arklistige täuschung

30. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
miki miki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)
arklistige täuschung

habe letzte woche samstag ein wagen für ca. 6000 euro gekauft. im kaufvertrag wurde festgehalten ausser einem kleinen auffahrunfall keine mängel bekannt.

der händler von dem ich das gekauft habe, hat das im auftrag von seinem cousine verkauft.

nach dem ich das wichtigste von den bazen unterlagen gelesen habe ( brief,schein, kaufvertrag ) habe ich unterschrieben und bin mit dem wagen nach hause gefahren. habe ein dokument unter den ganzen unterlagen gefunden, wo drinn steht von einem gutachter ( mercedes benz ) das der wagen im jahr ein vorschaden in höhe von 2000 euro hatte, und das der wagen momentan ein schaden hat ( hintere türen, kotflügel und instandsetzungen ) von knapp 10000euro im jahr 2010. diese spachtelarbeiten wurden vom vorbesitzer in einer anderen firma ausgeführt ( spachteln , grundieren und anschliessend foliert ). später an den menschen verkauft, von dem ich das gekauft habe. als ich die folie von der hinteren tür abgezogen habe, habe ich die spachtelmasse und grundirung gesehen, is kein lack drauf.

ich bin so nicht einverstanden. kann ich den wagen wider zurückgeben und mein volles geld plus reise kosten verlangen. immerhin muss doch sowas vertraglich festgehalten werden?

wer muss jetzt zahlen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Da der windige Autoverkäufer schon versucht sich um die gesetzliche Gewährleistung zu drücken in dem er angeblich für andere im Auftrag verkauft, solltest Du ein Schreiben formulieren lassen in dem mitgeteilt wird, das man den Kauf aufgrund arglistiger Täuschung anfechtet, da wesentlich größre Schäden als angegeben bestehen.

Man setzt eine Reaktionsfrist 14 Tage nach Datum, das ganze senden per Einschreiben.



Bleibt eine Reaktion aus, geht man zum anwalt und verklagt den Verkäufer.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
miki miki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

schreiben ist schon raus, laut telefon kontakt findet der verkäufer er hat mich nicht getäuscht, da er das ja mit folie bezogen hat, und ob lackieren oder folieren is wohl gleich wird behaubtet !

eine entschädigung haben die mir auch per telefon sms vorgeschlagen, von anfangs 500 dann 1000 und dann rief der onkel an und meinte 1500, aber ich bin nicht einverstanden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und ob lackieren oder folieren is wohl gleich wird behaubtet ! <hr size=1 noshade>

Da kann man drüber streiten. Im übrigen ist das hier nicht relevant.



Wenn im Veretrag steht "Ein kleiner Auffahrunfall" und es ergeben sich dann zwei Unfälle, ist das einer zuviel.

10000 EUR sind auch nicht klein.



Die Unterlagen zeigen ja auch, das die beiden Schäden bekannt waren.



Also ab zum Anwalt ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
als ich die folie von der hinteren tür abgezogen habe, habe ich die spachtelmasse und grundirung gesehen, is kein lack drauf.

Smart Repair nennt sich das, und ist durchweg bei Reparaturen eine gängige Praxis.
Jetzt willst Du das Auto zurück geben, ja aus den verschwiegenen Schäden dürfte da kein Problem sein, allerdings kann der Verkäufer für das Abziehen der Folie, eben hier Abzüge machen.
Denn die Sache befindet sich nicht mehr in dem Zustand wo diese Übernommen wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
miki miki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

ich denke mal, wenn ich ein wagen foliert kaufe is es meine sache ob ich die folie abziehe oder nicht. da ich den wagen bezahlt habe und die folie mir nicht gefällt.

anders ist es, wenn es vertraglich festgehalten wäre, das der wagen gespachtelt und foliert ist und vertraglich festfehalten wird und ich den wagen zb. aus dem grund abgeben will weil der ein achsbruch hat, wenn ich dann die folie abreise kann ich verstehen das ich das wieder folieren muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

quote:
ich denke mal, wenn ich ein wagen foliert kaufe is es meine sache ob ich die folie abziehe oder nicht.


Richtig. So lange der PKW behalten wird, darf man ihn verunstalten wie man will.

Nur bei einer Rückgabe muss er in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, alternativ der angerichtete Schaden ersetzt werden.

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
ich denke mal, wenn ich ein wagen foliert kaufe is es meine sache ob ich die folie abziehe oder nicht. da ich den wagen bezahlt habe und die folie mir nicht gefällt.

Ich dachte Du willst die Rückabwicklung des Vertrages.
Damit kann der Verkäufer auch erwarten, das die Sache eben in dem gleichen Zustand, wie übergeben wurde, zurück erwarten.
Und mit ablösen der Folie ist das eben nicht mehr gegeben, so wie wenn man ein Auto kauft und die Farbe ablöst.
So lange Du die Sache behalten willst kein Thema, mit dem Eigentum darf man machen was man will.
Mein Post oben bezog sich in der Annahme das eben der Vertrag zurück abgewickelt wird.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
miki miki
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt :( ist es meine schuld wenn man mich drauf nicht hinweist das der wagen gespachtelt wurde anstatt foliert? hätte ich das gewusst were ich ja ers garnicht hingefahren, 6000 euro los und dan in einer freien lackiererei für ca 3000 euro lackieren plus folie runter, dann kann ich ja bei mir gleich um die ecke den wagen mit garantie kaufen für das geld.

hätte ich erst gewusst, dann abgezogen kann ich das ja verstehen.

stellt euch mal vor ich hätte den nach 2 jahren so verkauft
puhhhhhh !!

so ist die täuschung aufgedeckt. und ob der verkäufer es draufankommen lassen will ??

stellt euch vor das landet vor gericht, falls der verkäufer nicht einlenkt.

bin mal gespannt was er zu diesem betr***ersuch dann sagt

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt ist es meine schuld wenn man mich drauf nicht hinweist das der wagen gespachtelt wurde anstatt foliert?

Nun die Folie ist wie Lack.
quote:
so ist die täuschung aufgedeckt. und ob der verkäufer es draufankommen lassen will ??

Die Frage stellt sich, welche Täuschung?
Mit den verschwiegenen Vorschäden, kann man vom Käufer unter Umständen die Wandelung erreichen.
Die Folie zu entfernen war kein guter Einfall, hier kann der Verkäufer eben verlangen, das dies wieder repariert wird, oder eben Schadenersatz geltend machen.
quote:

stellt euch vor das landet vor gericht, falls der verkäufer nicht einlenkt.

So was kommt jeden Tag in DE vor Gericht, jedoch eben die Chancen muss sich jeder selbst ausrechnen.
Es wird auf jeden Fall hier unter Umständen dann zum Vergleich kommen, ob das gut oder schlecht ist?

Lasse dich lieber von einem RA vor Ort beraten, sonst kann manch einfach gedachtes nach hinten losgehen.
Wie viel bist Du schon mit dem Wagen seit Übergabe gefahren?


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von 0815Frager am 02.12.2014 12:52

kann man vom Käufer unter Umständen die Wandelung erreichen.

gibt es seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

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