Werkstatt will nicht mit gegnerischen Versicherung abrechnen

22. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
go717127-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt will nicht mit gegnerischen Versicherung abrechnen

Liebe Community, vielleicht könnt ihr mir empfehlen, was ich in der Situation tun soll. Ich habe mir vor 1 Monat nach langen, langen Sparen einen gebrauchten Skoda gekauft. Nach 2 Wochen ist mir in mein parkendes Auto ein LKW in die Seite vorne links gefahren. Als ich zum Auto zurückgekommen bin, hat zum Glück der LKW Fahrer vorbildlich gewartet und wir haben gemeinsam die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen. Die Schuldfrage steht klar fest. Ich habe auf Anraten dann einen eigenen Anwalt und eigenen Gutachter eingeschaltet, welcher dann den Schaden auf ca. 9000 Euro geschätzt hat (Kotflügel, Tür links, Spiegel, Felge und Lackierei). Da das Auto trotz des Alters von 7 Jahren immer in einer Vertragswerkstatt zum Service war, habe ich anscheinend Anrecht auf Reparatur in einer Vertragswerkstatt. Deshalb auch die hohe Summe auf Grund des hohen Stundensatzes der Vertragswerkstatt in dem Gutachten. Nach 1 Monat warten hat die gegnerische Versicherung endlich reagiert und mein Anwalt hat schon einmal einen Großteil des Geldes erhalten. Ich habe nun bei der angegebenen Werkstatt in dem Gutachten angerufen und den Fall geschildert. Diese meinen jetzt jedoch, dass sie nicht direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen, da ich einen eigenen Anwalt + Gutachten angefordert habe. Deshalb müsste ich mit mir persönlich abgerechnet werden. Zudem wird die Reparaturdauer auf 6-7 Tage, anstatt wie im Gutachten mit 5 Tagen angegeben, geschätzt. Ich habe nun etwas Angst, dass ich auf etwaige Kosten sitzen bleibe, wenn nicht mit der gegnerischen Versicherung direkt abgerechnet wird. Was würdet ihr mir empfehlen? Soll ich mal eine andere Vertragswerkstatt anfragen, ob die mit der gegnerischen Versicherung direkt abrechnen? Ich muss ehrlich gestehen, dass ich etwas am verzweifeln bin. Ich war noch nie in so einer Situation und ich bin mit der Situation etwas überfordert, vorallem bei der Schadenssumme. Ich wäre wirklich sehr dankbar um jeden Tipp. Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19054 Beiträge, 6969x hilfreich)

Zitat (von go717127-63):
Soll ich mal eine andere Vertragswerkstatt anfragen, ob die mit der gegnerischen Versicherung direkt abrechnen?

Das ist nicht dein Ernst, oder? Würdest du das tun, an deren Stelle.
Die Abrechnung läuft über dich, du wirst einige Forderungen hinauszögern müssen, vertrösten ... und am Ende sollte es passen.
Mich wundert lediglich, dass bei einem Schaden von 9.000 Euro kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt - muss schon ein edler Gebrauchter sein.

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#2
 Von 
Jey2604
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Hey,
Dein Anwalt hat doch schon einen großen Teil der Summe erhalten.

Die Versicherung wird bestimmt nicht die Summe an deinen Anwalt zahlen und dann noch an die Werkstatt. Das heißt, dass die Werkstatt sich mit der Versicherung in Verbindung setzen muss und mit deinem Anwalt. Viel zu großer bürokratischer Aufwand für die Werkstatt.

Rede mit deinem Anwalt.

Beim nächsten Mal direkt in die Vertragswerkstatt fahren und die organisieren den Gutachter, die Reparatur und die Abwicklung des Schadens.

Da jetzt ein Anwalt mitspielt und dort auch Geld geflossen ist, kannst du die Abwicklung über die Werkstatt halt nicht mehr machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17872 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
muss schon ein edler Gebrauchter sein.
Schau dir mal die aktuellen Gebrauchtwagenpreise an, da wird dir übel werden.

Zitat (von Jey2604):
Dein Anwalt hat doch schon einen großen Teil der Summe erhalten.
Ganz genau. Die Werkstatt kann also gar nicht mehr direkt mit der Versicherung abrechnen. Die Mühe bei anderen Werkstätten anzufragen kann man sich also sparen.

Signatur:

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#4
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von go717127-63):
welcher dann den Schaden auf ca. 9000 Euro geschätzt hat (Kotflügel, Tür links, Spiegel, [i]Felge[/i] und Lackierei).


Wurde denn schon eine Eingangsvermessung/Achsvermessung durchgeführt?

Zitat (von go717127-63):
Da das Auto trotz des Alters von 7 Jahren immer in einer Vertragswerkstatt zum Service war, habe ich anscheinend Anrecht auf Reparatur in einer Vertragswerkstatt.


Dieses Recht hätten Sie auch dann, wenn das FZ nicht regelmässig in der Vertragswerkstatt gewartet worden wäre.

Zitat (von go717127-63):
Nach 1 Monat warten hat die gegnerische Versicherung endlich reagiert und mein Anwalt hat schon einmal einen Großteil des Geldes erhalten.


Vermutlich auf Grund einer fiktiven Abrechnung!?

Zitat (von go717127-63):
Deshalb müsste ich mit mir persönlich abgerechnet werden.


Abgerechnet wird immer mit dem Auftraggeber. Selbst wenn über eine Abtretungserklärung abgerechnet wird, bleibt das Risiko wenn nicht oder zu wenig bazahlt wird immer beim Auftraggeber. Da hier aber ein Anwalt mit im Boot ist, darf die VS gar nicht mit der Werkstatt abrechnen.

Zitat (von go717127-63):
Zudem wird die Reparaturdauer auf 6-7 Tage, anstatt wie im Gutachten mit 5 Tagen angegeben, geschätzt. Ich habe nun etwas Angst, dass ich auf etwaige Kosten sitzen bleibe,


Die Erklärung zur Rep. Dauer finden Sie in den Vortexten im Gutachten. Dies ist eine rechnerische Schätzung des Sachverständigen auf Grundlage der vom Hersteller vorgegebenen Arbeitswerte ohne Stand- Transportzeiten, Ersatzteilbestellung, Auslastung der Werkstatt etc..

Zitat (von go717127-63):
Soll ich mal eine andere Vertragswerkstatt anfragen, ob die mit der gegnerischen Versicherung direkt abrechnen?


Das wird nichts bringen. Die VS wird mit der Werstatt nicht mal reden und auch nichs zahlen wenn ein Anwalt mit der Abwicklung beauftragt ist.

Zitat (von go717127-63):
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich etwas am verzweifeln bin.


Warum? Dafür gibt es keinen Grund. Sie haben bis jetzt alles richtig gemacht. Suchen Sie sich eine Werstatt, spechen Sie mit ihr alles durch, teilen Sie mit dass ein Großteil schon bezahlt wurde und die Abwicklung über einen Anwalt läuft (die meisten sind froh wenn ein Anwalt die Abwicklung macht).

Fahrzeug reparieren und die Rechnung anschließend direkt zum Anwalt. Dieser macht dann die Reparaturkosten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall, Unkostenpauschale etc. geltend.

Zitat (von go717127-63):
Ich habe mir vor 1 Monat nach langen, langen Sparen einen gebrauchten Skoda gekauft. Nach 2 Wochen ist mir in mein parkendes Auto ein LKW in die Seite vorne links gefahren.


Sie sollten die Reparatur aber möglichst bald in Auftrag geben, damit es nicht noch Probleme mit Mietwagenkosten/Nutzungsausfall gibt.

-- Editiert von User am 23. Mai 2025 14:48

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#5
 Von 
go717127-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Vermutlich auf Grund einer fiktiven Abrechnung!?

Das ist der Punkt, der mich etwas verwundert. Mein Anwalt hat in dem Schreiben an die gegnerische Versicherung geschrieben, dass ich das Auto reparieren lassen möchte. Also fiktiv abrechnen will ich nicht. Wieso erhält dann mein Anwalt bereits Geld auf seinem Fremdgeldkonto? Ist sowas normal, wenn man nicht fiktiv abrechnet. Normalerweise muss doch dir Versicherung an die Werkstatt zahlen, wenn diese beauftragt ist? Ich erreiche gerade meinen Anwalt nicht, da jetzt Wochenende ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von go717127-63):
Das ist der Punkt, der mich etwas verwundert. Mein Anwalt hat in dem Schreiben an die gegnerische Versicherung geschrieben, dass ich das Auto reparieren lassen möchte.


Das ist ein Standartvorgehen. Hindert Sie aber nicht daran den Schaden ganz normal als Reparaturschaden abzurechnen.

Zitat (von go717127-63):
Also fiktiv abrechnen will ich nicht.


Müssen Sie auch nicht.

Zitat (von go717127-63):
Ist sowas normal, wenn man nicht fiktiv abrechnet.


Ja, ist es. Wenn die Reparaturrechnung vorliegt einfach an den Anwalt weiterleiten.

Zitat (von go717127-63):
Normalerweise muss doch dir Versicherung an die Werkstatt zahlen, wenn diese beauftragt ist?


Nein, normalerweise wird immer mit dem Geschädigten/Eigentümer abgerechnet wenn keine Vollmacht, Abtretungserklärung etc. vorliegt. In ihrem Fall haben Sie einen Rechtsanwalt bevollmächtigt den Schaden in ihrem Namen zu regulieren. Zahlungen erfolgen ausschließlich an ihren Anwalt.

Sie könnten jetzt noch bei Beauftragung der Reparatur bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung über die Reparaturkosten unterschreiben. Die Werkstatt kann diese dann bei ihrem Rechtsanwalt offen legen und dieser darf dann die Reparaturkosten direkt an die Werkstatt auskehren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AnnaClaire78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ey, zahl denen keinen Cent, bevor du nicht ’nen Kostenvoranschlag von ’ner Werkstatt hast, der zeigt, dass du nicht komplett schuld warst. Jemand meinte auch, du solltest unbedingt ein schriftliches Dokument aufsetzen lassen, wo drinsteht, dass die Sache damit erledigt ist. Sonst kommt der Typ vielleicht später nochmal an, wenn er checkt, wie teuer das eigentlich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2515 Beiträge, 1135x hilfreich)

Zitat (von AnnaClaire78):
Ey, zahl denen keinen Cent, bevor du nicht ’nen Kostenvoranschlag von ’ner Werkstatt hast, der zeigt, dass du nicht komplett schuld warst. Jemand meinte auch, du solltest unbedingt ein schriftliches Dokument aufsetzen lassen, wo drinsteht, dass die Sache damit erledigt ist. Sonst kommt der Typ vielleicht später nochmal an, wenn er checkt, wie teuer das eigentlich ist.

Knallharte Sechs wegen Themaverfehlung...

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