Im mai 2009 habe ich ein auto bei hendler gekauft nach 3 monate ist klima kaput gegangen wer soll die schaden zahlen?
-----------------
""
auto kauf bei handler
Hallo,
es dürfte darauf ankommen, warum die Klimaanlage nicht mehr funktioniert. Darum sollten Sie mitteilen, welcher Defekt vorliegt.
Je nach Ursache kann es sein, daß Sie für die Reparatur selbst aufkommen müssen oder daß Sie gute Chancen haben, den Schaden im Hinblick auf die Sachmängelhaftung des Händlers bezahlt zu bekommen.
Gruß Senatorman
-----------------
""
Wann genau wurde denn der Mangel an den Händler gemeldet?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das habe ich schon im august gemeldet
-----------------
""
Sofern kein Verschleiß vorliegt, muss der Händler wegen der Beweislastumkehr nachweisen, das es kein Gewährleistungsfall ist.
Schafft er das bzw. liegt Verschleiß vor zahlt der Kunde, anderenfalls der Händler.
Weigert er sich geht man vor Gericht und klagt auf Zahlung.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Hallo,
haben Sie den Fehler nur mündlich reklamiert, oder schriftlich? Wie hat der Händler auf Ihre Reklamation reagiert bzw. haben Sie für die Reklamation einen Zeugen?
Grundsätzlich gilt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, daß Ihnen der Händler beweisen muß, daß der reklamierte Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorhanden war, also erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Nur dann ist seine Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.
Nach dieser Frist müssen Sie dem Händler beweisen, daß der Mangel zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden war.
Haben Sie also keinen Beweis oder keine Zeugen für Ihre Reklamation, kann es für Sie schwierig werden, einen immerhin denkbaren Gewährleistungsanspruch durchzusetzen.
Zumal dann, wenn Sie weitere fünf Monate nach der Reklamation verstreichen lassen, ohne sich um die Beseitigung des reklamierten Defektes zu kümmern.
Und insgesamt sind Ihre Angaben so dürftig, daß es alleine deshalb fast unmöglich ist, Ihnen einen konkreten Rat zu geben.
Gruß Senatorman
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten