Wandlung noch möglich?

21. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
W.Riches
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung noch möglich?

Hallo,

wir haben im Dezember 2001 einen Audi A2 (EZ 06/01) als Firmenwagen bei einem VAG Händler gekauft(finanziert).
Ausgeliefert bzw. übernommen und umgemeldet wurde das KFZ Anfang Januar 2002. Die Gewährleistung beschränkte sich auf die Werksgarantie bis 06/2002 da Kauf zwischen Händler und Gewerbetreibenden. Nun trat im April 2002 zum ersten Mal ein Ausfall des Airbags auf, welches sich durch Aufleuchten des Airbagsignals(die Airbags sind dann ohne Funktion) im Tacho bemerkbar machte.
Dieser Mangel wurde behoben, trat jedoch immer wieder auf und wurde bisher insgesamt 4 mal repariert. Nun leuchtet heute das Airbagwarnsignal schon wieder auf.
Meine Frage ist nun inwiefern ich noch Anspruch auf Wandlung habe?
Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.

Viele Grüße
W.Riches

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
bzgl. dieses Mangels befinden Sie sich noch in der Gewährleistung.
Schauen Sie mal in die AGB Ihres Kaufvertrages. Dort steht ob und inwieweit die Wandlung zulässig ist.

Ist die Wandlung möglich, so müssen Sie diese idealerweise schriftlich gegenüber Ihrem Händler erklären. (Beweisfunktion)

Im Fall der Wandlung haben Sie für die Nutzungs- und Gebrauchsvorteile (Sie haben das Fahrzeug benutzt) einen Ausgleich in Geld zu leisten. Der Ausgleich könnte (Schätzung) bei etwa 0,42% des Anschaffungspreises pro gefahrene Tausend Kilometer liegen.

-> Genaue Zahlen erfragen Sie bitte bei einem Verkehrsjuristen.

Gruß ... Lars

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