Guten Abend an alle,
ich hatte neulich einen mächtigen Unfall, mir ist eine Person stark in mein Auto gefahren. Dennoch habe ich großes Pech, denn obwohl die andere Person unaufmerksam war und nicht auf sie Straße geschaut hat und dies auch zugab, lehnt ihre Versicherung die Schadensregulierung komplett ab, da ich aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kam. Meine Anwältin sieht hier aber große Chancen auf Teilschuld. Soweit so gut, ich bin sehr traurig wegen der Situation, hatte noch nie solch einen Unfall und bin unglaublich traurig. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und ich brauche ein neues Auto so wie es aussieht.
Nun mein Problem. Einen Gutachter hat die gegenerische Versicherung abgelehnt. Laut der Anwältin hatte der Unfallgegner dazu wohl auch Kontakt zu seiner Versicherung.
Ich muss nun den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermitteln. Doch wie gehe ich ohne Gutachter vor? Dieser ist sehr teuer und ich müsste ihn selbst bezahlen wenn ich nichts bekomme oder nur noch ein wenig
Hat das denn schon jemand gehabt? Kennt sich jemand aus und kann mir einen gutem Tipp geben wie ich den Wiederbeschaffungswert ermitteln kann? Ich weiss natürlich dass man mit einem Gutachter am besten dran ist, aber in meinem Fall ist es einfach nicht sinnvoll da ich ihn sogar eventuell oben drauf zahlen muss und ich habe schon sowieso so viel Unglück:(
Wiederbeschaffungswert ermitteln
19. Februar 2025
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Frage vom 19. Februar 2025 | 21:59
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Wiederbeschaffungswert ermitteln
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#1
Antwort vom 19. Februar 2025 | 22:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWiederbeschaffungswert und den Restwert ermitteln :
Hier mal was zum einlesen
https://sachverstaendiger-rump.de/wiederbeschaffungswert/
https://ihr-gutachten.com/130-regel-was-ist-zu-beachten/
https://www.gutachter-kersting.de/informationen/kfz-wiederbeschaffungswert-berechnen.php
#2
Antwort vom 20. Februar 2025 | 00:41
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 547x hilfreich)
Zitat:Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden
Wie ist das ermittelt worden, ohne die beiden Werte - oder zumindest ohne des Restwertes?
Die Zahlen müssten doch also eigentlich vorliegen?
Zitat:Dennoch habe ich großes Pech
Der Erzählung nach hatten Sie nicht Pech, sondern haben dem Unfallgegner die Vorfahrt genommen.
Ich würde nicht mit all zu viel Teilschuld des anderen rechnen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2025 | 09:08
Von
Status: Unparteiischer (9177 Beiträge, 1946x hilfreich)
Zitatda ich aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kam :
Diese Strassen haben in der Regel keine Vorfahrt. Mit Rechts von links ist da dann auch nichts ((§ 10 Satz 1 StVO))
-- Editiert von User am 20. Februar 2025 09:10
#4
Antwort vom 20. Februar 2025 | 11:33
Von
Status: Weiser (17905 Beiträge, 6037x hilfreich)
Logisch, die andere Person hatte, deiner Schilderung nach, Vorfahrt.Zitatobwohl die andere Person unaufmerksam war und nicht auf sie Straße geschaut hat und dies auch zugab, lehnt ihre Versicherung die Schadensregulierung komplett ab :
ZitatDoch wie gehe ich ohne Gutachter vor? :
Wiederbeschaffungswert: Man sucht in Börsen wie z.B. mobile/autoscout/dasparking....... nach vergleichbaren Fahrzeugen
Restwert: Man kann z.B. Restwertbörsen wie reparo/kfzmitdefekt/carsale......... nutzen
#5
Antwort vom 20. Februar 2025 | 19:35
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 8x hilfreich)
Ich glaube nicht das sie da ne Schnitte haben. Ich habe so einen abgesenkten Bordstein bei mir. Schon 3 Unfälle gehabt. Jedesmal hatte der Gegner der eben vom abgesenkten Bordstein kam (auch dank dashcam) vollschuld.
#6
Antwort vom 21. Februar 2025 | 10:07
Von
Status: Lehrling (1903 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatDennoch habe ich großes Pech, denn obwohl die andere Person unaufmerksam war und nicht auf sie Straße geschaut hat und dies auch zugab, lehnt ihre Versicherung die Schadensregulierung komplett ab, da ich aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kam. :
Objektiv betrachtet hast du demjenigen die Vorfahrt genommen.
ZitatMeine Anwältin sieht hier aber große Chancen auf Teilschuld. :
Da bin ich auf den Ausgang gespannt.
Eine Rechtsschutzversicherung ist hoffentlich vorhanden?
ZitatKennt sich jemand aus und kann mir einen gutem Tipp geben wie ich den Wiederbeschaffungswert ermitteln kann? :
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