Wandlung nach über einem Jahr?

15. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
br0ken-s0u
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung nach über einem Jahr?

Hallo,

ich habe am 27.01.12 einen Wagen gekauft der ein Reimport und eine Tageszulassung war.
Da ich nun seit längerer Zeit ein Motorgeräusch habe und regelmäßig eine Vertragswerkstatt aufsuchen muss (nicht der Händler), würde ich gerne Wandeln.
Der Händler sagt er müsse prüfen ob das überhaupt möglich ist, da ich den als Gebraucht gekauften Wagen ja schon über ein Jahr besitze.
Im Vertrag ist eine Sachmangelgarantie von einem Jahr fest gelegt, aber die reguläre Werksgarantie läuft noch bis zum 27.11.13.

Nun die Frage: Ist eine Wandlung möglich und der Händler will mich nur hin halten oder habe ich schlechte Aussichten?
Wie muss ich nun weiter vorgehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ist eine Wandlung möglich


"Wandlung" gibt es seit dem 1.1.2002 sowieso nicht mehr.

quote:
Der Händler sagt er müsse prüfen ob das überhaupt möglich ist, da ich den als Gebraucht gekauften Wagen ja schon über ein Jahr besitze.


Außerhalb der ersten 6 Monate müßtest du nachweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war.

quote:
aber die reguläre Werksgarantie läuft noch bis zum 27.11.13.


Die Garantie des Herstellers wird dir kaum ein Rückabwicklungsrecht beim Verkäufer einräumen (können).

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#2
 Von 
br0ken-s0u
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank,
Reicht als Beweis, dass das Auto nach 3 Monaten das erstemal in der Werkstatt war, wegen diesem Fehler?
Sonst wüsste ich nicht wie man das beweisen kann.

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Reicht als Beweis, dass das Auto nach 3 Monaten das erstemal in der Werkstatt war, wegen diesem Fehler?


Das beweist nur, daß der Fehler nach 3 Monaten aufgetreten ist, nicht daß er bei Übergabe schon da war.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Im Vertrag ist eine Sachmangelgarantie von einem Jahr fest gelegt

Mit welchen wohlgewählten Worten genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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