--- editiert vom Admin
auto verkauft, käufer gew. und geblitzt worden....
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Bitte etwas genauer.
Der Freund hat ein Auto gekauft oder verkauft ?
Er bekommt einen Bußgeldbescheid mit dem Autohausbesitzer? Beide in einem Brief ?
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Warum sollte er das können?
Gewährleistung wurde bei der Inzahlungnahme doch hoffentlich ausgeschlossen.
Und warum das Getriebe 4 Wochen wunderbar funktioniert hat, wenn es angeblich schon bei Übergabe kaputt gewesen sein soll...
Das klingt nach der üblichen Masche, nachträglich noch den Preis drücken zu wollen. Als Fachmann wird ihm das aber schwer fallen.
Hallo mfaa,
ersteinmal, du hast ja schon über 1000 Beiträge hier und schreibst dann solch ein Durcheinander ? Ab der zweiten Zeile (30.12) hab ich nichts mehr verstanden. Du bist doch nicht etwa schon nachmittags betrunken ?
(Der Bescheid mit dem Autohaus Besitzer drin
war schon witzig .)
Nun zum Fall (eigentlich sind es ja mehrere Sachen unabhängig voneinander):
Der Händler muss das Fahrzeug zeitnah um- oder abmelden (wird meist im Vertrag festgelegt). Falls das nicht geschiet, hat der VK Schadenersatzansprüche (Steuern, Versicherung).
Das Bußgeld muss natürlich (wie immer) der Fahrer bezahlen.
Der Händler hat kein Gewährleistungsrecht, wenn ein solches nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die weiteren Schäden (Beule, Anhängerkupplung) hat der Käufer wohl gesehen bzw. hätte er sehen müssen. Zudem ist das doch auch nicht strittig, oder ?
MfG Stefan
-- Editiert von reckoner am 25.08.2008 19:29:22
--- editiert vom Admin
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