Wer kommt für die falschen Reifen auf?

7. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
nachtaffe69
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Wer kommt für die falschen Reifen auf?

Wer kommt für die Reifen auf, Mazda Demio


Hallo zusammen

ich habe vor ca 7 Wochen einen Mazda Demio gekauft, es fielen bereits einige Repaeraturen an, die ich übernommen habe. So weit so gut, nun sagte mir allerdings der Mazdahändler, daß die Reifen nicht passen und es nicht erlaubt sei so zufahren. Ich habe das Auto mit Kaufvertrag nach § 25a gekauft von einem "Hinterhofhändler"

In diesem steht "Auf Grund nachstehender und umseitiger Bedingungen, die sorgfältig durchzulesen und vollinhaltlich angenommen werden, obwohl beide Vertragsparteien grundsätzlich zu Änderungen bereit sind kauft: Herr XY ein gebrauchtes Kraftfahrzeug. Dieses ist technisch und KArosserietechnisch nicht instand gesetzt worden. Alle notwendigen Reperaturkosten werden ausschließllich vom Käufer übernommen.

So alle Repaeraturen übernahm ich auch, aber wie ist das jedoch mit den falschen Reifen? Hätte er mir das Auto so verkaufen dürfen und vom Platz fahren lassen dürfen? Wer kommt nun für die Reifen auf?

Danke für die Hilfe

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Was heißt "falsche Reifen"?

Möglicherweise taucht die Bereifung in der EU-Konformitätserklärung des Fahrzeugherstellers auf / steht in der alten Zulassungsbescheinigung (alter Fahrzeugbrief).

Lauf Urteil (OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27) bedeutet eine falsche Reifengröße nicht unbedingt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Man müsste schon mehr wissen (montierte Reifengröße, Herstellerfreigaben) um da genauer orakeln zu können.

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>So alle Repaeraturen übernahm ich auch, aber wie ist das jedoch mit den falschen Reifen? Hätte er mir das Auto so verkaufen dürfen und vom Platz fahren lassen dürfen? Wer kommt nun für die Reifen auf? <hr size=1 noshade>



Ein gewerblicher Händler kann die Gewährleisung nicht ausschliessen.

Wenn die Räder/Reifen nicht zugelassen sind, ist das ein Sachmangel, deine Rechte ergeben sich aus § 437 BGB , Nachbesserung geht zunächst vor.

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#3
 Von 
nachtaffe69
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

die reifen passen definitv nicht auf das auto, dies wurde mir von einer freien werkstatt und von einem mazdahändler bestätigt

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#4
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)


http://www.goodyear.tiremanager.de/de_de/tires.aspx

Für den Mazda Demio dürfte folgendes passen:

165/70R 13 78Q M+S
165/70R 13 78R
175/60R 14 78Q M+S
175/60R 14 78R

Und was ist wirklich montiert?


-- Editiert Speedy Gonzales am 07.12.2011 13:12

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
die reifen passen definitv nicht auf das auto, dies wurde mir von einer freien werkstatt und von einem mazdahändler bestätigt



Das steht doch im KFZ-Schein.

Wenn die Reifen und Felgen (?) da nicht auftauchen bräuchtest du ein Sondergutachten. Auch das müsste der VK dir liefern.

Sonst eben passende Räder im gleichen Zustand, Profil, etc.

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#6
 Von 
nachtaffe69
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die vilen antworten.... was draufgehört ist mir durchaus klar...
es wurden jedoch nissanreifen montiert ... die mittenzentrierung der felge ist letztendlich größer als die von der achse und es sind nicht die reifen wie im brief angegeben, die felge wird nur durch die muttern gehalten

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#7
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Nissanreifen gibt es nicht.

Also handelt es sich nicht nur um "falsche Reifen" sondern um falsche, nicht passende Felgen?
Ist die Mittenzentrierung tatsächlich erforderlich?

Wenn die Felgen ansonsten passen (ET, Form) stellt sich immer noch die Frage der Reifendimension.

Es kann durchaus möglich sein dass Felgen des Hersteller NISSAN bei Fahrzeugen des Herstellers MAZDA passen und zulässig sind.
Wenn z.B. die Abmessungen der Bremseinrichtung sowie Achse identisch sind.

Ich würde hier mal bei TÜV oder DEKRA vorstellig werden.

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#8
 Von 
nachtaffe69
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

hab ich bereits, bei einer freien werkstatt, diese ist dekra geprüft und macht auch tüv, er..also der mechaniker hat mir bestätigt, daß es 100%ig so nicht geht, achsevermessung usw wurde bereits alles durchgeführt, fakt ist, es müssen neue reifen her, sonst bekomme ich ihn nicht durch den tüv

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
fakt ist, es müssen neue reifen her, sonst bekomme ich ihn nicht durch den tüv



Hast du jetzt mitgekriegt, dass der Gewährleistungsausschluss insgesamt, nicht nur wegen der Räder unwirksam ist?

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#10
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Liegt es jetzt an den Felgen oder an den Reifen oder an beidem?

Was hat

quote:
fakt ist, es müssen neue reifen her, sonst bekomme ich ihn nicht durch den tüv


mit

quote:
die mittenzentrierung der felge ist letztendlich größer als die von der achse und es sind nicht die reifen wie im brief angegeben, die felge wird nur durch die muttern gehalten


zu tun?

Du hast schon verstanden dass im NEUEN BRIEF (= Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht alle Reifengrößen angegeben sind die zulässig sind?
Die stehen im ALTEN BRIEF sowie der Konformitätserklärung.

Wie kommst Du jetzt an passende Reifen (oder auch Felgen?):

Den Händler schriftlich zur Nachbesserung auffordern, dieser kann dann z.B. über eBäh passende Reifen nebst Felgen (?) beschaffen und beides montieren.

Zustand "gebraucht" reicht völlig.
Außer es sind aktuell neuwertige Reifen montiert.



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#11
 Von 
nachtaffe69
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

ähm ja das habe ich verstanden :D ....wie ich schon sagte...ich habe mir ja auch 2 meinungen von profi`s geholt...inklusive dem herrn der die lenkköpfe gewechselt hat :) derkrageprüfte werkstatt

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#12
 Von 
nachtaffe69
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

dass der Gewährleistungsausschluss insgesamt unwirksam ist weiß ich nun.
also nochmals ...die felgen sind falsch bereift... und beides passt nicht, ich habe nichts gegen ausländer, aber habe das auto von einem türkischen händler.
Das wichigste an allem ist doch, daß es hinten und vorn nicht passt und mir bereits 2 Werkstätten sagten, "da müssen neue reifen und felgen her" ....das beste wird wohl sein ich fahre morgen zu ihm und verlange eine nachbesserung, hergeben tu ich ihn nicht wieder, ich ließ den wagen schließlich komplett durchchecken, hab ne neue kupplung und neue lenkköpfe machen lassen

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