Guten Tag,
ich habe von privat einen gebrauchten Wohnwagen erworben. Der verhandelte Preis war inkl. Überführung des WW an meinen Stellplatz am See.
Der WW wurde als sehr gepflegt Angeboten. Leider habe ich nach ein paar Tagen einige Mängel festgestellt:
Heizung funktioniert nicht
1 Dachfenster defekt
Wasserschaden an der Stauklappe.
Defektes Schloss an der Stauklappe.
Vor dem Kauf wurde mir mündlich bestätigt, dass die Heizung super funktioniert. Im Vertag wurde mich die Dichtigkeit des WW bestätigt und ein Wasserschaden ausgeschlossen.
Ich habe beim Käufer die Mängel reklamiert und um Beseitigung mit einer 3 Wöchigen Frist gebeten.
Er lehnt eine Behebung mit der Begründung ab, dass ich mit den genannten Mängeln bei einem Wohnwagen mit 15 Jahren auf dem Buckel rechnen und leben müsse.
Mein Ziel:
Beseitigung der Mängel durch den Verkäufer bzw. die Übernahme der Kosten. Bei weiterer ablehnender Haltung des Verkäufers möchte ich den Kauf rückgängig machen. Muss ich ihm dann den Wohnwagen übergeben, oder muss er ihn abholen, da die Überführung im Preis inklusive war?
Vielen Dank für eure Hilfe, Tipps und Meinungen.
VG, Thomas
Wohnwagen von Privat weist Mängel auf.
13. Mai 2025
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Frage vom 13. Mai 2025 | 07:15
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 11x hilfreich)
Wohnwagen von Privat weist Mängel auf.
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#1
Antwort vom 13. Mai 2025 | 08:03
Von
Status: Legende (19220 Beiträge, 7023x hilfreich)
Reklamieren kannst du m.E. vertraglich zugesicherte Eigenschaften; dass die Heizung funktioniert, ist offenbar nicht verschriftlicht - also schlechte Basis für eine Forderung.
Das wäre in meinen Augen das Hauptziel: den nach Prospekt und lt. Vertrag zugesicherten Zustand zu realisieren. Wer den Wagen bringt oder holt - da würde ich mich flexibel zeigen, evtl. Teilung vereinbaren .. auf jeden Fall den Streit nicht noch weiter ausbauen.
#2
Antwort vom 13. Mai 2025 | 09:19
Von
Status: Unparteiischer (9203 Beiträge, 1954x hilfreich)
Den Wohnwagen hat man vor dem Kauf nicht besichtigt?!
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