Zugesicherte Eigenschaften in Online-Anzeige bei Gebrauchtwagenkauf

29. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
vogel11123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugesicherte Eigenschaften in Online-Anzeige bei Gebrauchtwagenkauf

Autohändler bieten zunehmend Gebrauchtwagen im Auftrag an, um möglicherweise die Gewährleistung zu umgehen. Wer haftet für die in der Anzeige des Händlers gemachten zugesicherten Eigenschaften, der "private" Verkäufer oder der vermittelnde Händler, welcher die Anzeige aufgegeben hat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Derjenige der Zugesichert hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

So wie die meisten Anzeigen gestaltet sind: keiner.

Berry

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
So wie die meisten Anzeigen gestaltet sind: keiner.

Fall damit Sätze wie "Alle Angaben ohne Gewähr" gemeint sein sollen, fallen die, zumindest im ordinären B2C-Geschäft, dem Händler regelmäßig auf die Füße.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Fall damit Sätze wie "Alle Angaben ohne Gewähr" gemeint sein sollen, fallen die, zumindest im ordinären B2C-Geschäft, dem Händler regelmäßig auf die Füße.


Regelmäßig sicher nicht wenn die Anzeige nicht ausdrücklich in den Vertrag mit aufgenommen wird.

Aber mir ist durchaus auch bewusst, dass da regional unterschiedlich geurteilt wird bei nicht ausdrücklicher Einschließung.

Berry

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
bei nicht ausdrücklicher Einschließung.
ich würde eher auf den "nicht ausdrücklichen Ausschluss" hinaus, aber sei es drum.

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