Werkstatt findet Fehler nicht

16. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
lupo1706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt findet Fehler nicht

Mein Auto hat einen Fehler (geht beim Fahren aus), welchen die Werkstatt nicht lokalisieren kann. Auslesen des Fehlerspeichers brachte kein Ergebnis.
Die erste Werkstatt hat gemeint, es wäre mit größter Wahrscheinlichkeit das X. Ich gab die Reparatur in Auftrag (über 160 Euro), doch das Problem trat weiterhin auf.

Die nächste Werkstatt hat auch schon zwei Teile gewechselt. Ohne Erfolg. Die Reparaturen belaufen sich bereits auf 400 Euro.

Muss ich das alles eigentlich bezahlen? Dass der Fehler schwierig zu finden ist, ist mir klar. Aber wenn das so weiter geht, übersteigen die Reparaturen den Wert des Autos.

Ich bin Laie, und natürlich stimme ich zu, wenn mir jemand sagt, zu 99% ist es X. Und das ist es aber nicht gewesen.

Wie ist denn da die Rechtslage. Wenn das so weiter geht, bin ich bald arm.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

es wäre sinnvoll, wenn Sie das "X" genauer benennen würden. Wäre nicht undenkbar, daß ich Ihnen einen Tip geben könnte, woran es denn liegt...

Davon abgesehen würde ich Ihnen raten, in einem solchen Fall zu einer anderen Werkstatt zu gehen.

Einen untauglichen Reparaturversuch müssen Sie übrigens nicht bezahlen, wenn sich herausstellt, daß das ausgetauschte Teil fehlerlos gearbeitet hat.

Gruß Senatorman

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#2
 Von 
lupo1706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Die Rechnung habe ich ja bereits bezahlt (muss man ja bei Abholung des Wagens, ohne Bezahlung, kein Auto). Habe die Werkstatt aber bereits gestern angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Gewechselt habe ich die Werkstatt bereits. Ach so, gemacht wurde der OT-Geber, obwohl der im Fehlerspeicher hätte sein müssen. War er aber nicht, trotzdem gewechselt worden.

Der Wagen geht beim Fahren aus. Einfach so. Nimmt kein Gas mehr und dann geht er auch schon aus.

Muss ich die Rechnung einklagen? Möchte für 150,00 Euro keine Anwaltskosten verursachen, die ich unter Umständen (wenn ich kein Recht kriege) auch noch bezahlen muss (kein Rechtschutz).



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-- Editiert am 20.01.2010 10:07

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#3
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

ich würde den Zündschloßkontaktschalter als naheliegendste Fehlerquelle prüfen und ggf. wechseln.

Der Zündschloßkontaktschalter wird von der Eigendiagnose nicht erfaßt. Der OT-Geber schon, wobei dieser bei stehendem Motor immer einen Fehler anzeigt.

Solange Sie den ersetzten OT-Geber nicht in Ihrem Besitz haben, können Sie den Nachweis kaum führen, daß dieser in Ordnung war.

Von daher werden Sie die bisher entstandenen Reparaturrechnungen kaum aussichtsreich zurückfordern können.

Gruß Sentorman

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#4
 Von 
lupo1706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort!!
Mittlerweile bin nicht nur ich, sondern auch die VW-Werkstatt sehr ratlos.

Also: das Auto geht beim Fahren oder auch im Stand einfach aus. Dann springt er nicht sofort wieder an, sondern erst nach ein, zwei Minuten.

Gemacht wurde bisher folgendes: OT-Geber, Drosseklappenreinigung, Relais zur Steuerung der Krafststoffpumpe, Motorsteuerung. Die Steuerung wurde gestern getauscht. Ich hatte die leise Hoffnung, dass es das war. Aber leider leider war es das auch nicht. Nun wechselt VW die Zündspule und Drosselklappenstuerung.

Warum Zündschloßkontaktschalter? Dann dürfte er mir doch aber manchmal nicht mehr anspringen im kalten Zustand? Egal wieviel Minusgrade, mein Auto springt an wie ein junger Gott. Geht nur aus, wenn er einige Kilometer gefahren ist.

Was sind Sie von Beruf? Arbeiten Sie zufällig bei VW? Wie kommen Sie zu dieser Diagnose?

Je mehr Informationen ich und die Werkstatt bekomme, desto besser. Vielen Dank nochmal!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130350 Beiträge, 41516x hilfreich)

quote:
Geht nur aus, wenn er einige Kilometer gefahren ist.

Also wenn er sich zumindest etwas erwärmt hat? Kabelbruch? Klate Lötstelle?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

ich sehe keine Veranlassung, meine Identität offenzulegen. Sagen wir einfach, daß ich schon einmal ein Auto gesehen habe.

Und angesichts der schon ausgewechselten Komponenten scheint mein Verdacht nicht unbegründet zu sein.

Gruß Sentorman





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#7
 Von 
lupo1706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry_van_Sell:
Eigentlich hatte ich ja eine Frage gestellt :-))
Und es war keine, was das für ein Fehler sein kann.
Aber zu der Frage: ja, kann sein, muss aber nicht.


@Sentorman: Um Himmels Willen, ich will doch auch nicht Ihre Identität kennen, ich wollte nur wissen, ob Sie vom Fach sind.

Ich bin kfm. Angestellt im Anlagenbau. Aber wo ich nun wohne oder arbeite weiß ja immer noch keiner :-))

Gruß vom kaputten Lupo, der vielleicht ja schon ganz ist (Heute wurden die nächsten zwei Teile gewechselt und morgen erfahre ich, ob es das war)

Werde es auf jeden Fall hier auflösen. Heute wurde ich gefragt: hat die Werkstatt eine Sichtprobe durchgeführt?




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#8
 Von 
lupo1706
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Auto ist seit zwei Tagen nicht mehr ausgegangen, so dass man davon ausgehen kann, dass der Fehler gefunden ist.

Die Werkstatt ist mir insofern entgegengekommen, dass der Meister das Auto mit nach Hause genommen als Probefahrt sozusagen. Das muss ich nicht bezahlen.

Dann hat die Werkstatt die Teile die getauscht wurden, aus einem gebrauchten PKW, der dort zum Verkauf steht ausgebaut um sie bei meinem Lupo zu testen.

Ich bin sehr dankbar. Ich hoffe mich trifft morgen nicht der Schlag, wenn ich die Rechnung erhalte.

Von daher nochmal meine Frage: muss ich die ganzen sinnlosen Reparaturen bezahlen? Beweisen, dass die Teile voher es NICHT waren brauche ich ja nicht. Das hat die Werkstatt ja selber gemerkt.

Weiß das jemand? Jemand aus meinem Bekanntenkreis behauptet sogar, dass ich die Fehlersuche gar nicht bezahlen muss (welche Werkstatt arbeitet schon umsonst, erwidere ich auf sowas).

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#9
 Von 
Addi76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)


Hatte mal die gleiche Fehlerbeschreibung bei meinem VW und es war: *taaaaraaaa* der Zündanlaßschalter. :-)

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#10
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

natürlich müssen Sie die Fehlersuche bezahlen. Bei neuen Fahrzeugen mit komplexer Elektronik kann das durchaus ein teurer "Sport" werden, insbesondere dann, wenn sich Fehler in mehreren Komponenten verstecken und gegenseitig beeinflussen.

Seien Sie froh, daß der Werkstattmeister einen Vergleichswagen da hatte, aus dem er die in Frage kommenden Komponenten umbauen konnte.

Wenn eine Werkstatt elektronische Komponenten bestellt, können die nämlich nicht zurückgegeben werden, wenn sich hinterher herausstellt, daß die Teile vielleicht doch nicht "schuld" am Fehler waren.

Von daher: selbst wenn es teuer wird, dürfen Sie nicht der Werkstatt die Schuld daran geben.

Gruß Senatorman

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