Hallo!
Habe vor ca. zwei Monaten einen Mercedes SLK, BJ 99 vom Händler gekauft. Laut Kaufvertrag hatte das Auto eine "leichte Beschädigung am Vorderwagen". Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, zeigte mir der Händler eine Stelle am Frontschweller, die ausgebessert worden ist, nach seiner Aussage durch Steinschlag/Bordstein. Diese Aussage traf er vor mir alleine! Das war dann für mich kein Problem. Ansonsten seien dem Verkäufer, also dem Händler, keine weiteren Unfallschäden bekannt (lt. Vertrag).
Die letzte Woche stand das Auto jetzt bei Mercedes Benz zum Komplettcheck, da mir von einem Bekannten dazu geraten worden war. Jetzt stellte sich heraus, daß der Vorderwagen tatsächlich eine Beschädigung hatte, die alles andere als leicht war. Das war jedenfalls die Aussage des Mechanikers. Laut Aussage des Mechanikers muss das Fahrzeug nämlich einen ziemlich heftigen Frontschaden gehabt haben, im Bereich des Radlaufs. Das ist auch nur relativ notdürftig repariert und für einen Fachkundigen schnell sichtbar. Morgen hole ich mir ein Gutachten ab. Aber trotzdem: Mir stellt sich hier die Frage, was man unter einem leichten Schaden am Vorderwagen versteht? Wurde da ein Schaden verschwiegen oder bagatellisiert?
Im weiteren konnte ich das Fahrertürschloss mit dem Schlüssel nicht öffnen. Eine Reparatur durch Einbau eines neuen Schlosses war Mercedes jedoch nicht möglich... hier wurde festgestellt, daß an der Tür geschweißt worden war (Spricht ebenfalls für einen schwereren Unfall), wodurch die Tür verzogen ist und der Schließbolzen falsch sitzt. Die Tür müsste komplett ausgetauscht werden. Ein Schaden an der Tür ist jedoch im Kaufvertrag nicht aufgeführt! Hier gehe ich in jedem Fall davon aus, daß hier ein Mangel vorliegt, der im Rahmen der einjährigen Gewährleistung repariert werden muss. Zusätzlich frage ich mich aber auch hier, ob mir nicht auch ein Schaden verschwiegen worden ist?
Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Preisminderung? Oder kann ich den Kaufvertrag sogar rückabwickeln? Ein Schaden an der Tür derart, daß das Schloss nicht mehr richtig funktioniert scheint mir kein leichter Schaden am Vorderwagen mehr zu sein... und was versteht man unter einem "leichten Schaden"? Hat da jemand Erfahrungswerte?
Danke!
Was tun...? Kauf vom Händler, Schaden verschwiegen?
Erst mal das Gutachten vom Sachverständigen??? abwarten.
Er soll die Schadenshöhe in etwa beziffern.
Dann mit dem Verkäufer reden.
Sollte es ein höherer Schaden gewesen sein kann die Aussage leichte Beschädigung nicht zutreffen.
Dann würde ich das Auto zurück geben.
Auch mal mit dem Vorbesitzer reden, ob der was zu der Höhe sagen kann und ob der VK dies gewusst hat.
Gruß Spezi
-- Editiert von Spezi am 20.08.2004 16:28:17
Genau so wie Spezi geschrieben hat.
100% Zustimmung
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Auto auf keinen Fall zurückgeben!!! Den Händler bluten lassen und Schadenersatz verlangen.
Mich würde nochmal interessieren, warum man beim SLK die Tür beim Schloß aufschließt? Hat der keine Fernbedienung?
Ich schließe mich NICHT der Meinung von Thodi an, obwohl es für den Händler sicher ein passender Denkzettel wäre. Lieber das verpfuschte Auto zurückgeben und sich etwas vernünftiges kaufen.
Gruß, W.H.
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Erstmal danke für die Antworten:)
Das auffinden der Vorbesitzer wird erstmal schwierig werden, da der Fahrzeugbrief im Amt "geschreddert" worden ist beim eingeben meiner Daten, ich habe also einen völlig neuen Brief erhalen und in meinem blinden Vertrauen auch nicht daran gedacht, die Vorbesitzer rauszuschreiben. Versuche jetzt, etwas über die MB-Kartei herauszubekommen, ob da mal etwas war. Aber so wie die Schäden repariert worden sind, gehe ich davon aus, daß die Unfallschäden keine MB-Werkstatt gesehen hat... ich glaube einfach nicht, daß MB zu solch einer Leistung fähig wäre, eine Tür derart einzusetzen, daß ein austauschen des Schlosses nicht mehr möglich ist ohne den Austausch der Tür.
In jedem Fall sind die ersten Schritte jetzt eingeleitet, vom Prinzip möchte ich den Händler am liebsten ausbluten lassen, auf der anderen Seite, wie ich das sehe müsste das halbe Auto zerlegt werden um es wieder in einen halbwegs-original Zustand zu bekommen. Das wird der Händler auch machen müssen, wenn er es jemals wieder verkaufen will. Deshalb werde ich es zurückgeben, ich hab auch ehrlich gesagt keinen Spass mehr daran, nach der Enttäuschung.
Zum Türschloss @ Thodi. Das mit der Fernbedienung ist schon richtig, natürlich öffnet man das Auto hauptsächlich mit der Fernbedienung. Problematisch wird das aber dann, wenn entweder die Batterie des Autos leer ist, oder aber die Batterie der Fernbedienung. Dann kommt man nämlich nicht mehr ins Auto, und dann kann selbst der Notdienst nur noch helfen, indem er die Tür aufbricht. Und das kann es ja nicht wirklich sein.
hallo,
trotz neuem Brief, kann man über die Zulassungsstelle den Namen des Vorbesitzers bekommen. Bei berechtigtem Interesse.
Eigentlich muss der Name des letzten Besitzers auch hinten im neuenBrief auf der 5 stehen.
Hier steht auch, der Grund für den neuen Brief.
In der Regel liegen immer noch Fotos vor da heute alles gescannt wird.
Gruß Spezi
Gut zu wissen...dann werd ich da mal recherchieren! Danke!
-- Editiert von DonDiva am 21.08.2004 13:14:43
Und jetzt?
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