Welche Mängel bei Privatverkauf angeben?

24. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 109x hilfreich)
Welche Mängel bei Privatverkauf angeben?

Hallo,

mein 10 Jahre altes Auto hatte bei einem Unwetter (Hagelsturm) in letzten Jahr wirtschaftlichen Totalschaden. Laut Gutachter ist es aber technisch noch 100% fit. Meine Frage ist nun: Wenn ich es privat verkaufen möchte, muss ich die (sichtbaren) Hageleinschläge extra noch mal erwähnen oder gilt "Gekauft wie gesehen"?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Was spricht denn dagegen, den Schaden transparent anzugeben?

Generell sollte ein Angebot die wesentlichen Eigenschaften enthalten, dazu gehören für mich auch vorhandene Schäden, die über altersgemäße Gebrauchsspuren hinausgehen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Welche Mängel bei Privatverkauf angeben?

Die Antwort ist recht einfach, man gibt alle bekannten Mängel an.
Idealerweis macht man zuvor eines dieser Gutachten, das die Prüforganisationen anbieten und fügt das als Anlage dem Kaufvertrag bei.



Zitat (von Lilex):
muss ich die (sichtbaren) Hageleinschläge extra noch mal erwähnen oder gilt "Gekauft wie gesehen"?

Es gilt bei offensichtlichen Mängeln "gekauft wie besehen".
Es kann aber problematisch sein, immer nur den elementarsten Mindesteinsatz zu bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8944 Beiträge, 1901x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Antwort ist recht einfach, man gibt alle bekannten Mängel an.
Idealerweis macht man zuvor eines dieser Gutachten, das die Prüforganisationen anbieten und fügt das als Anlage dem Kaufvertrag bei.


Das Gutachten macht einem auch das Verhandeln leichter. Und die Kosten sollte man auf den Kaufpreis rechnen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6882 Beiträge, 1586x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das Gutachten macht einem auch das Verhandeln leichter. Und die Kosten sollte man auf den Kaufpreis rechnen.

Der Käufer wird nicht mehr bezahlen, nur weil ein Gutachten mitgeliefert wird. Der tatsächliche Preis ergibt sich wie immer aus Angebot und Nachfrage und der Bereitschaft von Verkäufer und Käufer, sich auf einen Preis X zu einigen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Käufer wird nicht mehr bezahlen, nur weil ein Gutachten mitgeliefert wird.

Ich sage mal so, mit "amtlichem" Gutachten kann man sich in durchaus ans obere Ende der Preisspanne begeben, da diese eine höhere Nachfrage haben.
Das "Überraschungsei auf 4 Rädern" ist im Vergleich dagegen nicht so nachgefragt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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