Werkstatt lässt Auto defekt vom Hof fahren, 8 km später Motorschaden

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)
Werkstatt lässt Auto defekt vom Hof fahren, 8 km später Motorschaden

Hallo,
meine Freundin hat mit Ihrem Polo riesen Probleme.
Bis vorhin gingen wir von einer Kulanzregelung aus, diese wurde aber abgelehnt, siehe auch meinen vorigen Beitrag.

Es stellen sich aber noch weitere Fragen, vorher noch mal kurz die Fakten:

VW POLO FSI Motor, der mit der Steuerkettenproblematik, 4 Jahre alt, 42.000 km

Vor einigen Wochen spielten einige Kontrollleuchten verrückt, der Besuch in der freien Werkstatt ergab, dass Kurbel- und Nockenwellensensoren Fehlermeldungen hervorrufen.

Daraufhin umgehend am 21.12. zu VW gefahren, dort wurde der Fehlerspeicher ausgelesen, und Nocken- und Kurbelwellensensor gaben Meldung. Da die Reparatur länger als einen Tag dauern KÖNNTE, wurde ein Termin nach Weihnachten ausgemacht.
Meine Freundin sprach ausdrücklich die Steuerkette an, Antwort: nach jetzigem Stand wären es nur die Sensoren.

nach exakt 8 km bleibt Auto liegen und wird zu VW geschleppt: Diagnose: Motorschaden
Es wird aber Aussicht auf Kulanz gemacht.

Kulanz wurde mittlerweile abgelehnt (Siehe meinen Betrag vorher)

Nachdem ich mich als Halblaie im Netz erkundigt habe, meine ich, dass ein Fachmann bei diesem Motor und diesen Symptomen auf einen größeren Schaden schliessen und den Kunden darauf aufmerksam gemacht haben MÜSSTE.

Man hätte eindringlich vor einer Weiterfahrt warnen müssen.

Mittlerweile behauptet die Werkstatt, das Auslesen des Speichers hätte nur einen fehlerhaften Sensor ergeben, meine Freundin behauptet aber steif und fest das Gegenteil.

Wie geht man denn jetzt am besten vor?

Dnke und Grüße

Idolf

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Mittlerweile behauptet die Werkstatt, das Auslesen des Speichers hätte nur einen fehlerhaften Sensor ergeben, meine Freundin behauptet aber steif und fest das Gegenteil.
Wieso??? Die Werkstatt hat doch vorher schon gesagt, es seien wohl nur die Sensoren.
Zitat:
Meine Freundin sprach ausdrücklich die Steuerkette an, Antwort: nach jetzigem Stand wären es nur die Sensoren.

Es war halt eine Fehldiagnose, obwohl beim FSI Motor eigentlich alle Alarmglocken klingeln müssten, man kann die Längung der Steuerkette nun einmal nicht mit dem Diagnosegerät auslesen. Die Fehlermeldung die dann erscheint ist genau die von der Werkstatt beschriebene. Die Werkstatt ist also wohl inkompetent oder lustlos. Ob das aber reicht um einen Schadenersatzanspruch begründen zu können? Ich vermute nicht. Oder wurde deiner Freundin etwa zugesichert, dass nichts passieren könnte? Ich denke nicht, dass die Werkstatt hier in der Pflicht gewesen wäre deine Freundin an einer Weiterfahrt zu hindern oder sie auf mögliche Risiken aufmerksam zu machen.



-- Editiert von micbu am 06.01.2016 16:20

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Freundin meint, es wäre von 2 Sensoren die Rede gewesen, Werkstatt spricht aber im Nachhinein von nur einem Sensor, und bei 2 defekten Sensoren sollten die Alarmglocken ja unerträglich laut schrillen....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Egal ob ein oder zwei Sensoren, beim FSI ist die Problematik bekannt. Die Werkstatt hätte auch bei nur einem Sensor den Verdacht auf eine gelängte Steuerkette haben sollen. Hat sie aber nun einmal nicht. Ignoranz? Unwillen? Unfähigkeit?
Dennoch denke ich nicht, dass dies reicht dass daraus Ansprüche erwachsen können.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Ja, ich befürchte es auch so!
Die Fragen hier halt waren so "der letzte Strohhalm".

Sie hatte übrigens extra wegen des problematischen Motors eine Garantieverlängerung abgeschlossen, welche im Sommer auslief! Aber egal, die hätte ja auch nicht gegriffen, die Inspektionen waren ja nicht durch Meisterhand erfolgt...

Trotzdem Danke!


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ach so, redest du von einer VW Garantieverlängerung oder von einer unabhängigen Garantieverlängerung? Bei einer unabhängigen Garantieverlängerung kann es natürlich sein, dass lediglich eine Meisterwerkstatt gefordert wird.
Mir ist kein einziger Fall bekannt bei der eine unabhängige Garantieversicherung einen Kulanzantrag befürwortet hätte! Kennt hier jemand solch einen Fall? Einen Kulanzantrag stellt man i.d.R. beim Hersteller, in diesem Fall also VW.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Es war die original VW Garantieverlängerung, welche aber seit dem Sommer abgelaufen war.

Jetzt sagte uns quasi die VW-Werkstatt Kulanz zu (vorbehaltlich natürlich der Entscheidung von VW selbst)
"Es wäre aber kein Problem, es müssten nur noch die Rechnungen der Inspektionen vorgelegt werden"
Da war aber schon klar, des es eine freie Werkstatt war.

Als VW feststellte, dass es keine Meisterwerkstatt war, wurde die Kulanz abgelehnt!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Es spielt keine Rolle ob es die VW eigene oder eine fremde Garantieversicherung war. Es kommt nur darauf an, dass du für diese Leistung Geld bezahlt hast.
Der Kulanzantrag ist völlig unabhängig von der Anschlussgarantie zu sehen. Das war eine freie Entscheidung von VW diese abzulehnen. Welchen Grund sie dafür vorschieben ist unerheblich. Der Hersteller braucht auch keinen Grund um einen Kulanzantrag abzulehnen. Er kann ihn ablehnen weil er einfach keine Lust hat diesen zu genehmigen. Aber wenn man einen Grund angeben kann, dann steht man als ablehnende Partei halt nicht ganz so als der böse da und der Kunde sucht die Schuld halt bei sich selbst.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen