Hallo, habe einen Gebrauchtwagen vom Händler gekauft. Er gibt Gewährleistung. Es wurden einige Fehler festgestellt und der Wagen wurde zur Nachbesserung abgeholt und ein Leihwagen wurde beim Abholen mir übergeben. Es ist jetzt gut 2 Wochen her und jetzt meldet sich der Händler nicht mehr. Die Firma ist ca. 200km entfernt. Zuletzt gab es einen Knall und es kam weisser Rauch aus dem Auspuff und er verlor reichlich Kühlwasser.
Was kann ich jetzt tun? Schriftlich eine Frist setzen zur Nachbesserung dann vom Kauf zurück treten?
Oder besser gleich zum Anwalt was natürlich dann finanziel kostet.
Vielen Dank im Voraus.
Warte auf Nachbesserung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
was willst Du denn? Momentan hast Du einen Leihwagen und der VK kümmert sich - ist ja schon mal nicht schlecht.
Weißer Rauch deutet auf eine kaputte Dichtung hin - da ist viel Kühlwasser mit dem heissen Motor in Berührung gekommen. Im besten Fall eine kaputte Zylinderkopfdichtung, im schlimmsten Fall ein kapitaler Motorschaden. Als Händler wäre ich jetzt auf der Suche nach einem geeigneten Austauschmotor, dagegen ist auch nicht viel zu sagen.
Ich sehe nicht, warum Du vom Kauf zurücktreten sollen könntest oder was ein Anwalt momentan erwirken sollte. Falls der Leihwagen um Längen schlechter ist als Dein Fahrzeug, würde ich mal höflich beim Händler nachfragen, wann Du mit Deinem Auto wieder rechnen kannst und abhängig von der Antwort (ist er freundlich und erklärt, was grade passiert oder hält er Dich hin?) eine geeignete Frist nach Datum setzen (14 - 21 Tage sollten angemessen sein).
Du hast im Übrigen kein Recht, dass der Händler Dich ständig anruft und Dir alles sagt, was grade passiert. Lass die Leute ruhig mal arbeiten, zumal wenn Dir ein Leihwagen zur Verfügung steht, wird der Händler schon ein Eigeninteresse daran haben, den Leihwagen auch mal wieder zurückzubekommen.
Wenn der Leihwagen höherwertig als Dein Auto ist: geniess es. :-)
Zitatund jetzt meldet sich der Händler nicht mehr. :
Man könnte ja mal anrufen / schriftlich anfragen?
Fall es eine Spur härter sein sollte, würde ich ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels (diesen möglichst genau bezeichnen)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
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Zitatwas willst Du denn? Momentan hast Du einen Leihwagen und der VK kümmert sich - ist ja schon mal nicht schlecht. :
Weißer Rauch deutet auf eine kaputte Dichtung hin - da ist viel Kühlwasser mit dem heissen Motor in Berührung gekommen. Im besten Fall eine kaputte Zylinderkopfdichtung, im schlimmsten Fall ein kapitaler Motorschaden. Als Händler wäre ich jetzt auf der Suche nach einem geeigneten Austauschmotor, dagegen ist auch nicht viel zu sagen.
Ich sehe nicht, warum Du vom Kauf zurücktreten sollen könntest oder was ein Anwalt momentan erwirken sollte. Falls der Leihwagen um Längen schlechter ist als Dein Fahrzeug, würde ich mal höflich beim Händler nachfragen, wann Du mit Deinem Auto wieder rechnen kannst und abhängig von der Antwort (ist er freundlich und erklärt, was grade passiert oder hält er Dich hin?) eine geeignete Frist nach Datum setzen (14 - 21 Tage sollten angemessen sein).
Du hast im Übrigen kein Recht, dass der Händler Dich ständig anruft und Dir alles sagt, was grade passiert. Lass die Leute ruhig mal arbeiten, zumal wenn Dir ein Leihwagen zur Verfügung steht, wird der Händler schon ein Eigeninteresse daran haben, den Leihwagen auch mal wieder zurückzubekommen.
Wenn der Leihwagen höherwertig als Dein Auto ist: geniess es. :-)
Zitatwas willst Du denn? Momentan hast Du einen Leihwagen und der VK kümmert sich - ist ja schon mal nicht schlecht. :
Weißer Rauch deutet auf eine kaputte Dichtung hin - da ist viel Kühlwasser mit dem heissen Motor in Berührung gekommen. Im besten Fall eine kaputte Zylinderkopfdichtung, im schlimmsten Fall ein kapitaler Motorschaden. Als Händler wäre ich jetzt auf der Suche nach einem geeigneten Austauschmotor, dagegen ist auch nicht viel zu sagen.
Ich sehe nicht, warum Du vom Kauf zurücktreten sollen könntest oder was ein Anwalt momentan erwirken sollte. Falls der Leihwagen um Längen schlechter ist als Dein Fahrzeug, würde ich mal höflich beim Händler nachfragen, wann Du mit Deinem Auto wieder rechnen kannst und abhängig von der Antwort (ist er freundlich und erklärt, was grade passiert oder hält er Dich hin?) eine geeignete Frist nach Datum setzen (14 - 21 Tage sollten angemessen sein).
Du hast im Übrigen kein Recht, dass der Händler Dich ständig anruft und Dir alles sagt, was grade passiert. Lass die Leute ruhig mal arbeiten, zumal wenn Dir ein Leihwagen zur Verfügung steht, wird der Händler schon ein Eigeninteresse daran haben, den Leihwagen auch mal wieder zurückzubekommen.
Wenn der Leihwagen höherwertig als Dein Auto ist: geniess es. :-)
Der Leihwagen ist nichts besonderes. Mir geht es nur darum das der Händler sich mal meldet und erklärt wie der Stand der Mängelbehebung ist. Denke das ist nicht zu viel verlangt.
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