Wann ist ein Kauf "Privat an Privat"?

2. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Martin1959
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist ein Kauf "Privat an Privat"?

Ein KFZ-Mechaniker kauft Fahrzeuge auf, bastelt in seiner häuslichen Garage an ihnen herum und verkauft sie weiter. In der Anzeige steht "Verkauf Privat an Privat; daher keine Garantie und Rücknahme".
Handelt es sich hier tatsächlich um Verkäufe von Privat an Privat oder ist der Verkäufer nicht ein Gewerbetreibender, der vergessen hat, sein Gewerbe anzumelden?
Hat der Käufer bei erheblichen Mängeln des Fahrzeugs eine rechtliche Handhabe, den Verkäufer an den Hammelbeinen zu ziehen?
(Der Name des Verkäufers erscheint nicht im Fahrzeugbrief und im Anzeigentext der online-Versteigerung fehlt der sonst übliche Hinweis "Verkaufe für einen Freund ...)

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"Martin"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>oder ist der Verkäufer nicht ein Gewerbetreibender, der vergessen hat, sein Gewerbe anzumelden?<

So sieht es aus. Nur sollte man sich im Streitfall darüber im Klaren sein, dass dieses zu beweisen gilt. Manchmal hilft aber schon der dezente Hinweis, dem örtlichen Finanzamt einen Besuch beim "privaten" Verkäufer anzuraten wahre Wunder.

Gruß, W.H.


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"http://www.vendere-mobile.de"

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#2
 Von 
MaxXx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Wenn er erstens KFZ-Händler ist und "repariert" und die Fahrzeuge dann wieder verkauft, kann es beides sein, d.h. privat als auch gewerblich. Das BGB sieht (frag mich nicht nach dem §) vor, ab einer gewissen Anzahl an den gleichen Verkäufen dies als gewerblich zu bezeichnen. Soweit ich weiß gilt es ab 8 verkäufen der gleichen Art.

Einfach mal das Profil anschauen ob er schon öfters bzw. wie oft er Autos verkauft.

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#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 130x hilfreich)

....ich glaube MaxXx verwechselt hier etwas.
Wenn er Kzf.-Händler ist und macht kleinere
Reparaturen, so liegt das Schwergewicht im Kfz.-Handel, Anmeldung des Gewerbes bleibt.

Liegt das Schwergewicht in Kfz-Reparaturen, so wird ein Kfz. Reparaturbetrieb geführt und er muß Kfz Meister sein und ein Handwerk angemeldet haben.
Aus dem Sachverhalt geht nichts genaues hervor, offensichtlich handelt es sich um eine Privatperson, die Autos repariert und verkauft.
Hinzu sei er arbeitslos und kassiert Arbeitslosengeld.
Vermutlich ist alles auf "gewerbsmäßigen Gewinn" ausgerichtet und nicht nur Hobbybasteln.

Somit dürfte dürfte ein Verstoß gegen das Gewerberecht, Handwerksrecht, Steuerrecht und der unrechtmäßige Bezug von Arbeitslosengeld (Betrugstatbestand) vorliegen.
Sofern ich als Käufer dieses nachweisen kann, habe ich als Käufer Gewährleistungsanspruch gegen diesen "Händler", so denke ich.

mfg


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#4
 Von 
Martin1959
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, der Roller ist nicht ganz so schlecht, wie es mir zunächst erschien. Der Vergaser war wohl verdreckt und verstellt. 103 Euro hat der Spaß gekostet. Aber 100 Euro kostet wohl schon jeder Furz, der in einer Werkstatt gelassen wird.
Wirklich beschissen hat mich der Verkäufer nicht. Wegen den paar Kröten mach ich keinen weiteren Aufstand. Er ist nicht arbeitslos. Mit seinen 2 Kids sorgt er für meine spätere Rente. Falls er die Steuer be******t, sei`s drum. Ich wünsche ihm alles Gute!
Wie mir das schon öfter gegangen ist: viel Lärm um nichts!
Danke für Euere Antworten!

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"Martin"

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