Hallo zusammen, ich habe vor ca. 6 Monaten einen gebrauchten PEUGEOT RCZ für 7500€ gekauft. Jetzt ist mir der Nachbar beim rückwärts ausparken leicht in die Front gefahren. Der Schaden wurde jedoch teuer für ca. 4500€ repariert unser mit der Versicherung abgerechnet. Steht mir eine Wertminderung zu? Das Fahrzeug ist Baujahr 2010, hat 175000 km gefahren und ist meines Erachtens in einem sehr guten Zustand.
Wertminderung nach Unfall
10. Dezember 2018
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Frage vom 10. Dezember 2018 | 11:11
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 26x hilfreich)
Wertminderung nach Unfall
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 11:21
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatSchaden wurde jedoch teuer für ca. 4500€ repariert unser mit der Versicherung abgerechnet. Steht mir eine Wertminderung zu? :
Die Wertminderung ist normalerweise im Gutachten und der Erstattung der Versicherung berücksichtigt.
#2
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 11:35
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 26x hilfreich)
ein Gutachten gibt es nicht, nur die Reparaturrechnung der Werkstatt.
Zitat:ZitatSchaden wurde jedoch teuer für ca. 4500€ repariert unser mit der Versicherung abgerechnet. Steht mir eine Wertminderung zu? :
Die Wertminderung ist normalerweise im Gutachten und der Erstattung der Versicherung berücksichtigt.
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 11:57
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Wenn es dadurch zu einer Wertminderung gekommen ist, dann ja, ansonsten nicht.ZitatSteht mir eine Wertminderung zu? :
#4
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 12:05
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 26x hilfreich)
B
Zitat:Wenn es dadurch zu einer Wertminderung gekommen ist, dann ja, ansonsten nicht.[/ZitatSteht mir eine Wertminderung zu? :
nun ja, bei der Reparatur, also Kosten, ist es doch jetzt ein Unfallwagen, was sich doch auf den Wert des Wagens auswirkt, oder nicht?
#5
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 13:53
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Zitatnun ja, bei der Reparatur, also Kosten, ist es doch jetzt ein Unfallwagen, :
Richtig.
Zitat:was sich doch auf den Wert des Wagens auswirkt, oder nicht?
Eher nicht.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat Richtlinien entwickelt, nach denen pauschal geurteilt werden kann, wann eine Wertminderung nicht in Frage kommt.
Da gibt es grob 3 Punkte, die eine Wertminderung ausschließen.
1. Der "Einfachschaden"
Das sind Schäden, die Beispielsweise durch einfachen Austausch von Teilen behoben werden kann. (Bei Dir vielleicht, alte Frontschürze in den Schrott, Neue dran fertig. ?)
2. Das Fahrzeugalter.
Bei Fahrzeugen über 5 Jahren wird davon ausgegangen, dass ein eventuell verbliebener Restschaden nach der Reparatur, KEINEN Einfluss mehr auf den Restwert des Fahrzeugs hat.
3. Die Laufleistung
Hat das das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt eine Laufleistung von mehr als 100.000 km, wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug bereits soweit abgenutzt ist, dass eine Wertminderung durch einen Unfallschaden i.d.R. nicht mehr in Betracht kommt.
Grundvoraussetzung ist bei quasi allen, dass der Schaden gutachterlich festgestellt wurde.
Da bei euch kein Gutachten erstellt wurde und mindestens Punkte 2 und 3 zutreffen, dürfte eine nachträglich geltend gemachte Wertminderung aussichtslos sein.
-- Editiert von spatenklopper am 10.12.2018 13:58
#6
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 14:09
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
In deinem Fall tendiere ich zu: NeinZitatist es doch jetzt ein Unfallwagen, was sich doch auf den Wert des Wagens auswirkt, oder nicht? :
#7
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 18:22
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatIn deinem Fall tendiere ich zu: Nein :
Ich setze noch einen drauf. Der Unterschied des Wiederverkaufspreises zwischen Unfallwagen und Unfallfrei tendiert bei den Eckpunkten deines Wagens gegen 0.
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