Habe ein Fahrzeug im Internet mit ABS angeboten und verkauft. (Bj.98)Im Kaufvertrag habe ich die Gewährleistung ausgeschlossen.Ein Tag nach dem Verkauf des Fahrzeuges rief mich der Käufer an und teilte mir mit das kein Abs im Fahrzeug ist.ich erklärte mich sofort bereit das Fahrzeug zurück zunehmen da es noch auf meinem Namen angemeldet war, er wollte das Fahrzeug aber behalten da wir uns nicht einigten gab es Tags drauf nochmals ein Telefonat wo ich ihn unter Zeugen nochmals anbot das fahrzeug zurück zunehmen jedoch haben wir uns auf 150 € geeinigt.Er schrieb mir darauf einen Brief mit Unterschrift (Habe ich noch)mit seinen Bankdaten. Einen Tag nach dem Gespräch meldete der Käufer den Wagen auf seinem Namen an.Da meine Schwiegermutter leider verstarb kammen die 150 € etwas in Vergessenheit .Zwischen dem Telefonat und dem Schreiben seines Anwalt liegen gerade mal 19 Tage .Er hat sich noch nicht mal erkundigt warum das geld noch nicht überwiesen wurde er ging sofort zum Anwalt.Bin menschlich von diesem ...enttäuscht da ich ihm echt kein Schrott verkauft habe zudem mit meinem Versicherungsschutz hab nach hause fahren lassen sowie einige Teile kostenlos dazu getan.Hoffe nun auf Gerrechtigkeit vor Gericht..Oder???
arglistige Täuschung?????
13. Oktober 2007
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Frage vom 13. Oktober 2007 | 14:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
arglistige Täuschung?????
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2007 | 09:13
Von
Status: Lehrling (1311 Beiträge, 205x hilfreich)
Überweisen Sie ihm das versprochene Geld und schreiben dem Rechtsanwalt, das sie wie abgesprochen eine Kaufpreisminderung schriftlich vereinbart hatten.
Ein Zahlungstermin wurde ja nicht vereinbart. Sagen sie einfach, durch einen Sterbefall in der Familie, hätte sich die Überweisung etwas verzögert.
Gruß Spezi
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