arglistige täuschung, evtl versteckter Händler

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
mpvin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
arglistige täuschung, evtl versteckter Händler

Hallo,

zu meinem Problem, wir haben uns letzten Montag ein neues gebrauchtes auto gekauft. Probegefahren mit nem satz reuifen im Kofferraum. Mein mann hatte nach allem geschaut, probefahrt gemacht soweit so gut Verkäufer saß mit im auto fiehl uns nichst auf.
Auf dem heimweg merkte ich nach ca 70 km das er bei 2500 u/ min je nach gang vibrierte komisch zu beschreiben, wir versuchten den Verkäufer zu erreichen- ging nicht mehr ans handy. sind wir weiter richtung heimat gefahren. hätten ja auch evtl die reifen sein können.
Nun hat der gute vorne auch noch Öl verloren wurde erst am nächsten tag gesehen, wo er über nacht stande. Immernoch kein Verkäufer ans telefon zu bekommen.

Durch den Brief habe ich versucht die Vorbesitzer zu erreichen( war nicht der Verkäufer) was die mir dann erzählten war die Härte.

Auto hatte einen Zahnriehmenriss mit Motorschaden, Werkstatt hat das auto nicht zum laufen bekommen, die vorbesitzer waren recht skeptisch woher wir die daten hatten.
In unserem Gespräch erzählte der Verkäufer das er dieses Modell aufkauft zurechtmacht und dann weiter verkauft, gut soll mich nicht interessieren.

Aber der Motorschaden wurde uns verschwiegen, worauf ich schon ziemlich sauer war, und er läuft ja nicht richtig. Handelt es sich hierbei um argliste täuschung? da davon nichts erwähnt wurde auch via kaufvertrag nicht, verkäufer sagt nun mitlerweile dazu das er es uns mitgeteilt hatte telefonisch.( was nicht so ist)

Wenn er autos einkauft ohne auf sich zu zulassen, so zählt er doch als Händler oder?weil eien gewinnabsicht dahinter steckt bei diesen auto um die 2000 euro. ein anderes hatte er noch auf den hof stehen was auch verkauft war.


Wir wolltene ine nachbesserung durch weine werkstatt oder das er das auto zurück nimmt, allerdings mit unseren fahrtkosten.

habt ihr eine idee wie die rechtslage ist????

vielen dank im vorraus


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mpvin am 16.06.2014 22:29

wir haben uns letzten Montag ein neues gebrauchtes auto gekauft.

Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch
Und wieder ein Oxymoron. Das macht 5€ für die Forenkasse! :)


Ich gehe einfach mal davon aus, dass ein Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss (z.B. von mobile.de oder ADAC) verwendet wurde.

quote:
von mpvin am 16.06.2014 22:29

gut soll mich nicht interessieren

Wirklich? Sollte es aber...

quote:
von mpvin am 16.06.2014 22:29

Wenn er autos einkauft ohne auf sich zu zulassen, so zählt er doch als Händler oder? weil eien gewinnabsicht dahinter steckt bei diesen auto um die 2000 euro. ein anderes hatte er noch auf den hof stehen was auch verkauft war.

Nein, er zählt als Händler wenn er Autos kauft, nur um sie dann zu verkaufen (Nachhaltigkeit), dies öfter tut (Regelmäßigkeit) und eine Gewinnabsicht unterstellt werden kann ohne dass diese zwangsläufig eintritt
. Gewinnabsicht ist halt die klassische Definition eines Händlers. Die Zulassung oder Nichtzulassung spielt dahingehend imho keine Rolle.
Die Frage ist nur die Beweisbarkeit, wenn man in dieser Richtig argumentieren möchte

quote:
von mpvin am 16.06.2014 22:29

Handelt es sich hierbei um argliste täuschung?

Nur wenn euer Verkäufer davon wusste, es euch verschwiegen hat und ihr es beweisen könnt. Sollte eine Voraussetzung nicht zutreffen wird es schwierig.


quote:
von mpvin am 16.06.2014 22:29

habt ihr eine idee wie die rechtslage ist????

Naja Grundsätzlich muss man seine Argumentationskette beweisen können. Sei es Händlereigenschaft oder arglistige Täuschung.

Hinweis:
Da ihr ja einen guten Draht zum Vorbesitzer habt, wäre es sinnig, ihr würdet euch mal deren Kaufvertrag (Vorbesitzer / Euer Verkäufer) zuschicken. Wenn da der Motorschaden erwähnt wurde, in eurem aber nicht, dann kommt euer Verkäufer in eine große Erklärungsnot.
Selbst wenn er ihn behoben hat, hätte er das angeben müssen (je nachdem wie groß der Motorschaden war):
http://www.frag-einen-anwalt.de/Behobenen-Motorschaden-im-Kaufvertrag-angeben---f85013.html

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mpvin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

In den Kaufvertrag vom Vorbesitzer steht der Motorschaden drinen, da ihn die Vertragswerkstatt nicht zum laufen bekommen hat- haben sie ihn verkauft, dort hat unser verkäufer angegeben das er die Autos einkauft repariert und dann weiter verkauft, wie bei uns am ende auch.


Mitlerweile ist er ja der Überzeugung, dies hätte er uns gesagt via telefon oder auch vor ort. Kaufvertrag steht nichts, der ist von Mobile.de.

morgen will er das auto wieder abholen, da ich mir so en schüssel nicht unbedingt herstellen lassen will die nicht läuft usw, aber er will nru den kaufpreis erstatten nicht die Benzinkosten die uns entstanden sind, gut ich bin froh wenn der weg ist aber ich habe ein Hals auf dieses A........ das es nicht mehr feierlich ist, vorallem wegen der behauptung er hätte uns den motorschaden gesagt, die vorbesitzer stehen auf unsere seite haben uns ja auch den kaufvertrag zukommen lassen.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Auf dem heimweg merkte ich nach ca 70 km das er bei 2500 u/ min je nach gang vibrierte komisch zu beschreiben
[...]
Nun hat der gute vorne auch noch Öl verloren wurde erst am nächsten tag gesehen, wo er über nacht stande.


Nur mal so als Tip, wenn man für die 50 EUR für ein Dekra-Gutachten zu geizig ist, muß man sich halt nicht wundern, wenn versteckte Mängel da sind (für die man beim Privat-VK mit ausgeschlossener Gewährleistung dann ganz alleine das Risiko trägt).

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#4
 Von 
mpvin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

passiert mir eigentlich auch nicht wieder, es war pfingstmontag da hatte leider keiner auf, mein Mann kennt sich mit autos schon gut aus und wäre der 1 Händler am sa ehrlich gewesen udnd ei karre wäre nicht vollschrott gewesen hätte ich das problem nicht, unsere nummern hatten nur noch für diesen tag gegolden.und von der Versicherung bekommt man nicht immerzu nen code für ne deckungskarte kurzkennzeichen.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
mein Mann kennt sich mit autos schon gut aus


Offenbar nicht gut genug...

quote:
wäre der 1 Händler am sa ehrlich gewesen udnd ei karre wäre nicht vollschrott gewesen


Richtig, aber genau deswegen macht man ja so eine Überprüfung. Du sagst doch auch nicht "ich verzichte auf die Krankenversicherung, und wenn ich krank werde, dann sage ich 'hätte mich mir nicht das Bein gebrochen und mich mit Hepatitis angesteckt, hätte ich das Problem nicht'". :)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mpvin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

naja das problem tritt ja erst auf wenn das auto warm ist, und eienn reparierten Motorschaden kann man wohl nicht erkennen, hoffe mal das das auto heute weg ist. das ölproblem wurde ja auch vom verkäufer beseitigt und trat erst einen tag später auf. als das auto über nacht stand, davor hatte man nichts gesehen.


Mein mann hat jahre als kfzler gearbeitet, wir bzw er kennen uns schon aus, aber sows sieht man leider nicht.deswegen ja die frage wegen der arglisten täuschung.
Das problem mit Händler ob er eigentlcih einer ist- da scheidfen sich die geister. einmal liest man wenn er es einkauft ohne es auf sich zuzulassen und gewinnbringend verkauft zählt er schon als händler da er ja die Autos einkauft mit den wissen sie wieder zu verkaufen. an den Montag als wir dort waren hat er ja noch eines verkauft, stande ja auch im hof.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
einmal liest man wenn er es einkauft ohne es auf sich zuzulassen und gewinnbringend verkauft zählt er schon als händler


Wenn ihr das gerichtsfest beweisen könnt, könnte das in der Tat schon ausreichen.

Dafür ist irrelevant, ob er "Händler" ist, sondern er muß "nur" gewerblich handeln (wenn du dich über die Spitzfindigkeit wunderst, für mich ist ein Händler ein Vollberufler, der damit ausschließlich seinen Lebensunterhalt verdient; gewerblich handeln kann man aber auch nebenbei, etwa nach Feierabend und am Wochenende).

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