Wandlung - Muss ich bei einer Rückabwicklung meinen alten Wagen wieder übernehmen?

8. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Finanzer
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)
Wandlung - Muss ich bei einer Rückabwicklung meinen alten Wagen wieder übernehmen?

Ich habe mir am 15.12.2009 einen Gebrauchtwagen gekauft. Leider hat dieser einige Macken. Der Händler will den Kaufvertrag daher rückabwickeln.

Kann der Händler auf eine Rückabwicklung bestehen oder muss der der Händler die Sachmängel -auch wenn dies für ihn unwirtschaftlich ist - beheben?

Meinen alten Wagen habe ich beim selben Händler in Zahlung gegeben. Im gesonderten Vertrag über die Inzahlungnahme steht drinn, dass dieser nur zustande kommt, wenn der Vertrag über den Kauf des Autos durchgeführt wird.

Muss ich bei einer Rückabwicklung jetzt meinen alten Wagen wieder übernehmen?

Schließlich stand der Wagen zwei Monate dort und ich kann nicht ausschließen, dass dort technische Defekte entstanden sind!

Vielen Dank!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Kann der Händler auf eine Rückabwicklung bestehen oder muss der der Händler die Sachmängel -auch wenn dies für ihn unwirtschaftlich ist - beheben?


Letzteres.

quote:
Muss ich bei einer Rückabwicklung jetzt meinen alten Wagen wieder übernehmen?


Es handelt sich um verbundene Verträge. D.h. *wenn* der eine rückabgewickelt werden muß (etwa aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen), dann auch der andere.

Da der VK aber gar keinen Anspruch auf Rückabwicklung hat, kann der K natürlich seine Zustimmung an Bedingungen knüpfen (etwa daß es bei der Inzahlungnahme bleibt).

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Es handelt sich um verbundene Verträge.


Wohl eher nicht. Lesen Sie mal § 358 BGB.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

>Kann der Händler auf eine Rückabwicklung bestehen oder muss der der Händler die Sachmängel -auch wenn dies für ihn unwirtschaftlich ist - beheben?

Kann er nicht. Dem K. stehen bei Sachmängeln die in § 437 BGB genannten Rechte zur Seite.
Verbundene Verträge sind nur solche, die mit dem Kauf verbundene Darlehensverträge zum Inhalt haben.

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#4
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Finanzer
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielleicht noch ein paar Fakten:
Habe das Auto am 15.12.09 500km von Wohnort entfernt für 8.000 Euro gekauft.
Der Motor ruckelt. Habe den VK per E-Mail mit Lesebestätigung darüber in Kenntnis gesetzt und Frist bis zum 08.01.10 gesetzt das Fahrzeug abzuholen und zu reparieren. In meinen Augen ist das Fahrzeug nicht fahrbereit.
VK hat mir telefonisch geraten eine örtliche Fachwerkstatt aufzusuchen und die "Kleinigkeit" reparieren zu lassen. Die Fachwerkstatt hat festgestellt, dass das AGR-Ventil, das Zündmodul und die Abgasanlage incl. Kat defekt sind. Die Reparaturkosten betragen 3.000 €. Diese werden teilweise von der Versicherung übernommen, aber leider nicht für Kat und Auspuff.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>VK hat mir telefonisch geraten eine örtliche Fachwerkstatt aufzusuchen und die "Kleinigkeit" reparieren zu lassen. <hr size=1 noshade>

Dies würde ich mir unbedingt (ohne Nennung der Kosten) nochmals schriftlich geben lassen, denn das gesprochene Wort ist nicht nachweisbar.

Am Ende verweigert der Verkäufer die Kostenübernehme mit der Begründung das man die Reparatur ohne seine Einwilligung vorgenommen habe ...


Ob hier schon die in § 439 BGB genannten Grenzen erreicht sind wage ich zu bezwifeln, da offensichtlich ein Teil der Kosten von einer Versicherung übernommen werden?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Bei einem Fahrzeug für 8.000,00 Euro kann der Verkäufer sicher wegen relativer Unverhältnismäßigkeit eine Nachbesserung für 3.000,00 Euro ablehnen.

Dann bleibt nur die Rückabwicklung.

Bei einer Rückabwicklung werden beide Parteien so gestellt, wie vor dem Rechtsgeschäft.

Wenn also der Hinweis zu finden ist, dass die Inzahlungnahme nur in Verbindung mit dem Kauf des " Neuen " zustande gekommen ist, wird auch dieser Part des Geschäfts rückabgewickelt.

Ich finds immer wieder gut. Man will was einem zusteht, verständlich, aber das Recht des anderen mag man gerne beschneiden, eher unverständlich.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei einem Fahrzeug für 8.000,00 Euro kann der Verkäufer sicher wegen relativer Unverhältnismäßigkeit eine Nachbesserung für 3.000,00 Euro ablehnen. <hr size=1 noshade>

Die Höhe der Nachbesserung beträgt ja keine 3.000,00 EUR, da die Versicherung einen Teil übernimmt.

Desweiteren ist das Preis-Leistungsverhältnisses und das Verhältnis des Nachbesserungsaufwandes zu den Vertragspreisen nicht relevant. Vielmehr ist zu berücksichtigen, ob der Käufer ein objektiv berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung hat.
Siehe auch BGH-Urteil vom 10.11.2005, Aktenzeichen VII ZR 64/04

Aktuell gibt es einen Vorlagebeschluss des BGH (vom 14. Januar 2009 – VIII ZR 70/08 ) an den EuGH bezüglich der Verträglichkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten zu § 439 Abs. 3 BGB .




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
Finanzer
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

@GSXR#90
Ich will die Rechte des Verkäufers auf keinen Fall beschneiden! Es ist ja nur leider so, dass dieser verkäufer mir ein defektes Fahrzeug verkauft hat. Wenn wir jetzt rückabwickeln und ich mein altes Auto wieder zurück nehme - handelt es sich dann noch um mein altes Auto?
Das Fahrzeug hat dort 2 Monate gestanden, evtl wurden Probefahrten gemacht. Wer sagt mir als technischen Laien, dass dort in dieser Zeit keine Defekte entstanden sind. Was ist als, wenn ich mein Fahrzeug zurück nehme und 5 km später einen Motorschaden habe?
Eingentlich mein Problem - aber wer hätte da kein schlechtes Gefühl?

Schließlich war mein neues Auto wohl auch bei der Inzahlungnahme von Vorbesitzer einwandfrei - Autos die stehen leiden halt!

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#11
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

quote:
Die Höhe der Nachbesserung beträgt ja keine 3.000,00 EUR, da die Versicherung einen Teil übernimmt.

Stimmt, habe ich schlicht überlesen.

Hier verstehe ich allerdings den Händler nicht.

Den Großteil der Rep trägt eine Versicherung, es bleiben Kat und Auspuff. Wäre ich der Händler, würde ich Nachbesserung mit gebrauchten Teilen im Bereich Katalysator anbieten. Der Auspuff ist Verschleiß und den darf der TE selber zahlen.

Im Ganzen kein besonders hoher Aufwand.

Vermutlich haut der Händler nur auf die Pauke um den TE dazu zu bewegen auch die anderen Kosten selber zu tragen.





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#12
 Von 
Finanzer
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

An alle Interessierten möchte ich nun gerne mal schildern, wie die Sache ausgeganben ist.
Da der Verkäufer zunächst zu keiner Einigung bereit war, habe ich mich an die örtliche Schiedsstelle für die Kfz-Innung in Koblenz gewandt. Von dieser Schiedsstelle wurde der Verkäufer wohl um Stellungnahme zu meinen Anschuldigungen gebeten. Zum Glück konnte ich durch eine Zeugenaussage des Werkstattmeisters belegen, dass die Reparatur bei mir vor Ort in Abstimmung mit dem Verkäufer erfolgte. Der Verkäufer hatte offensichtlich wenig Lust sich einen Schiedsverfahren zu stellen. Ich hatte allerdings auch wenig Interesse zum Schiedsverfahren anzureisen. Daher haben wir uns dann geeinigt.

Der größten Teil der Kosten wurde über die Versicherung abgerechnet.
Der Verkäufer hat sich an den übrigen Kosten (Verschleißteile und Eigenanteil Material) beteiligt, ich habe meine Anzeige bei der Schiedsstelle wiederrufen.

Und das Beste:
Meine örtliche Werkstatt hat auf einen Teil des Arbeitslohn verzichtet und, soweit es sich um Verschleißteile handelt, Identteile verwendet.

In der Summe habe ich 300 Euronen abgedrückt. Dafür ist der Kat und der Endtopf aber auch neu!
Mit dem Ergebnis kann ich sehr gut leben!

Auch wenn es Mühe kostet, kann ich den Weg zur Schiedsstelle nur empfehlen. Insgesamt hat sich der Vorgang über 2 Monate hingezogen.

Ich glaube mit mir macht der Verkäufer keine Geschäfte mehr.

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-- Editiert am 22.12.2010 13:41

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!


Passiert leider zu selten ...





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