Wiederbeschaffungswert ermitteln

19. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
fb468154-2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Wiederbeschaffungswert ermitteln

Guten Abend an alle,

ich hatte neulich einen mächtigen Unfall, mir ist eine Person stark in mein Auto gefahren. Dennoch habe ich großes Pech, denn obwohl die andere Person unaufmerksam war und nicht auf sie Straße geschaut hat und dies auch zugab, lehnt ihre Versicherung die Schadensregulierung komplett ab, da ich aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kam. Meine Anwältin sieht hier aber große Chancen auf Teilschuld. Soweit so gut, ich bin sehr traurig wegen der Situation, hatte noch nie solch einen Unfall und bin unglaublich traurig. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und ich brauche ein neues Auto so wie es aussieht.

Nun mein Problem. Einen Gutachter hat die gegenerische Versicherung abgelehnt. Laut der Anwältin hatte der Unfallgegner dazu wohl auch Kontakt zu seiner Versicherung.

Ich muss nun den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermitteln. Doch wie gehe ich ohne Gutachter vor? Dieser ist sehr teuer und ich müsste ihn selbst bezahlen wenn ich nichts bekomme oder nur noch ein wenig :(

Hat das denn schon jemand gehabt? Kennt sich jemand aus und kann mir einen gutem Tipp geben wie ich den Wiederbeschaffungswert ermitteln kann? Ich weiss natürlich dass man mit einem Gutachter am besten dran ist, aber in meinem Fall ist es einfach nicht sinnvoll da ich ihn sogar eventuell oben drauf zahlen muss und ich habe schon sowieso so viel Unglück:(

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden

Wie ist das ermittelt worden, ohne die beiden Werte - oder zumindest ohne des Restwertes?
Die Zahlen müssten doch also eigentlich vorliegen?

Zitat:
Dennoch habe ich großes Pech

Der Erzählung nach hatten Sie nicht Pech, sondern haben dem Unfallgegner die Vorfahrt genommen.
Ich würde nicht mit all zu viel Teilschuld des anderen rechnen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Zitat (von fb468154-2):
da ich aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kam


Diese Strassen haben in der Regel keine Vorfahrt. Mit Rechts von links ist da dann auch nichts ((§ 10 Satz 1 StVO))

-- Editiert von User am 20. Februar 2025 09:10

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6037x hilfreich)

Zitat (von fb468154-2):
obwohl die andere Person unaufmerksam war und nicht auf sie Straße geschaut hat und dies auch zugab, lehnt ihre Versicherung die Schadensregulierung komplett ab
Logisch, die andere Person hatte, deiner Schilderung nach, Vorfahrt.

Zitat (von fb468154-2):
Doch wie gehe ich ohne Gutachter vor?


Wiederbeschaffungswert: Man sucht in Börsen wie z.B. mobile/autoscout/dasparking....... nach vergleichbaren Fahrzeugen
Restwert: Man kann z.B. Restwertbörsen wie reparo/kfzmitdefekt/carsale......... nutzen

Signatur:

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#5
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich glaube nicht das sie da ne Schnitte haben. Ich habe so einen abgesenkten Bordstein bei mir. Schon 3 Unfälle gehabt. Jedesmal hatte der Gegner der eben vom abgesenkten Bordstein kam (auch dank dashcam) vollschuld.

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1903 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von fb468154-2):
Dennoch habe ich großes Pech, denn obwohl die andere Person unaufmerksam war und nicht auf sie Straße geschaut hat und dies auch zugab, lehnt ihre Versicherung die Schadensregulierung komplett ab, da ich aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kam.


Objektiv betrachtet hast du demjenigen die Vorfahrt genommen.

Zitat (von fb468154-2):
Meine Anwältin sieht hier aber große Chancen auf Teilschuld.


Da bin ich auf den Ausgang gespannt.

Eine Rechtsschutzversicherung ist hoffentlich vorhanden?

Zitat (von fb468154-2):
Kennt sich jemand aus und kann mir einen gutem Tipp geben wie ich den Wiederbeschaffungswert ermitteln kann?


Bist du Mitglied beim ADAC?

Die machen so was m.W. auch.

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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