Zweite Reparatur nötig, bei der ersten den Fehler nicht beseitigt.

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)
Zweite Reparatur nötig, bei der ersten den Fehler nicht beseitigt.

E34, BC56824, Limo, 15.03.1989. M20B25, Schalter.

folgender Sachverhalt:
- Kühlwasserverlust < 1/2 Liter auf 100 km

Diverse Maßnahmen bereits gemacht/machen lassen:
Neues Thermostatgehäuse
Diverse Dichtungen
Kühlerverschluss
Kühlerwasserstandssensor
Kühlerablassschraube
Wasserschlauch
Abgedrückt nichts weiter gefunden und alles ohne Erfolg!

Dann.....:
- Öl im Kühlwasser (nicht gerade wenig)

Auftrag (BMW Werkstatt) erteilt Zylinderkopfdichtung und weitere Fehler-/Ursachensuche, können sich Zeit lassen 3 Tage angesetzt!
- Kühler wenn erforderlich tauschen oder säubern
- Ölwechsel (Filter)
- Zahnriemen/+Teile tauschen
- Ventildeckeldichtung
- usw.
Material soweit bereits vorhanden/im Kofferraum.

Werkstatt hat den Motor zerlegt:
- Kopf OK (haben zu dritt geschaut, nicht gesehen)
- Zylinderkopfdichtung getauscht

Mitarbeiter erstaunt, als ich Ihn wegen Ölwechsel (Filter) fragte!

Beim Aus-/ und Zusammenbau kamen über drei/vier Wochen verteilt:
Erster Anruf:
- Defekter Simmering an der Kurbelwelle, ölt. Kurbelwellenschraube geht nicht auf (doch noch geschafft).
Zweiter Anruf:
- Wasserpumpe hat Lagerspiel. Neue bestellt.
Dritter Anruf:

- Ölwanne Ablassschraube Innengewinde defekt. Versuch zu richten gescheitert, Ersatzölwanne besorgt.
Vierter Anruf:
- Simmering Getriebeausgang undicht. Lieferzeit ca. 4 Tage.
Fünfter Anruf:
- Auspuff im Bereich Krümmer gebrochen, muss geschweißt werden.
Sechster Anruf:
- Batterie leer…getauscht! Ursache unklar, Batterie ist/war erst zwei Jahre alt (Bosch/Varta). Ursache (?) siehe nächster Anruf!
Siebter Anruf
- Auto fertig, aber Türschloss defekt. Fahrertür bleibt nicht zu, wahrscheinlich innen etwas gebrochen! Vor Ort selbst gerichtet, war nur gelockt, funktioniert wieder.

Fahrzeug 09.05. abgeholt.
- Lt. Werkstatt (auf Nachfrage) sonst alles ok. Zylinderkopf wurde zu dritt kontrolliert/angeschaut.
- Kühlwasserstand die nächsten Tage kontrollieren.

Am 10.05.18:
- Kühlwasser kontrolliert
- Kühler voll Ölschlamm/-resten.
- Kühler nur zur Hälfte gefüllt (evtl. Luft im System, Wasser aufgefüllt).

11.05.18:
- Werkstatt aufgesucht, Kühlwasser kontrolliert/getestet (CO² Test) negativ.
- Kühlwasser noch einmal nachgefüllt, lt. Werkstatt Kühler nicht gespült (wird nachgeholt) und Rest Luft im System.

Freitag 11.05.18
, nachmittags:
Unterwegs nach Kundschaft, während der Fahrt (Wetter 24°C) bei offenen Fenster, ein tickerndes Geräusch (Bereich Antrieb mittig/hinten) vernommen.
Werkstatt vor Ort konsultiert, haben mich an die Werkstatt verwiesen, welche die Kardanwelle zuletzt demontiert haben.
Lt. Werkstatt liegt das Problem vermutlich beim Diff.eingang (Mitnehmerflansch) oder im Bereich Gleichlaufgelenk/Faltenbalg, vielleicht Mittellager.

Fahrzeug ca. 16:30 Uhr wieder in der ersten Werkstatt vorgestellt:

- Trotz gründlicher Suche, keine konkrete Ursache gefunden!
Weitere Maßnahme:
- Termin zur Fehlersuche machen und wenn nur Kurzstrecken fahren!

Bevor das möglich war am Montag, 14.05.18:

- In zwei Tagen insgesamt, ca. 4l Kühlwasser aufgefüllt.
- Werkstatt konsultiert und Ersatzwagen bekommen.

Am 25.05.18

- Anruf Werkstatt, dass der Zylinderkopf einen Riss hat.
Vor Ort wurde mir gesagt:
- "Es wäre nicht die Schuld der Werkstatt, das das übersehen wurde".

Frage:
Wer trägt die Kosten für die zweite Kopfdemontage (inkl. Material/Leihwagen)


Der Riss war/ist an einer (für den Moter) bekannten Stelle, jeder der gefragt wurde nannte mir die Stelle als Hauptrissstelle!

Danke und sorry für die längere Erklärung!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Teeologe):
Wer trägt die Kosten für die zweite Kopfdemontage (inkl. Material/Leihwagen)

Kommt auf den Wortlaut an, der sich in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen befindet.
Kennt man diesen, kann man zielführend weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)

Ah, übersehen den Auftragumfang zunennen!

Auf dem Werkstattauftrag steht nur:
- Zylinderkopfdichtung ersetzen 50AW

Es war aber mündlich ausgemacht, Fehlersuche und wenn etwas defekt ist/oder es sich lohnt bestimmte Teile gleich neu zu machen, dann rufen sie an.
Was sie auch fleißig gemacht haben (Wasserpumpe, Simmeringe, Auspuff, usw.).

Sie haben lt. Mitarbeiter den Kopf angeschaut (zu dritt) und haben nichts gesehen/gefunden (der Zylinderkopf wurde/war lt. Mitarbeiter demontiert, gereinigt und dann inspiziert), eben weil Öl im Kühlwasser ist.
Jetzt wurde der Zylinderkopf noch einmal angeschaut (diesmal wurde nur der Ventildeckel demontiert) und man hat jetzt den Riss (trotzdem alles voll Öl ist) festgestellt.

Bei mehreren Anfragen (anderen Wekstätten und Mitarbeiter) sagte jeder, dass wenn Öl im Kühlwasser ist, der Fehler zuerst zwischen den fünften/sechten Zylinder zu suchen wäre.
Genau an diese Stelle ist auch der jetzt gefundene Riss im Zylinderkopf.

Ärgerlich und sicher etwas kostenintensiver, aber immer noch günstiger wie ein neues/gebrauchtes Auto.

MfG und vielen Dank,
******

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Teeologe):
Zylinderkopfdichtung ersetzen 50AW

Es gab also eine konkreten schriftlichen Auftrag. Auf den wird sich die Werkstatt erstmal zurückziehen können.

Bei der Durchführung des Dichtungswechsels wurde aber an der Dichtung nicht der vermutete Defekt festgestellt.

Weitere Fehlersuche brachte weitere Defekte zu Tage (Wasserpumpe, Simmeringe, Auspuff, usw.)
Wenn die Sachen tatsächlich defekt waren, wäre ein Wechsel auch nicht zu beanstanden. Ein Wechsel rein auf Verdacht wäre dann aber durchaus diskussionswürdig.



Zitat (von Teeologe):
Bei mehreren Anfragen (anderen Wekstätten und Mitarbeiter) sagte jeder, dass wenn Öl im Kühlwasser ist, der Fehler zuerst zwischen den fünften/sechten Zylinder zu suchen wäre.

Wenn das ein derart bekannter Fehler ist, das selbst der Azubi in der zweiten Lehrwoche denn kennt und die Internetforen davon überquellen, dann stellt sich die Frage, ob die Werkstatt überhaupt nach den anerkannten Regeln der Technik gehandelt hat, wenn sie die Dichtung wechselt ohne zuvor diese Stelle zu prüfen.

Wenn sie entgegen der anerkannten Regeln der Technik gehandelt hat, wird es die unnötigen Teile und Arbeit auf Kosten der Werkstatt geben.


Und es könnte noch ein Beweisproblem geben, wann der Riss tatsächlich entstanden ist, ob das nicht erst nach dem Wechsel war.


In wie weit das technische zutreffend ist, müssten dann Fachleute beantworten - z.B. die Schiedsstelle der HWK.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Jetzt soll der Wagen am Mittwoch fertig werden, dann sehen ich mir mal die Rechnung an!
MfG,
*****

0x Hilfreiche Antwort

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