Zusatzpaket fehlt beim Autokauf

11. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
SirCorso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusatzpaket fehlt beim Autokauf

Hallo zusammen,

ich habe ein Auto finanzieren lassen und erst in nach hinein bemerkt, dass das Auto nicht das ausgeschriebene - im Kaufvertrag stehende - Zusatzpaket besitzt.

Leider lässt sich dieses Paket vom Hersteller nicht mehr nachrüsten. Der Autoverkäufer hat mir stattdessen vorgeschlagen mir eine Summe X als Entschädigung zu überlegen.

Für mich kommt es am logistischen, den Paketpreis des Herstellers zu nennen.

Das Auto hat mich 36.000 Euro gekostet. Das fehlende Paket kostet 1880€.

Das habe ich nun meinem Verkäufer mitgeteilt.

Doch er hatte mir mitgeteilt, dass die Option besteht, dass die Geschäftsführung das Angebot höchstwahrscheinlich ablehnt und ich das Auto zurück geben müßte.

Und hier meine Frage:

Hat das Autohaus das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten? Meine Forderung entspricht doch der Kosten der tatsächlichen Listenpreises des Herstellers!

Was meint ihr?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, bleibt nur die Rückabwicklung. Ein Anspruch auf den Listenpreis der fehlenden Option besteht selbstverständlich nicht.

Um welches Fahrzeug und welche Option geht es?

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#2
 Von 
SirCorso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Volvo XC40 und das Park Pro Paket war nicht wie im Kaufvertrag vorhanden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von SirCorso):
Meine Forderung entspricht doch der Kosten der tatsächlichen Listenpreises des Herstellers!

Da sollte man sich auch mal mit der Realitätsnähe dieser Listempreise beschäftigen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
SirCorso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Volvos Listenpreis bezieht sich auf das Kalenderjahr 2018. Mittlerweile kostest es mehr!

Was soll ich sagen. Es wäre einfacher gewesen, wenn das Zugesagte vorhanden wäre.

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#5
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von SirCorso):
Volvo XC40 und das Park Pro Paket war nicht wie im Kaufvertrag vorhanden.


Das dürfte aufgrund fehlender Kameras nicht nachrüstbar sein -> Angebot des Händlers annehmen oder Fahrzeug zurückgeben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von SirCorso):
Volvos Listenpreis bezieht sich auf das Kalenderjahr 2018.



Und das gekaufte Fahrzeug ist auch aus 2018?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von SirCorso):
Hat das Autohaus das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Geht es hier um ein Gebrauchtfahrzeug oder um einen Neuwagen?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von SirCorso):
Hat das Autohaus das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten?



Zitat (von -Laie-):
Geht es hier um ein Gebrauchtfahrzeug oder um einen Neuwagen?



Was sollte es für einen Unterschied machen in Bezug auf die zitierte Frage?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was sollte es für einen Unterschied machen in Bezug auf die zitierte Frage?

Nun, es könnte im Rahmen der Nachbesserung durchaus darauf ankommen, ob es eine Einzelstück oder eine Gattungsware ist...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von SirCorso):
dass die Geschäftsführung das Angebot höchstwahrscheinlich ablehnt und ich das Auto zurück geben müßte.


Da hat die Geschäftsführung aber zwei kapitale Fehler beim Verständnis der Sachmängelhaftung kundgetan.

1. Sie hat nicht zu entscheiden, ob der Vertrag rückabgewickelt wird. Das ist alleinige Entscheidung des Käufers.
2. Die Minderung ist kein Angebot des Käufers (welches man ablehnen könnte), sondern eine Forderung des Käufers aufgrund des nicht-behebbaren Sachmangels.

Vor allem: Durch die "Ablehnung" hat man zum Einen den Eingang der Forderung bestätigt und zum Anderen die Erfüllung der Forderung verweigert. Der Verkäufer dürfte sich also bereits in Verzug befinden.

Einzig über die Höhe der Minderung könnte man streiten.
Den Listenpreis halte ich bei einem Gebrauchtfahrzeug (wovon ich heir mal ausgehe) an dieser Stelle aber auch überzogen. Eher würde ich den Listenpreis nehmen und für jedes Altersjahr des Autos 14,28% davon abziehen (7 Jahre Abschreibung).

Bei einem Neuwagen kann der Käufer meiner Meinung nach auf Neulieferung bestehen.

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#11
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von SirCorso):
mein Auto wurde ohne das - im Kaufvertrag stehende - Zusatzpaket geliefert


Wenn eine Nacherfüllung ( durch Mämgelbeseitigung / Ersatzlieferung ) erfolglos bleibt, kann der Käufer zurücktreten ( oder statt eines Rücktritts den Kaufpreis mindern ).

§ 441 BGB
"Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln."

Welchen (Markt-)Wert haben gleichartige Gebrauchfahrzeuge mit, und welchen Wert haben sie ohne das fragliche Zusatzpaket?

Der Käufer könnte sich statt für Rücktritt oder Kaufpreisminderung auch für Schadensersatz STATT der Leistung entscheiden: dann kauft er irgendwo ein identisches Gebrauchtfahrzeug MIT vertragsgerechtem Zusatzpaket und macht eventuelle Zusatzkosten ( 41.000€ ) als Schadensersatz geltend.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
und macht eventuelle Zusatzkosten ( 41.000€ ) als Schadensersatz geltend

Abzüglich des Erlöses aus der Inzahlungnahme des falschen Fahrzeugs natürlich ;)

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