgeben.

Der Wagen wurde privat verkauft und eine Gewährleistung wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen.

Danke schon mal für die Antworten.
Gruß
ulle97

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Moin,

und wenn Sie den 27ten Thread aufgemacht haben, haben Sie die Gewährleistung immer noch rechtens ausgeschlossen.

Zudem haben Sie auf die Ihnen bekannten Mängel hingewiesen.

Aber bevor Sie sich in 3 Jahren noch Gedanken machen, sollten Sie den Wagen lieber zurück nehmen.

:bang:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Hier kann ich DemIhm fast nur noch zustimmen. Lassen Sie es doch einfach mal gut sein. Sie haben auf einen eventuell vorhandenen Mangel ausreichend hingewiesen und die Gewährleistung rechtskräftig ausgeschlossen. Und damit ist das Thema für Sie im Grund erledigt.

Ebenso könnte man sagen, dass es grob fahrlässig vom Käufer war die Strecke auf 3-Zylindern zu Ende zu fahren anstelle den Wagen sofort abzustellen. Rum wie num ist es wurscht...

Lassen Sie sich doch nicht so auf der Nase rumtanzen...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen