Zusatzkosten für Garantiereparatur am KFZ?

29. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2020 23:06:04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusatzkosten für Garantiereparatur am KFZ?

Kurz die Geschichte:

Ich hatte im September '18 eine Reparatur am Motor meines KFZ, danach war alles gut. Knapp 9000km und 3 Monate später, im Dezember '18 blieb ich während einer Wochenend-Urlaubsreise ca. 300km weg von Zuhause erneut liegen, der Schaden war exakt dasselbe Teil wie im September, weshalb es durch eine Fachwerkstatt über den Hersteller auf Garantie getauscht wurde.

Nun zum Problem:

Über meinen Autoclub erhielt ich einen Leihwagen, musste jedoch für einen gleichwertigen Wagen eine kleine tägliche Zuzahlung leisten. Ebenso musste ich um mein Fahrzeug dort 5 Tage später wieder abzuholen, erneut die über 300km fahren (da ich inzwischen mit dem Leihwagen wieder nach Hause gefahren bin) um mein Fahrzeug wieder abzuholen. Für diese erneut Fahrt sind mir natürlich ebenfalls Kosten entstanden für Sprit etc. den ich sonst ja gar nicht gebraucht hätte.

Insgesamt musste ich aufgrund der Panne also rund 600km zusätzlich fahren und hatte noch die Zusatzkosten für den Leihwagen.

Meine Frage dazu: Kann ich diese Kosten nun vom Teilehersteller, dessen Teil ganz offensichtlich fehlerhaft war, zurückfordern? Schließlich sind diese Zusatzkosten nur wegen ihm entstanden, auch wenn im die erneute Reparatur und der Teileaustausch kostenfrei nachgebessert wurde.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von kevkev11):
Kann ich diese Kosten nun vom Teilehersteller, dessen Teil ganz offensichtlich fehlerhaft war, zurückfordern?
Kommt drauf an, was steht denn dazu in den Garantiebedingungen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von kevkev11):
Meine Frage dazu: Kann ich diese Kosten nun vom Teilehersteller, dessen Teil ganz offensichtlich fehlerhaft war, zurückfordern?

Ja, kann man.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.

Und da wären wir dann bei
Zitat (von Guruhu):
kommt drauf an, was steht denn dazu in den Garantiebedingungen?



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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Meint der TE hier nicht die Sachmängelhaftung auf das Ersatzteil, welches nach 3 Monaten bereits wieder defekt war ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Meint der TE hier nicht die Sachmängelhaftung auf das Ersatzteil,

Die wäre für ihn eventuell besser gewesen, aber er schreibt ja:
Zitat (von kevkev11):
weshalb es durch eine Fachwerkstatt über den Hersteller auf Garantie getauscht wurde.

Er hat sich also nicht an seinen Vertragspartner gewendet der für die Sachmängelhaftung zuständig gewesen wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12309.03.2020 23:06:04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Er hat sich also nicht an seinen Vertragspartner gewendet der für die Sachmängelhaftung zuständig gewesen wäre.


Ging auch nicht, schließlich hatte ich die erneute Panne auf der Autobahn, ca. 230km von Zuhause. Vom Autoclub wurde ich dann in die nächste Opel-Werkstatt geschleppt wo man mir sagte "Das wurde original bei Opel repariert, dann können wir auch auf Original-Opel erneut reparieren, geht alles auf Garantie".

Mir gehts ja auch nich um die Reparatur an sich, das war ja ok. Mir gehts dabei um die Fahrkosten, da ich ja um mein Fahrzeug abzuholen mit dem Mietwagen wieder 230km fahren musste, dafür den Sprit zahlen musste und erneut mit meinem Fahrzeug wieder nach Hause und wieder für 230km den Sprit und Abnutzung etc.

Diese jeweils 230km, also rund 460km, wären mir ja ohne den Schaden nie entstanden und genau das ist das, wofür es mich interessiert ob mir diese Kosten jemand ersetzt.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von kevkev11):
Ging auch nicht,...
Doch, natürlich kann man VOR DER REPARATUR, den Verkäufer kontaktieren.
Das wurde nicht gemacht und die Leistung vorweggenommen => Der Verkäufer ist raus aus der Haftung für diesen Schaden.
Der Hersteller ist kein Vertragspartner, wenn dieser eine freiwillige Garantie anbietet, dann zu dessen Bedingungen.
Ich sehe hier niemanden der die entstandenen Kosten begleichen wird.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von kevkev11):
Ging auch nicht,

Diese mobilen Sprachvermittlungswerkzuege sollen in einigen Gegenden ja schon weit verbreitet sein. Smartphones nennt man die ...

Also das Argument ist beim besten Willen so nicht haltbar.



Zitat (von kevkev11):
erneut mit meinem Fahrzeug wieder nach Hause und wieder für 230km den Sprit und Abnutzung etc.

Achso, und ohne die Panne hätte man sein Fahrzeug am Urlaubsort stehen lassen und wäre nicht wieder damit zurückgefahren? Da sehe ich ein gewisses Argumentaionsproblem-



Zitat (von kevkev11):
und genau das ist das, wofür es mich interessiert ob mir diese Kosten jemand ersetzt.

Der Verkäufer höchstens aus Kulanz. Ansonsten siehe #1.


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