autohaus nimmt Auto zurück was muss ich beachten

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511803-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
autohaus nimmt Auto zurück was muss ich beachten

hallo
ich habe eine frage an euch
hatte ziemlich viel Probleme mit meinen gebrauchtwagenkauf,den ich aus mobile de hatte von einen autohändler
kurz nach kauf traten viele mängel auf
na ja egal will darauf gar nicht mehr eingehen
jedenfalls hab ich mich mit den händler geeinigt,und er nimmt das Fahrzeug zurück
bekomme meine 6000€ zurück
auto wird am samstag abgeholt,hatte vereinbart das Geld wird Überwiesen
jetz würde ich gerne wissen ,soll mann irgentwas schriftlich aufsetzen und unterschreiben lassen von Fahrer der das auto abholt

wenn ja wie muss mann sowas formulieren
bin da echt überfragt
danke

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go511803-16):
wenn ja wie muss mann sowas formulieren

individuelle rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Das geht auch hier nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go511803-16):
,soll mann irgentwas schriftlich aufsetzen und unterschreiben lassen von Fahrer der das auto abholt
das sollte man schon vorher mit dem Autohaus gemacht haben. Der Fahrer ist in der Regel ein Angestellter der den Auftrag hat das Fahrzeug abzuholen und nicht weitere rechtliche Verplfichtungen einzugehen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Der Fahrer ist in der Regel ein Angestellter


Und das noch nicht mal zwingend vom Autohaus selbst, dass kann auch eine Sammeltour irgendeines Transporteurs werden.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und das noch nicht mal zwingend vom Autohaus selbst
ja, das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Danke für die Ergänzung! :cheers:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Es schadet sicher nichts, den Zustand des Autos bei der Übergabe zu dokumentieren. Da ich mal davon ausgehe, das der Abholer vermutlich nichts unterschreiben wird, würde ich einen Zeugen hinzuziehen und meine Kamera zücken :)

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#6
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich würde, wie hier bereits empfohlen, alles vor der Abholung schriftlich und beweisbar mit dem Autohaus vereinbaren. Ich hätte Bauchschmerzen damit erst mein Auto rauszugeben bevor ich das Geld hätte. Das schreit geradezu nach nachträglichem Ärger weil das Fahrzeug plötzlich mehr km auf dem Taxho hat, Schäden hat die vorher nicht da waren, unübliche Gebrauchsspuren, etc.
Dann wird Dir der Händler mitteilen das er den Überweisungsbetrag um 1000€ reduziert und du darfst dann deinem Geld hinterher rennen, Kosten verauslagen etc.

Ich würde das Fahrzeug erst rausgeben wenn ich das Geld habe. Sollte dem Verkäufer dann etwas auffallen, müsste er das Geld einklagen.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Ich würde das Fahrzeug erst rausgeben wenn ich das Geld habe.


Dumm nur, dass sich der Händler auf sowas nicht einlassen muss.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zumindest die Abholung quittieren lassen sollte man sich. Kennzeichen notieren, mit was für einem Kfz der Abholer da auch immer ankommt etc.

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