Wandlung Neuwagen?

11. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
WollyP
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung Neuwagen?

Am 31.5.02 erhielt ich vom Händler nach 5 Monaten Wartezeit meinen nagelneuen Fiesta (neues Modell). Nachdem ich bei der Heimfahrt schon Irritationen beim Bremsverhalten hatte, benötigte ich noch einige weitere Tage bevor mir klar war, dass tatsächlich ein erhebliches Problem mit der Bremsanlage (ABS) vorlag. Hinzu kamen bereits nach 300km immer stärker werdende Klappergeräusche von der Hinterachse.

Nach einer etwas längeren Fahrt am 9.6. gab ich dann den Wagen am 10.6. mit einem Kilometerstand von 600 km beim Händler ab. Nach vielen Diskussionen erhielt ich einen "Leihwagen" für einen Tag und dann wieder einen anderen Leihwagen, den ich bis heute fahre.

Nun sind bereits fast 5 Wochen verstrichen nach vielen Händlerbesuchen und unzähligen Telefonaten bin ich heute nach 5 Wochen noch immer im unklaren mit meinem Fahrzeug. Laut Händerinfo ist das Fahrzeug dem Hersteller Ford als "nicht verkehrsicher" gemeldet worden. Ford direkt wollte sich der Sache annehmen und hat offensichtlich das Fahrzeug nach 4 Wochen ins Werk zurückgeholt.

Der Händer bat mir nach Rücksprache eine Wandlung an. Ich benötige aber dringend sofort ein Fahrzeug und möchte auch bei dem neuen Fiesta bleiben, der mir einfach gut gefällt! Wenn der Händler mir heute ein Neufahrzeug bestellt, dann bekomme ich es voraussichtlich im Oktober. Nach Informationen des Händlers muß ich bei der Wandlung jedoch mein Leihfahrzeug zurückgeben! Ich bin aber auf ein Auto angewiesen! Was mache ich bis Oktober? Es ist doch nicht meine Schuld, dass ich dann kein Auto habe!

Gibt es keine Handhabe, dass Ford mir für diese Zeit ein Leihfahrzeug stellt oder ich eine Entschädigung erhalte, die die Kosten eines Leihfahrzeugs decken würden?

Noch zur Info: Ford ist nicht in der Lage ein Fahrzeug in die Produktionskette für mich einzustellen, damit ich schneller an ein neues Fahrzeug komme. Dies habe ich bereits einige Mal mit dem Händler diskutiert. O-Ton: Ja bei Mercedes geht das!

Ich benötige dringend einen Ratschlag oder wahrscheinlich sogar anwaltliche Hilfe!

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn Sie kein Interesse an der Wandlung haben, brauchen Sie vorerst darauf auch nicht einzugehen.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ohnehin vom Gesetz als letzte Möglichkeit vorgesehen. An Ihrer Stelle würde ich den Händler unter angemessener Frist (14 Tage) zur Nacherfüllung auffordern- am besten schriftlich. Er hat dann die Wahl, ob er die Mängelbeseitigung, die Nachlieferung oder die Ablehnung der Nacherfüllung erklärt. Auf Unmöglichkeit dürfte er sich bei einem Serienfahrzeug (Gattungsschuld) wohl kaum berufen können.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt


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