auto kauf bei handler

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
jojunia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
auto kauf bei handler

Im mai 2009 habe ich ein auto bei hendler gekauft nach 3 monate ist klima kaput gegangen wer soll die schaden zahlen?

-----------------
""




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

es dürfte darauf ankommen, warum die Klimaanlage nicht mehr funktioniert. Darum sollten Sie mitteilen, welcher Defekt vorliegt.

Je nach Ursache kann es sein, daß Sie für die Reparatur selbst aufkommen müssen oder daß Sie gute Chancen haben, den Schaden im Hinblick auf die Sachmängelhaftung des Händlers bezahlt zu bekommen.

Gruß Senatorman

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Wann genau wurde denn der Mangel an den Händler gemeldet?




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jojunia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich schon im august gemeldet

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Sofern kein Verschleiß vorliegt, muss der Händler wegen der Beweislastumkehr nachweisen, das es kein Gewährleistungsfall ist.
Schafft er das bzw. liegt Verschleiß vor zahlt der Kunde, anderenfalls der Händler.

Weigert er sich geht man vor Gericht und klagt auf Zahlung.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

haben Sie den Fehler nur mündlich reklamiert, oder schriftlich? Wie hat der Händler auf Ihre Reklamation reagiert bzw. haben Sie für die Reklamation einen Zeugen?

Grundsätzlich gilt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, daß Ihnen der Händler beweisen muß, daß der reklamierte Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorhanden war, also erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Nur dann ist seine Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.

Nach dieser Frist müssen Sie dem Händler beweisen, daß der Mangel zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden war.

Haben Sie also keinen Beweis oder keine Zeugen für Ihre Reklamation, kann es für Sie schwierig werden, einen immerhin denkbaren Gewährleistungsanspruch durchzusetzen.

Zumal dann, wenn Sie weitere fünf Monate nach der Reklamation verstreichen lassen, ohne sich um die Beseitigung des reklamierten Defektes zu kümmern.

Und insgesamt sind Ihre Angaben so dürftig, daß es alleine deshalb fast unmöglich ist, Ihnen einen konkreten Rat zu geben.

Gruß Senatorman

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.254 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.