Hallo!
Zuerst einmal: Sorry, wenn ich nicht die richtigen Fachworte benutze!
Nun zum Fall: Eine Bekannte von mir hat sich vor exakt einem Monat bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto für ca. 16.000 Euro gekauft.
Dieser Preis entspricht eigentlich so ziemlich genau dem "Marktpreis" (d.h. wenn man bei mobile nach dem Modell und Baujahr sucht, schwanken die Preise eben um ca. 16.000).
Jetzt hat das Auto zwei Probleme, die nicht von der Garantie übernommen werden (die Garantie übernimmt komischerweise nur ganz spezielle Sachen am Motor und Getriebe).
Da der Händler sehr weit weg ist, hat sie ihm telefonisch von den "Schäden" berichtet und ihn auf die gesetzliche Gewährleistung hingewiesen. Auch darauf, dass die Schadensbehebung an ihrem Wohnort zu erfolgen hat.
Daraufhin hat er gesagt, dass er dazu nicht bereit wäre. Er würde nur das Auto zurücknehmen.
Darf er das, oder darf meine Freundin auf "Mangelbeseitigung" pochen? (Die Schäden sind wahrscheinlich schon teuer, aber erreichen bei weitem nicht den Fahrzeugwert, ich vermute mal so 1000 Euro).
Vielen Dank schonmal!
Wann darf der Händler vom Kaufvertrag zurücktreten?
8. Mai 2006
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2006 | 19:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann darf der Händler vom Kaufvertrag zurücktreten?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2006 | 22:37
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 560x hilfreich)
die teile die verhältnissmäßig oft kaputt gehen sind nie "eingeschlossen" u. wenn mal ein solcher mangel vom kunden moniert wird wirds schnell vom händler auf ein teil geschoben welches nicht mit in der garantie ist.
habe ich selbst erleben dürfen: ich vermutete zylinderkopfdichtung, händler meinte ölwannendichtung, 2 andere werkstätten meinten auch zylinderkopfdichtung.
fazit:. es tat auch ne büxe olstopp (preis 9€), der kostenvoranschlag für die "ölwannendichtung" stolze 450€.
soviel zum. händler des vertrauens!
sorry fürs crossposting ;o)
#2
Antwort vom 9. Mai 2006 | 08:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nee, sowas ist es überhaupt nicht. Zwei "elektrische Helferlein" sind kaputt.
Und jetzt?
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