Hallo,
mein 10 Jahre altes Auto hatte bei einem Unwetter (Hagelsturm) in letzten Jahr wirtschaftlichen Totalschaden. Laut Gutachter ist es aber technisch noch 100% fit. Meine Frage ist nun: Wenn ich es privat verkaufen möchte, muss ich die (sichtbaren) Hageleinschläge extra noch mal erwähnen oder gilt "Gekauft wie gesehen"?
Welche Mängel bei Privatverkauf angeben?
24. März 2025
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Frage vom 24. März 2025 | 09:42
Von
Status: Schüler (287 Beiträge, 109x hilfreich)
Welche Mängel bei Privatverkauf angeben?
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#1
Antwort vom 24. März 2025 | 11:08
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 545x hilfreich)
Was spricht denn dagegen, den Schaden transparent anzugeben?
Generell sollte ein Angebot die wesentlichen Eigenschaften enthalten, dazu gehören für mich auch vorhandene Schäden, die über altersgemäße Gebrauchsspuren hinausgehen.
#2
Antwort vom 24. März 2025 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41026x hilfreich)
ZitatWelche Mängel bei Privatverkauf angeben? :
Die Antwort ist recht einfach, man gibt alle bekannten Mängel an.
Idealerweis macht man zuvor eines dieser Gutachten, das die Prüforganisationen anbieten und fügt das als Anlage dem Kaufvertrag bei.
Zitatmuss ich die (sichtbaren) Hageleinschläge extra noch mal erwähnen oder gilt "Gekauft wie gesehen"? :
Es gilt bei offensichtlichen Mängeln "gekauft wie besehen".
Es kann aber problematisch sein, immer nur den elementarsten Mindesteinsatz zu bringen.
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#3
Antwort vom 24. März 2025 | 19:49
Von
Status: Richter (8944 Beiträge, 1901x hilfreich)
ZitatDie Antwort ist recht einfach, man gibt alle bekannten Mängel an. :
Idealerweis macht man zuvor eines dieser Gutachten, das die Prüforganisationen anbieten und fügt das als Anlage dem Kaufvertrag bei.
Das Gutachten macht einem auch das Verhandeln leichter. Und die Kosten sollte man auf den Kaufpreis rechnen.
#4
Antwort vom 26. März 2025 | 11:31
Von
Status: Senior-Partner (6882 Beiträge, 1586x hilfreich)
ZitatDas Gutachten macht einem auch das Verhandeln leichter. Und die Kosten sollte man auf den Kaufpreis rechnen. :
Der Käufer wird nicht mehr bezahlen, nur weil ein Gutachten mitgeliefert wird. Der tatsächliche Preis ergibt sich wie immer aus Angebot und Nachfrage und der Bereitschaft von Verkäufer und Käufer, sich auf einen Preis X zu einigen.
#5
Antwort vom 26. März 2025 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41026x hilfreich)
ZitatDer Käufer wird nicht mehr bezahlen, nur weil ein Gutachten mitgeliefert wird. :
Ich sage mal so, mit "amtlichem" Gutachten kann man sich in durchaus ans obere Ende der Preisspanne begeben, da diese eine höhere Nachfrage haben.
Das "Überraschungsei auf 4 Rädern" ist im Vergleich dagegen nicht so nachgefragt.
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