auto verkaufen

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
criswagner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
auto verkaufen

ich habe meine auto verkaufen, leider dabei war eine fehler von erstzulassung, der käufer will das auto diese weig zurück geben, aber das auto ist in Polen, er will nicht nur zurück geben das ich die transport bezahlen.Muss ich das bezhalen?

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Man hat etwas verkauft, das es so gar nicht gibt.


Bei einem falschen Datum der Erstzulassung gibt es keine Nachbesserung. Möglich wäre höchtens - wenn es kein erheblicher Mangel wäre - eine Minderung.

Ansonsten wäre der Käufer durchaus zum Rücktritt berechtigt, die Kosten dieses Vorganges können dann auch dem Verkäufer auferlegt werden.

Ausnahme: es ist nur ein ganz offensichtlicher Schreibfehler (z.B. 01.19.2010 oder der 10.12.2019)



Die Frage wäre also erstmal, was konkret ist denn der Fehler?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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