Zahnriemenriß trotz regelm. Inspektion

19. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
TbM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahnriemenriß trotz regelm. Inspektion

Hallo zusammen,

Ich kaufte vor zwei Jahren einen gebrauchten scheckheftgepflegten (also immer regelm. Inspektion) Opel Astra vom Vertragshändler mit 60.000 km Laufleistung.
Lt. Wartungsheft muß der Zahnriemen alle 60.000 km gewechselt werden. Nun ist mir dieser bei 95.000 km gerissen, was lt. gleicher Vertragswerkstatt einen kapitalen Motorschaden zur Folge hat.

Im Scheckheft ist kein Wechsel dokumentiert. Mein Frage ist nun, ob mein Händler die Kosten übernehmen muß, da ich ihn ja mit sowohl kleinen also auch großen Inspektionen beauftragte und er mir ja schon bei der Inspektion beim Autokauf hätte sagen müssen, daß der Zahnriemen gewechselt werden muß.

Oder bin ich als Laie immer noch dafür verantwortlich, benötigte Wartungsarbeiten zu wissen und zu kontrollieren, ob diese durchgeführt worden sind? Meineserachtens übergebe ich diese Verantwortung doch in die Hände der Werkstatt.

Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann, denn die anfallenden Reparaturkosten kann ich mir absolut nicht leisten, so daß ich ab nun ohne Auto wäre.

Vielen Dank,

Torsten

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Wenn das Kundendienst- Scheckheft regelmäßig von Vertragshändler abgestempelt wurde ( also auch die 60tkm-Inspektion), dann hat der Händler schlechte Karten. Am besten die alten Rechnungen kontrollieren und feststellen ob ein Zahnriemen ( Steuerriemen) in Rechnung gestellt wurde. Durch seinen Stempel dokumentiert ein Händler, das der Kundendienst nach Herstellervorschrift erledigt wurde.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>Im Scheckheft ist kein Wechsel >dokumentiert.

In der Tat, wie doko bereits anführte, wenn die Inspektion unter Vorlage des Scheckheftes in Auftrag gegeben wurde.
Was sagt die Firma? Ist sie Mitglied der Innung?-Schiedsstelle gegebenenfalls einschalten.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Leider ist bei keinem Hersteller der Zahnriemenwechsel Bestandteil des Wartungsplanes, sondern der Zeitpunkt des Wechsels ist als verbindliche Empfehlung anzusehen. Meiner Rechtsauffassung nach sollte eine autorisierte Markenwerkstatt ihre Kunden explizit auf die notwendige Durchführung dieser Arbeit aufmerksam machen (daran halten sich i.d.R. fast alle Werkstätten). Wurde der Wagen bei der gleichen Werkstatt gewartet, bei der das Auto auch gekauft wurde, sehe ich auf jeden Fall die Chance einer Reparaturkostenübernahme seitens der Firma oder zumindest eine hohe Beteiligung an den Kosten.

Viel Glück dabei,
W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...dazu gleich eine Anschlußfrage, bei mir im Scheckheft steht (VW): Zahnriemenwechsel
als anzukreuzende Möglichkeit :-))

Sicherlich ist es so, dass der Kundendienst
sagt/anruft und mitteilen würde, dass der
Zahnriemen fällig wäre, um den Kunden auf die nicht unerheblichen Kosten aufmerksam zu machen, andererseit aber auch auf möglichen noch höhere Kosten bei Unterlassung.

Oder würde der Auftrag: Inspektion nach
Scheckheft diesen Auftrag eigentlich beinhalten?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen