Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Familie X bestellt sich einen Wohnwagen beim Händler S. Händler S verkauft Wohnwägen der Marke Y. Familie X hat im Konfigurator der Marke Y ihren Wohnwagen konfiguriert. Sie muss unbedingt auf Gewichtsangaben schauen weil ihr Auto nur eine Zuglast von 1500 kg hat.
Der Wohnwagen aus dem Konfigurator, der letztlich auch bestellt wird, hat in fahrbereitem Zustand ein Gewicht von 1187kg. Fahrbereitem Zustand ist laut der Website der Marke folgendes:
"Die Masse in fahrbereitem Zustand gem. Art. 2, Ziff. 4 a) VO (EU) 1230/2012 ist, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, definiert als:
Masse des Fahrzeugs mit Standardausrüstung gem. Herstellerangaben (inkl. Bordwerkzeug)
+ Flüssiggasflasche (2,7kg/5kg/11kg Füllmenge) zu
100% gefüllt (entspricht 6/10/23kg Gesamtmasse)
+ Frischwassertank zu 100% gefüllt
+ Toiletten‐Spültank zu 100 % gefüllt
+ Frischwassererhitzer zu 100% gefüllt
= Masse in fahrbereitem Zustand"
Außerdem der Hinweis: Sämtliche Maß– und Gewichtsangaben bewegen sich durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe innerhalb möglicher Toleranzen von ± 5%.
Wenn Familie X das nun ausrechnet (zB der Wassertank mit 45l -> 45kg) kommt sie auf ca. 80 kg die man eigentlich noch von den oben genannten 1187kg abziehen könnte, wenn man zB ohne Wasser fährt.
Jetzt ist der Wohnwagen beim Händler angekommen - dieser hat ihn auf Bitten von Familie X auf die Waage gestellt. Nun hat der Wohnwagen (mit leerem Frischwassertank, Spültank, Erhitzer und ohne Gasflasche) bereits 1240 kg auf der Waage.
Bedeutet unterm Strich: Der Wohnwagen hat in dem Zustand in dem er nun auf dem Hof steht statt 1107 kg - 1240kg auf der Waage. In Prozent bedeutet das über 10% mehr Gewicht als im Konfigurator versprochen.
Es kommt hier für die Familie leider auf jedes Kilo an - sodass der Wohnwagen nun kaum nutzbar ist. Eine weitere Auflastung ist von Seiten des Herstellers nicht möglich - und auch mit dem Zugfahrzeug wäre das nicht möglich.
Muss Familie X das nun akzeptieren? Es geht um viel Geld und um ein Fahrzeug, dass nun kaum genutzt werden kann weil zu schwer!
Danke euch für eure Meinungen!
Wohnwagen Gewicht deutlich über versprochener Angabe
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?

Wieso muss?
Wenn er nicht das Gewicht hat, was im Prospekt angegeben ist und Ihr (oder X) darauf Wert legt, müßt ihr den NICHT kaufen.
Was hat denn der Händler dazu gesagt?
-- Editiert von Daskalos am 04.08.2022 00:15
Zitatweil ihr Auto nur eine Zuglast von 1500 kg hat. :
Zitat1240kg auf der Waage :
Zitatsodass der Wohnwagen nun kaum nutzbar ist. :
Finde den Widerspruch ...
Zitat1240kg auf der Waage :
Die Eichung der Waage ist von wann konkret und nach welcher Norm erfolgt?
ZitatMasse des Fahrzeugs mit Standardausrüstung :
Zitathat im Konfigurator der Marke Y ihren Wohnwagen konfiguriert. :
Dann wäre doch mal als erstes die Frage nach der Masse des Fahrzeugs mit der Konfiguration und nicht nach der Masse des Fahrzeugs mit Standardausrüstung.
ZitatWenn er nicht das Gewicht hat, was im Prospekt angegeben ist und Ihr (oder X) darauf Wert legt, müßt ihr den NICHT kaufen. :
Es wurde offensichtlich bereits gekauft ...
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Hat der TE doch geschrieben. Nach Konfiguration Gewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: 1.187 kg. Und dabei sind im Konfigurator bereits berücksichtigt und damit im angezeigten Gewicht beinhaltet:ZitatDann wäre doch mal als erstes die Frage nach der Masse des Fahrzeugs mit der Konfiguration und nicht nach der Masse des Fahrzeugs mit Standardausrüstung. :
+ Flüssiggasflasche (2,7kg/5kg/11kg Füllmenge) zu
100% gefüllt (entspricht 6/10/23kg Gesamtmasse)
+ Frischwassertank zu 100% gefüllt
+ Toiletten‐Spültank zu 100 % gefüllt
+ Frischwassererhitzer zu 100% gefüllt
Der TE bemängelt also zu recht, dass der Wohnwagen mit leeren Tanks und ohne Gasflasche bereits 1.200 kg auf die Waage bringt .... wenn die Konfiguration tatsächlich mit der Bestellung übereinstimmt. Und genau das bezweifele ich.
ZitatWas hat denn der Händler dazu gesagt? :
Der Händler sagt, dass das unglücklich sei und ihn das auch wundere, da aber nichts zu machen sei. (der sieht zurecht die Schuld natürlich beim Hersteller)
ZitatFinde den Widerspruch ... :
Zitat (von go597376-28):
1240kg auf der Waage
Die Eichung der Waage ist von wann konkret und nach welcher Norm erfolgt?
Zitat (von go597376-28):
Masse des Fahrzeugs mit Standardausrüstung
Zitat (von go597376-28):
hat im Konfigurator der Marke Y ihren Wohnwagen konfiguriert.
Dann wäre doch mal als erstes die Frage nach der Masse des Fahrzeugs mit der Konfiguration und nicht nach der Masse des Fahrzeugs mit Standardausrüstung.
Zitat (von Daskalos):
Wenn er nicht das Gewicht hat, was im Prospekt angegeben ist und Ihr (oder X) darauf Wert legt, müßt ihr den NICHT kaufen.
Es wurde offensichtlich bereits gekauft ...
Also - ob nutzbar oder nicht, ist glaube ich eher subjektiv... Mit 4 Fahrrändern oder einem Fahrradanhängern und Ausstattung für ne vierköpfige Familie ist das Gewicht wirklich ein Witz... (außer man macht sich keine Gedanken und merkt es erst, wenn man von der Polizei auf die Waage geschickt wird)
Wann die Eichtung war - keine Ahnung. Es war die Waage beim TÜV. Da rechnet Familie X einfach mal damit, dass man hier vertrauen kann.
Wie schon erwähnt - die 1187 kg ist die im Kaufvertrag angegebene Masse inkl Sonderausstattung (und eben im fahrbereitem Zustand - d.h. laut Hersteller auch mit vollem Wassertank usw.)
Und - natürlich hat Familie X einen Kaufvertrag - bezahlt und übergeben ist allerdings noch nichts.
Zitat... wenn die Konfiguration tatsächlich mit der Bestellung übereinstimmt. Und genau das bezweifele ich. :
Was genau vermutest du da?
Weil oft genug bei der Bestellung beim Händler vor Ort doch noch irgendwelche zusätzlichen Extras mitbestellt werden. So was wie Reserverad, andere Anti-Schlinger-Kupplung, ....ZitatWas genau vermutest du da? :
Daher: einfach nochmal die Bestellung prüfen, alles in den Konfigurator eingeben und dann sehen, was dabei herauskommt.
-- Editiert von bostonxl am 04.08.2022 10:51
Kurz gesagt:
Wenn hier die vom TE gemachten Angaben korrekt sind, dann hat der Wohnwagen einen Sachmangel, den der Händler durch Neulieferung oder Nachbesserung (Wahl des Käufers) zu beseitigen hat.
Der Wohnwagen dürfte nach den Angaben mit vollen Tanks(!) maximal 1.246,35 kg (die 5% Toleranz einkalkuliert) auf die Waage bringen.
Tatsächlich hat er aber mit leeren Tanks schon 1240 kg.
Ob das ein Problem des Herstellers ist oder nicht darf er im Innenverhältnis mit selbigem aushandeln. Im Verhältnis zum Käufer hat er einen Wohnwagen zu liefern, der alle vereinbarten Eigenschaften hat einschließlich der Masse.
-- Editiert von Kalanndok am 04.08.2022 12:34
Zitatwenn die Konfiguration tatsächlich mit der Bestellung übereinstimmt. Und genau das bezweifele ich. :
Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.
Zitat(der sieht zurecht die Schuld natürlich beim Hersteller :
Dennoch müsste und würde er gegenüber euch haften...
ZitatEs war die Waage beim TÜV :
Achso, damit ist das Thema Eichumg erledigt, denn die wird auch von Polizei und BAG genutzt ...
„Muss Familie X das nun akzeptieren?"
Der Verkäufer muss akzeptieren, dass die Beschaffenheit des gelieferten Wohnwagens von der VEREINBARTEN Beschaffenheit abweicht, sodaß der Verkäufer GESETZLICH zur Nacherfüllung verpflichtet ist, nach Wahl des Käufers durch „Mängelbeseitigung" oder „Ersatzlieferung" ( wobei der Verkäufer bei vergleichsweise unverhältnismäßig hohen Kosten die gewählte Variante verweigern darf ).
Bei einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung müßte der Verkäufer akzeptieren, dass sich der Käufer nicht auf sein Recht zur angemessenen Kaufpreisminderung beschränkt, sondern vom Kaufvertrag zurücktritt. ( Nur bei „unerheblichen" Mängeln darf ein Käufer nach erfolgloser Nacherfüllung lediglich den Kaufpreis mindern, nicht aber zurücktreten und den vollen Aufpreis zurückfordern.
RK
ZitatDer Verkäufer muss akzeptieren, dass die Beschaffenheit des gelieferten Wohnwagens von der VEREINBARTEN Beschaffenheit abweicht, :
Nö, selbst wenn es abweichen würde, müsste er das mitnichten akzeptieren.
Hier muss der TE aber erst mal sicherstellen, dass der gelieferte Wohnwagen tatsächlich eine andere fahrbereite Masse halt als der bestellte Wohnwagen. Und irgendein Internet Konfigurationstool, das bei allen mir bekannten Wohnwagenherstellern mit einer Anmerkung a la "Keine Gewähr" versehen ist, ist keine Grundlage des Kaufvertrags.ZitatDer Verkäufer muss akzeptieren, dass die Beschaffenheit des gelieferten Wohnwagens von der VEREINBARTEN Beschaffenheit abweicht, sodaß der Verkäufer GESETZLICH zur Nacherfüllung verpflichtet ist, nach Wahl des Käufers durch „Mängelbeseitigung" oder „Ersatzlieferung" ( wobei der Verkäufer bei vergleichsweise unverhältnismäßig hohen Kosten die gewählte Variante verweigern darf ). :
ZitatHier muss der TE aber erst mal sicherstellen, dass der gelieferte Wohnwagen tatsächlich eine andere fahrbereite Masse halt als der bestellte Wohnwagen. :
Der Wohnwagen wurde doch schon auf einer geeichten Waage gewogen.
Und der VK bestreitet das Gewicht bis jetzt ja gar nicht.
Zitata la "Keine Gewähr" versehen ist, ist keine Grundlage des Kaufvertrags. :
Aber der Kaufvertrag selbst. Und dann ist es eine zugesicherte Eigenschaft.
Hat ja auch keiner behauptet.ZitatUnd der VK bestreitet das Gewicht bis jetzt ja gar nicht. :
Auch das ist nichts neues. Deshalb hatte ich den TE ja nach seiner Frage darauf hingewiesen, dass er zunächst mal seine Bestellung und den Kaufvertrag im Detail prüfen soll, ob die dort genannten Gewichtsangaben zu seiner Zahl von 1187 kg passen. Und dazu gabe es keine Rückmeldung mehr.ZitatAber der Kaufvertrag selbst. Und dann ist es eine zugesicherte Eigenschaft. :
ZitatDeshalb hatte ich den TE ja nach seiner Frage darauf hingewiesen, dass er zunächst mal seine Bestellung und den Kaufvertrag im Detail prüfen soll, ob die dort genannten Gewichtsangaben zu seiner Zahl von 1187 kg passen. Und dazu gabe es keine Rückmeldung mehr. :
Doch, die gab es doch schon in Post #5.
ZitatWie schon erwähnt - die 1187 kg ist die im Kaufvertrag angegebene Masse inkl Sonderausstattung (und eben im fahrbereitem Zustand - d.h. laut Hersteller auch mit vollem Wassertank usw.) :
-- Editiert von User am 06.08.2022 09:09
Du hast recht!ZitatDoch, die gab es doch schon in Post #5. :
Wieso der TE danach aber gefragt hat, warum die Bestellung evtl. von der Konfiguration abweichen könnte, erschließt sich mir dann nicht. Er bezog sich im Eingangsbeitrag nämlich nur auf "seine" Konfiguration im Internet.
Hallo,
der Konfigurationscode ist Teil des Kaufvertrages. Ebenso wurde der Ausdruck mit der genannten Gewichtsangabe in fahrbereitem Zustand von Händler an den Kaufvertrag angehängt.
Danke! Dann wäre der Verkäufer jetzt in der Pflicht, den Mangel zu beheben. Es sei denn, es gibt im Kaufvertrag noch irgendwo einen Passus a la "Sonderausstattungen können sich von der Spezifikation ändern" ... wenn ich mich recht erinnere, ist das ein Passus, den der Hersteller Weinsberg mit in die Kaufverträge schreibt.ZitatHallo, :
der Konfigurationscode ist Teil des Kaufvertrages. Ebenso wurde der Ausdruck mit der genannten Gewichtsangabe in fahrbereitem Zustand von Händler an den Kaufvertrag angehängt.
Hast Du den Konfigurator nochmal gestartet? Und ist die Gewichtsangabe immer noch dieselbe?
Interessehalber: Von welchem Hersteller ist Dein Wohnwagen?
Ja, es geht um Weinsberg. Wo finde ich den Passus?
Leider kann ich mit dem alten Code nicht mehr in den Konfigurator da neues Modelljahr.
Ich glaube dementsprechend macht es auch wenig Sinn in einem anderen bzw in einem Konfigurator aus einem anderen Modelljahr nochmal zu konfigurieren
Zum Vertrag gehören AGB, ich meine, da stand das drin.ZitatJa, es geht um Weinsberg. Wo finde ich den Passus? :
Gibt es Dein Modell gar nicht mehr?ZitatLeider kann ich mit dem alten Code nicht mehr in den Konfigurator da neues Modelljahr. :
Versuch mal diesen Link ... damit kommst Du auf den Konfigurator vom letzten Jahr:
https://konfigurator.knaustabbert.de/configurator/weinsberg/de?lang=de&modelYear=2022
-- Editiert von User am 06.08.2022 11:42
ZitatLeider kann ich mit dem alten Code nicht mehr in den Konfigurator da neues Modelljahr. :
Was ist denn dein letztendlich dein Ziel?
Und jetzt?
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