Hallo zusammen,
Ich kaufte vor zwei Jahren einen gebrauchten scheckheftgepflegten (also immer regelm. Inspektion) Opel Astra vom Vertragshändler mit 60.000 km Laufleistung.
Lt. Wartungsheft muß der Zahnriemen alle 60.000 km gewechselt werden. Nun ist mir dieser bei 95.000 km gerissen, was lt. gleicher Vertragswerkstatt einen kapitalen Motorschaden zur Folge hat.
Im Scheckheft ist kein Wechsel dokumentiert. Mein Frage ist nun, ob mein Händler die Kosten übernehmen muß, da ich ihn ja mit sowohl kleinen also auch großen Inspektionen beauftragte und er mir ja schon bei der Inspektion beim Autokauf hätte sagen müssen, daß der Zahnriemen gewechselt werden muß.
Oder bin ich als Laie immer noch dafür verantwortlich, benötigte Wartungsarbeiten zu wissen und zu kontrollieren, ob diese durchgeführt worden sind? Meineserachtens übergebe ich diese Verantwortung doch in die Hände der Werkstatt.
Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann, denn die anfallenden Reparaturkosten kann ich mir absolut nicht leisten, so daß ich ab nun ohne Auto wäre.
Vielen Dank,
Torsten
Zahnriemenriß trotz regelm. Inspektion
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wenn das Kundendienst- Scheckheft regelmäßig von Vertragshändler abgestempelt wurde ( also auch die 60tkm-Inspektion), dann hat der Händler schlechte Karten. Am besten die alten Rechnungen kontrollieren und feststellen ob ein Zahnriemen ( Steuerriemen) in Rechnung gestellt wurde. Durch seinen Stempel dokumentiert ein Händler, das der Kundendienst nach Herstellervorschrift erledigt wurde.
Gruß doko
>Im Scheckheft ist kein Wechsel >dokumentiert.
In der Tat, wie doko bereits anführte, wenn die Inspektion unter Vorlage des Scheckheftes in Auftrag gegeben wurde.
Was sagt die Firma? Ist sie Mitglied der Innung?-Schiedsstelle gegebenenfalls einschalten.
mfg
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Leider ist bei keinem Hersteller der Zahnriemenwechsel Bestandteil des Wartungsplanes, sondern der Zeitpunkt des Wechsels ist als verbindliche Empfehlung anzusehen. Meiner Rechtsauffassung nach sollte eine autorisierte Markenwerkstatt ihre Kunden explizit auf die notwendige Durchführung dieser Arbeit aufmerksam machen (daran halten sich i.d.R. fast alle Werkstätten). Wurde der Wagen bei der gleichen Werkstatt gewartet, bei der das Auto auch gekauft wurde, sehe ich auf jeden Fall die Chance einer Reparaturkostenübernahme seitens der Firma oder zumindest eine hohe Beteiligung an den Kosten.
Viel Glück dabei,
W.H.
-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"
...dazu gleich eine Anschlußfrage, bei mir im Scheckheft steht (VW): Zahnriemenwechsel
als anzukreuzende Möglichkeit :-))
Sicherlich ist es so, dass der Kundendienst
sagt/anruft und mitteilen würde, dass der
Zahnriemen fällig wäre, um den Kunden auf die nicht unerheblichen Kosten aufmerksam zu machen, andererseit aber auch auf möglichen noch höhere Kosten bei Unterlassung.
Oder würde der Auftrag: Inspektion nach
Scheckheft diesen Auftrag eigentlich beinhalten?
mfg
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten