Wandlung beim Händler nach Gebrauchtkauf

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 41x hilfreich)
Wandlung beim Händler nach Gebrauchtkauf

Hallo, ist es möglich, als 2. Besitzer nach einem Privatkauf eines neuwertigen Fahrzeuges im Garantiezeitraum eine Wandlung wegen mehreren fehlgeschlagenen Reparaturen durchzusetzen?
In unserem Fall haben wir einen Jahreswagen von einem Werksangehörigen gekauft. Der Verkäufer hatte den Wagen wegen dem Mangel auch schon in der Werkstatt und nach dem Kauf ist er wieder aufgetreten. Mittlerweile waren wir 3 x in der Werkstatt ohne das der Mangel beseitigt werden konnte. Ich würde den Wagen jetzt gerne wandeln. Ist das überhaupt möglich, oder welche Möglichkeiten bleiben mir wenn alle Reparaturversuche scheitern? Die Garantie läuft in 7 Monaten aus.
VG

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Was steht denn in den Garantiebedingungen dazu? Habt ihr die Garantie überhaupt schon in Anspruch genommen oder bisher auf eigene Faust reparieren lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wandlung ist m.E. nicht möglich. Sie haben das Fahrzeug von Privat erworben, der Mangel war Ihnen anscheinend bekannt ("er Verkäufer hatte den Wagen wegen dem Mangel auch schon in der Werkstatt ...").

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Jospo):
Ich würde den Wagen jetzt gerne wandeln.
Dein Vertragspartner ist dein Verkäufer. Eine Wandlung bei einem Dritten ist nicht möglich. Geht stark in die Richtung: "Dein Auto, dein Problem"

Zitat (von Jospo):
Die Garantie läuft in 7 Monaten aus.
Garantiebedingungen lesen, verstehen, anwenden

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 41x hilfreich)

@fm89: Der Wagen wurde schon mehrmals auf Garantie repariert und die Kosten vom Hersteller übernommen. Ist es so, dass ich dem Hersteller gegenüber keinerlei Rechte habe und jedesmal wieder reparieren lassen muss, bis die Garantie abgelaufen ist?
Der Verkäufer des Wagens kann ja auch nichts dafür und von ihm aus war es ja keine Arglistigkeit. Er hat die Reparatur ja angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Jospo):
Ist es so, dass ich dem Hersteller gegenüber keinerlei Rechte habe und jedesmal wieder reparieren lassen muss, bis die Garantie abgelaufen ist?
Das erfährst du, wenn du die Garantiebedingungen liest und ob dort die von dir angestrebte Wandelung vorgesehen ist und zu welchen Bedingungen..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.390 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen