Wandlung neues Auto

20. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
berlin katja
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung neues Auto

Hallo,

im Juli 2008 habe ich ein neues Auto gekauft.

Am 18.11.2008 blockierte erstmalig das Zündschloss. Das Fahrzeug ließ sich nicht mehr starten und wurde daraufhin zur Händlerwerkstatt abgeschleppt und repariert.

Am 12.05.2009 trat der gleiche Fehler erneut auf. Der von der Euroservice gerufene ADAC-Pannendienst konnte den Fehler vor Ort beheben.

Am 26.08.2009 trat zum dritten Mal der gleiche Defekt auf. Ich konnte das Fahrzeug nicht starten. Das Auto wurde wieder abgeschleppt, dieses Mal zu einem anderen Autohaus nach Anweisung des Euroservice und erneut repariert.

Am 04.06.2010 trat der gleiche Fehler nun zum vierten Mal auf.

Wandlung/Rücktritt wurden schriftlich erklärt, Autohaus und Hersteller lehnen eine Wandlung ab, da nicht erheblich, bla, bla...............

Hat ein Rechtstreit Aussicht auf Erfolg? Was meint Ihr?

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17 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Seit 1.1.2002 (Schuldrechtsmodernisierung) gibt es den Begriff "Wandlung" nicht mehr im BGB.

Ihre Rechte (bei Mängeln) stehen in den §§ 437 ff. BGB .

Liegt ein insges. nicht behebbarer Sachmangel vor und ist die Lieferung einer Ersatzware unmöglich, entfällt f.d.Verkäufer die Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache. Er wird gem. § 275 I BGB von seiner Primärleistungspflicht frei. § 439 I BGB ist nicht anwendbar. Da Sie als Käuferin aber auf die Vertragserfüllung vertraut haben, stehen Ihnen die folgenden Rechte zur Verfügung:

- vom Vertrag zurücktreten
- Kaufpreis mindern
- Schadensersatz


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#2
 Von 
berlin katja
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Wie ist es im Allgemeinen, hat ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg? Habe keine Rechtschutzversicherung!


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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung - Chancen sehe ich aber durchaus. Sie werden aber nicht den vollen Kaufpreis zurückerhalten, sondern müssen eine sog. "Nutzungsentschädigung" bezahlen.

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#4
 Von 
berlin katja
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Nutzungsentschädigung zahle ich gern, bin das Auto ja doch gefahren, laut meinen Recherchen 0,67% pro 1000 km?.

Ich bekomme doch aber eine Kapitalverzinsung gegengerechnet?

Da das Auto finanziert ist (über das Autohaus) bekomme ich ja auch einiges zurück?

Ich hoffe nur, der 4x aufgetretene Schaden wird auch als erheblich anerkannt. Da liesst man ja Schauergeschichten!



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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

0,08 € je km (s. BGH, Urt. v. 16.9.09, Az.: VIII ZR 243/08 ).

Außerdem hätten Sie - einen Sieg vorausgesetzt - Anspruch auf Rückzahlung der an die finanzierende Bank erbrachten Zahlungen sowie auf Freistellung von den noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten.

Der vom BGH entschiedene Fall war jedoch ein Unfallschaden (Rahmenschaden) + div. weitere Dinge.

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#6
 Von 
guest-12322.09.2010 09:32:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

@ dummkopf2

Nein. Dieser Wert ist veraltet und geht von einer geringen Gesamtfahrleistung von nur 150.000 km aus. I.d.R. ist die Nutzungsentschädigung bei PKW deutlich geringer.

Die Nutzungsentschädigung beträgt insoweit pro 1.000 Kilometer (gefahren/erwartet):
- 0,67 % bei einer Gesamtfahrleistung von 150.000 Kilometern
- 0,50 % bei einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern
- 0,40 % bei einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern und
- 0,33 % bei einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern

Selbstverständlich bezog sich das BGH-Urteil auf einen Einzelfall.


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#8
 Von 
guest-12322.09.2010 09:32:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
berlin katja
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr Beiden! :cheers:

Nein, der KM Stand ist 42.000 km!

Wißt Ihr, ob es die Regel ist, eine Kapitalverzinsung ( 5% ) zu erlangen?

Wie ist es mit der Beweislast, es lief ja alles über das Autohaus, bzw den Euroservice. Das Autohaus wird nichts rausrücken, und der Euroservice verweist mich wiederrum auf das Autohaus.

Fragen über Fragen, Danke für Ihre Antworten, aber ich möchte gern wissen, auf was ich mich einlasse und ob es sich lohnt.

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#10
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

@ berlin katja

Derjenige, dem die Beweislast für bestimmte Tatsachen obliegt, trägt auch insoweit die Darlegungs- und Behauptungslast.

Häufig wird die beweispflichtige Partei den Beweis zur sog. Haupttatsache (z.B. Vertragsabschluss) nicht führen können. Die Partei wird dann Indizien anführen, sog. Hilfstatsache, welche den Rückschluss auf die Haupttatsache zulassen soll.

Hier könnten Sie auch den Euroservice als Zeugen benennen. Es muss doch aber irgendwelche Unterlagen (Kopien von den Aufträgen etc.) von Euroservice/dem Autohaus geben!?

Verzinsung müsste als Schadensersatz geltend gemacht werden.


@ dummkopf2

Es geht nicht um die 2 Jahre, sondern um die gefahrene bzw. erwartete Gesamtfahrleistung (das erwartete "Autoleben").

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#11
 Von 
guest-12322.09.2010 09:32:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

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#12
 Von 
berlin katja
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

zur Kapitalverzinsung habe ich im Internet folgendes gefunden:

Zitat: "Im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrags erhält der Käufer den geleisteten Kaufpreis zurück. Dieser Betrag ist vom Verkäufer zu verzinsen. Man spricht dann von der "Verzinsung des eingesetzten Kapitals" oder auch kurz der "Kapitalverzinsung".

Der Kapitalverzinsung liegt die Überlegung zugrunde, dass der Verkäufer den Kaufpreis "nutzen" konnte. Die dadurch erlangten Vorteile, nämlich die Zinsen, hat er herauszugeben. Dies gilt vor allem auch für die Fälle, in denen er keine (Guthaben-)Zinsen erlangt, sondern (Schuld-) Zinsen erspart hat. Diese Ersparnisse hat er ebenfalls herauszugeben............................"

Warum das Zündschloss immer kaputt geht, weiss ich leider auch nicht, ich konnte nur zu den gegebenen Anlässen das Auto nicht starten, der Schlüssel bewegte sich nicht, es tat sich gar nichts mehr und musste abgeschleppt werden. Laut den unterschiedlichen Werkstätten musste, bzw muss dass Zündschloss komplett ausgetauscht werden, da es blockiert hat. Warum und weshalb? :???: Fakt ist, dass Auto war für mindestens eine Woche in der Werkstatt, ich hatte Unannehmlichkeiten etc. und das Auto ist nicht zuverlässig!

Es gibt wirklich keine Unterlagen, da alles über den Euroservice und die Werkstatt lief.

@ von dummkopf2

Warum wärst Du vorsichtig?

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#13
 Von 
berlin katja
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, es ist ein Chevrolet. NP 23.500 ! Bisschen viel Geld für solch einen Ärger, finde ich! Ich lebe auf dem "Land" , habe ein Kind, selbständig und bin auf ein zuverlässiges Auto angewiesen!

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#14
 Von 
guest-12322.09.2010 09:32:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

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#15
 Von 
berlin katja
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, es ist eigentlich alles bei Euroservice hinterlegt, dass das Zünschloss kaputt war / ist. Es war in zwei unterschiedlichen Werkstätten, jedesmal der gleiche Fehler. (siehe meinen ersten Beitrag).

Ich finde es nicht gerade unerheblich, wenn dass Fahrzeug jedesmal für eine Woche in die Werkstatt muss, weil ich damit liegen bleibe.

Aus welchen Gründen strebt man die Rückabwicklung an?

quote:
Ein defektes Zündschloss ist nicht gerade der beste Grund, ein Fahrzeugkauf rückabzuwickeln, zudem kein Mensch glauben wird, dass es 4(!) Mal defekt gewesen sein soll!



Doch, es war und ist deffekt!

quote:
Möchtest du das Fahrzeug vielleicht nicht mehr besitzen und suchst einen Grund zur Rückabwicklung?



bisschen frech, oder?

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#16
 Von 
guest-12322.09.2010 09:32:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

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#17
 Von 
berlin katja
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das ein Rechtforum oder ein Motor-Talk?

Ich bin kein Experte für Auto´s, habe auch noch keine 30 Auto´s in meinem Leben besessen, desshalb verlasse ich mich auf eine Fachwerkstatt.

Das sind nun mal die Fakten, um wieder sachlich zu werden.

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