Wohnmobil beim Händler gekauft - gerichteter Wasserschaden verschwieger

7. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Nitz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Wohnmobil beim Händler gekauft - gerichteter Wasserschaden verschwieger

Hallo,

ich habe im März beim Wohmohändler ein gebrauchtes Womo für 11500€ BJ 94 gekauft, da der Brief nicht vom Vorbesitzer vorhanden war (Verlust) konnte ich die Menge an Vorbesitzern nicht einsehen und ließ im Vertrag reinschreiben, nicht mehr als 3 Vorbesitzer. Desweiteren fragte ich unter Zeugen (mein Freund) nach vorhanden oder beseitigten Wasserschäden: AW: hat er nicht.

Nach sechs Wochen Wartezeit konnte ich das Fahrzeug anmelden, nach Anmeldung (mein Bekannter hat dies im Auftrag für mich gemacht) erhielt ich den Brief und stellte fest, er hat 5 Vorbesitzer.

Dem Händler habe ich dies mitgeteilt, er tat verwundert und meinte ich brauch ihn ja nicht nehmen, er war er so günstig und er hätte genügend andere Käufer. Stimmt ja auch, er war für das BJ und die KM verhältnismäßig günstig.

Dann holten wir den Wagen ab, und stellten erstmal fest, das Klo ging nicht, die Wasserhähne gingen nicht. Selber gesucht und gefunden, war nur eine Korredierte Sicherung beim Klo und die zwei Wasserhähne habe ich auf meine Kosten neu gekauft. Wollte ja nicht kleinlich sein, Womo war ja günstig.

Beim ersten Urlaub (1ne Woche nach Abholung des Fahrzeuges) blieben wir in Südfrankreich erstmal auf der Autobahnliegen, die Dieselpumpe war defekt. Mit ADAC und super Werkstatt konnten wir dann weiterfahren, 360€ ärmer. Die Rechnung für die Dieselpumpe reichten wir beim Händler ein, bis heute noch nichts davon gehört, er meinte er müsse erst das Geld vom Vorbesitzer erhalten, dann bekommen wir das Geld.

Beim letzten Urlaub versuchten wir mal ein Bild in den mitgekauften Fernseher zu bekommen (über die vorhandene SAT-Anlage), nicht geschaft, trotz diesem "Finder". Desweiteren geht der Fehrnseher nicht auf 12 V, die Steckdose bringt aber Strom, das haben wir schon gemessen. Vielleicht zuviel? Meine Ladegeräte vom Handy hats jedenfalls die Sicherung gleich durchgeknallt.

Das bereits beim Kauf angemängelte Alkovenfenster (blind im unteren Bereich und Schwitzwasser) wurde vom Verkäufer abgetan, das haben alle mit der Zeit, deswegen ist es nicht undicht.

Tja aber im Urlaub stand im unteren Bereich 1 cm das Wasser darin (nach Regen).

Wegen dieser ganzen Mängel bin ich mit Freund zum Händler gegangen und erfuhren von dessem Sohn, das dieses Fahrzeug einen gravierenden Wasserschaden hatte, die gesamte Bodenplatte wurde schon mal ausgetauscht. Als ich fragte warum uns dies denn nicht beim kauf mitgeteilt wurde, meinte der lapidar: der ist doch jetzt dicht, was ich mich denn beschwere.

Ich finde das alles eine Sauerei und früher hab ich immer gewußt warum ich Händler meide.

Für die anderen Mängel meint er er müsse nicht aufkommen, das dies Verschleißteile sind (auch die Dieselpumpe). Für was muß den der Händler nach dem neuen Recht nun aufkommen?

Heute abend habe ich den Termin und ich habe langsam keine Lust mehr mich weiter auf den "dafür haben sie das Auto ja billig erhalten" abspeisen zu lassen.

Übrigens, im Einstiegsbereich und Hinten an der Außenwand ist der Boden/Wand nicht mehr fest, sondern weich, wie morsch. Man kann mit der Hand richtig runter/reindrücken. Sicher noch Folge oder neue Schäden vom Wasser.

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Nach neuem Gewährleistungsrecht wäre der Händler wohl zur Mängelbeseitigung verpflichtet, sofern sich keine wirksame Beschränkung in den AGB befindet.
also:
- Dieselpumpe (+), Problem= keine Glegenheit zur Mängelbeseitigung durch Händler
- Sat-Anlage (+)
- Alkoven-Fenster (-), war schon bei Besichtigung

Der arglistig verschwiegene Wasserschaden stellt gerade bei ausdrücklicher Zusicherung des Gegenteils (sofern beweisbar) einen Umstand dar, der Sie zur Wandlung (Rückabwicklung) bzw. Minderung (Preisreduzierung) berechtigen würde. Im Falle der Wandlung hätten Sie jedoch eine Vorteilsausgleichung für die gefahrenen Km zu erstatten. Vielleicht können Sie diese ja mit Ihren Aufwendungen verrechnen.

Letzten Endes müssen Sie sich jetzt entscheiden, ob Sie das WoMo loswerden oder behalten wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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